3.553 Anwälte für Waffengesetz | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Braun
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher Braun
BRAUN Rechtsanwälte, Hagendornstraße 53, 20149 Hamburg 6718.3563990738 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christopher Braun
aus 54 Bewertungen Seit 3 Jahrzehnten, vertritt mich Herr Braun sen. und mittlerweile auch Herr Braun jr. Beide haben für mich und meine … (10.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ott
Rechtsanwalt Markus Ott
RAe Klinger & Ott PartmbB, Goethestr. 3, 84032 Landshut 7128.6693978256 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Ott bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
(18.10.2021) Sehr schnell und kompetent!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Yves Georg
Schwenn Kruse Georg Rechtsanwälte, Pickhuben 2, 20457 Hamburg 6720.4503148445 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Yves Georg bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Koch
Rechtsanwalt Markus Koch
Schönfuß | Digel | Koch Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater, Lameystr. 10, 75173 Pforzheim 6894.3693097464 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Koch hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Holler
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela Holler
Jahn & Kollegen Rechtsanwälte und Fachanwälte, Jahnstr. 2, 94065 Waldkirchen 7210.2337455637 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Arzthaftungsrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Holler vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
aus 16 Bewertungen Ich kann Fr.Holler nur empfehlen , sehr gute Beratung . (27.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Voß
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Voß
Kanzlei Andreas Voß, Trebbiner Str. 15, 14943 Luckenwalde 6986.1423890064 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Voß – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffengesetz
aus 13 Bewertungen Sofort ernstgenommen (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas D. Braeter
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas D. Braeter
Rechtsanwälte Wolfer & Braeter, Neumarktstraße 10, 06108 Halle (Saale) 6949.4872597357 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas D. Braeter – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffengesetz
aus 16 Bewertungen Er hat es sehr gut erklärt wie er vor gehen wird aber meine freundin muss erst mit den Jugendamt reden und dann wenn … (03.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Roger Rabbe MBA
sehr gut
Rechtsanwalt und Mediator Roger Rabbe MBA
Rabbe Rechtsanwälte, Eschstr. 35, 32257 Bünde 6708.1911933619 km
Sicher verhandeln!
Fachanwalt Familienrecht • Mediation • Baurecht & Architektenrecht • Betreuungsrecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt und Mediator Roger Rabbe MBA im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 14 Bewertungen Absolut freundliches Team. Super Informationsfluss 👍👍👍 (08.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel.
Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel.
Kanzlei Dr. Karina Woinikow, M. mel., Leipziger Straße 21, 06108 Halle (Saale) 6950.3843067727 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Karina Woinikow M.mel.
Profil-Bild Rechtsanwalt Henry Schlosser
sehr gut
Rechtsanwalt Henry Schlosser
Rechtsanwaltskanzlei Schlosser & Kollegen - Kanzlei Treptow, Baumschulenstr. 9-10, 12437 Berlin 6982.8788993845 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Henry Schlosser
aus 12 Bewertungen Terminfindung (24.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff mag. rer. publ.
Rechtsanwälte Dr. Achim Schulz-Arenstorff und Angelika Baumgärtel, Heilmannstr. 11a, 81479 München 7120.062808339 km
Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Anwaltshaftung • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff mag. rer. publ.
(14.09.2023) Herr Dr. Schulz-Arenstorff ist sehr hilfsbereit. Mir hat er als Kläger zu einem Erbnachweis verholfen, obwohl er als …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Genius
Rechtsanwältin Claudia Genius
GEHRMANN | GENIUS | FREUND | WEBER Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Augustastraße 33, 52070 Aachen 6630.2264235212 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Genius - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 5 Bewertungen Frau Genius hat mich in etlichen langen komplizierten Familienverfahren unterstützt. Sie ist immer sehr sachlich und … (02.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Kernbach
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Kernbach
PBLK Rechtsanwälte, Adolfstraße 4, 65185 Wiesbaden 6800.4822940488 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Moritz Kernbach im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 21 Bewertungen Herr Kernbach ist im Regelfall immer erreichbar und seine Tipps sind zielführend. Er reagiert sehr schnell! Alles in … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Steuerberaterin Elisa Roggendorff
sehr gut
Rechtsanwältin Steuerberaterin Elisa Roggendorff
LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB, Amiraplatz 3, 80333 München 7118.9419438629 km
"Klarheit und Lösung"
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Steuerberaterin Elisa Roggendorff
aus 14 Bewertungen Wir haben sehr kurzfristig Unterstützung für unsere Gründung benötigt und haben mit Elisa Roggendorff eine großartige … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Erkan Görgülü
sehr gut
Rechtsanwalt Erkan Görgülü
Buschmann & Görgülü GbR, Kolpingstr. 11, 40721 Hilden 6661.9963039614 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Erkan Görgülü
aus 61 Bewertungen Herrn Rechtsanwalt Görgülü ist es zu verdanken, dass mein Verfahren eingestellt wurde. Ich habe mich zu jeder Zeit … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Willecke
Kanzlei Willecke, Marktplatz 5, 97775 Burgsinn 6884.1528023821 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Anette Willecke
(15.12.2018) Alles von Sie war wunderbar!!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Wadle
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Peter Wadle, Löwenhofstr. 5, 55116 Mainz 6806.317452934 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Wadle vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
aus 37 Bewertungen Herr Wadle hat mein Strafverfahren eingestellt. Ich wurde kompetent beraten. Alle sind super freundlich und immer … (12.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin Kathrin Bruhn Bankkauffrau
Rechtsanwältin Fachanwältin Kathrin Bruhn Bankkauffrau
Möhring & Bruhn Rechtsanwältinnen Partnerschaft mbB, Obertorstraße 20, 91781 Weißenburg in Bayern 7029.7172951981 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin Kathrin Bruhn Bankkauffrau ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffengesetz
(06.10.2023) Freundlich. Engagiert. Kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Oshadnik
sehr gut
RECHTSANWALTSKANZLEI JOHANNES MICHAEL OSHADNIK, Lutherstr. 11, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6968.0086980314 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Oshadnik ist Ihr Ansprechpartner für Waffengesetz
aus 12 Bewertungen Mieterhöhungsverlangen erfolgreich verschoben!!! Nett, kompetent und fachlich absolut top. Ohne viel hin und her - … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Svenja Gamm
Rechtsanwältin Svenja Gamm
Kanzlei Svenja Gamm, Klement-Str. 3, 16321 Bernau bei Berlin 6976.4539121958 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Svenja Gamm bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffengesetz
aus 9 Bewertungen Gleich Termin bekommen. Alles klar. Konnte Termin nicht wahrnehmen meldete mich dann zwecks neuem Termin später. (07.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Los
sehr gut
Kanzlei Alexandra Los, Klaus-Groth-Straße 42, 20535 Hamburg 6721.9775567664 km
Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Los im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 13 Bewertungen schnelle, nette und gute Beratung (09.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Martin
Rechtsanwalt Andreas Martin
Rechtsanwälte Balschbach, Martin & Reiter, Dr.-Ulrich-Weg 1, 85435 Erding 7130.0984556672 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Martin
(23.03.2022) Das persönliche Gespräch und die Konkreten Antworten auf meine Fragen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Kunze
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Kunze
Verkehrsrecht Bonn, Rheinweg 67, 53129 Bonn 6696.4787376088 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Kunze ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
aus 47 Bewertungen Herr Kunze betreute mich im Rahmen eines Bußgeldverfahrens auf Grund von überhöhter Geschwindigkeit. Abgesehen von … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Coerper
sehr gut
KEIL|SUCHER|COERPER, Flachsmarktstraße 9, 55116 Mainz 6806.3883714315 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Coerper vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
aus 33 Bewertungen Ich bin froh, dass ich diesen Termin ausgemacht habe. Eine Terminvergabe erfolgte sehr kurzfristig, Herr Coerper hat … (11.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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