4.724 Anwälte für Ehescheidung | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwältin Betül Tunçyürek
Kanzlei Betül Tunçyürek, Schönböckener Str. 28D, 23556 Lübeck 6741.2395800937 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Betül Tunçyürek
(29.04.2024) Frau Tuncyürek ist eine sehr erfahrende Anwältin, die ich auf Empfehlung aufgesucht hat. Ich wurde sehr freundlich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Margit Zimmermann
Rechtsanwältin Margit Zimmermann
KUTSCHER Rechtsanwälte, Asselheimer Straße 22, 67269 Grünstadt 6823.3791927418 km
Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Margit Zimmermann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Kleyhauer
Rechtsanwalt Björn Kleyhauer
Anwaltskanzlei Björn Kleyhauer, Klosterstr. 5, 96317 Kronach 6981.5489784379 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Kleyhauer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Ehescheidung
(01.03.2024) Ich hatte das Vergnügen, von Herrn Kleyhauer vertreten zu werden und kann seine Dienste nur wärmstens empfehlen. Herr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gisela von Schimonsky
sehr gut
von Schimonsky, Tiembacherstr. 6, 90556 Cadolzburg 6997.4257767592 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Gisela von Schimonsky ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Ehescheidung
aus 24 Bewertungen Ich habe Frau von Schimonsky auf Grund von Bewertungen ausgewählt und Sie war die Richtige Adresse für meinem durchaus … (04.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rozina Ebrahim
sehr gut
Rechtsanwältin Rozina Ebrahim
Rechtsanwaltskanzlei Legis, Lange Reihe 14, 20099 Hamburg 6720.698870721 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Rozina Ebrahim hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Ehescheidung
aus 23 Bewertungen Hallo ich möchte bitte sofort helfen (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Ernst
Rechtsanwältin Claudia Ernst
Maushammer Rechtsanwälte Fachanwälte, Poststraße 23, 83435 Bad Reichenhall 7225.7956079813 km
Den leistungsorientierten Spirit, den ich in meinem Sport pflege, auch auf die Mandatsführung zu übertragen - konsequenter, rascher & erfolgsorientierter Einsatz für das Anliegen der Mandantschaft!
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Ernst ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Becher
Rechtsanwältin Ursula Becher
HC Rechtsanwälte I Rechts- und Fachanwaltskanzlei, Bonner Straße 158-160, 53757 Sankt Augustin 6697.8570333511 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Ursula Becher bietet im Bereich Ehescheidung Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Erklärt alles super und man versteht es gut. (16.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Daniel Czernetzki
sehr gut
Kanzlei Stephan Daniel Czernetzki, Neuer Wall 61, 20354 Hamburg 6719.7625672572 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Daniel Czernetzki ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Ehescheidung
aus 19 Bewertungen Stephan Czernetzki ist uneingeschränkt zu empfehlen. Fachlich ist er sehr kompetent und versiert. In der Kommunikation … (29.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Schimik
RA-Kanzlei Dr.Schimik, Anastasius Grün-Gasse 23/5, 1180 Wien, Österreich 7409.4200875359 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Schimik
Profil-Bild Rechts-und Fachanwältin Anja Maleu
sehr gut
Rechts-und Fachanwältin Anja Maleu
Anwaltskanzlei Maleu & Prusa, Wachsmuthstr. 9, 13467 Berlin 6964.0711443093 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechts-und Fachanwältin Anja Maleu ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung gerne behilflich
aus 305 Bewertungen Frau Maleu hat mich jetzt schon ein zweites Mal top beraten und ich kann sie nur wärmstens weiterempfehlen! Eine … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller
sehr gut
Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller
Kanzlei Law Firm Vera Zambrano (née Vera Mueller) & Associates, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin 6971.7607446259 km
Law Firm Vera Zambrano & Associates - Your law firm with a passion for international matters. Individual, dynamic, tailored & effective strategies for your case. Offices available 24/7 international.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Ehescheidung
aus 144 Bewertungen very thankful to be a customer of the firm´s business program. Started around 8 months with Atty. Zambrano and she … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Borlinghaus
Kanzlei Eva Borlinghaus, Voerder Strasse 135, 46535 Dinslaken 6628.0760917843 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Eva Borlinghaus
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Höpping
Rechtsanwalt Carsten Höpping
Kanzlei Höpping, Anzensteinstr. 16, 95478 Kemnath 7038.3106572363 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Höpping unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Ehescheidung
(25.08.2021) Alles war positiv. Von Beratung bis zur Gerichtsverhandlung. Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M.
Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M.
IBESICH, Josefstädter Straße 11, 1080 Wien, Österreich 7411.1428906182 km
Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Ehescheidung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Gruben
Rechtsanwalt Klaus Gruben
Rechtsanwaltskanzlei Gruben, Riedheimer Strasse 7, 88677 Markdorf 7005.7875757142 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Ehescheidung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Klaus Gruben
(25.01.2023) Strukturierte Fragetechnik und der Blick fürs Gesamte haben mich beeindruckt!
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Schaub
Rechtsanwältin Karin Schaub
Rechtsanwälte und Fachanwälte Schaub, Bahnhofstr. 6, 45701 Herten 6648.9490517229 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Karin Schaub ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anna-Katharina Wagner
Rechtsanwältin Dr. Anna-Katharina Wagner
Kanzlei am Marktplatz, Breite Straße 9, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.1234712555 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Anna-Katharina Wagner ist Ihr Ansprechpartner für Ehescheidung
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Bose
sehr gut
Kanzlei Michaela Bose, Gibbinghausen 35, 53804 Much 6703.6040565114 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Bose unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Ehescheidung
aus 45 Bewertungen Mit Frau Bose, war der Rechtsfall sehr unkompliziert. Nach einem Telefonat und einer Unterschrift per E-Mail ging es … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Eckmaier
Rechtsanwältin Ute Eckmaier
Online Kanzlei Eckmaier, Zehentstadelweg 12, 89284 Pfaffenhofen 7016.0319276494 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Ute Eckmaier hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Ehescheidung
(29.06.2023) Wurde sehr schnell kontaktiert und Fr. Eckmaier hat mir umgehend Hilfe zugesagt. Beim Telefonat war Sie sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Kellner
sehr gut
Rechtsanwältin Judith Kellner
Kanzlei Kellner, Therese-Blase-Str. 11, 68309 Mannheim 6849.6613414158 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation
Im Bereich Ehescheidung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Judith Kellner
aus 33 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Judith Kellner, sowie Ihr TEAM arbeiten höchst professionell mit sehr viel Sachverstand, … (03.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Vera Hecker
Rechtsanwältin Sonja Vera Hecker
Rechtsanwältin Sonja Vera Hecker, Obere Hauptstraße 38, 68766 Hockenheim 6861.475893047 km
Erbrecht • Betreuungsrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Ehescheidung beantwortet Frau Rechtsanwältin Sonja Vera Hecker
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Schürmann
sehr gut
Kanzlei Joachim Schürmann, Breite Str. 59, 47798 Krefeld 6630.3357593012 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Migrationsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Ehescheidung bietet Herr Rechtsanwalt Joachim Schürmann
aus 27 Bewertungen Herr Schürmann hat unverzüglich auf meine Anfrage reagiert und uns telefonisch erste wertvolle Informationen … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Machalett
Rechtsanwältin Judith Machalett
Rechtsanwälte - Fachanwälte Weikopf & Coll., Thomas-Mann-Str. 13, 07743 Jena 6958.0692813854 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Judith Machalett ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Ehescheidung
(13.01.2020) Vielen Dank für die äußerst kompetente und schnelle Hilfe in meiner Familiensache. Ich kann Frau Rechtsanwältin …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nurcan Aydin
Rechtsanwältin Nurcan Aydin
Anwaltskanzlei Aydin & Kaltzidou, Wolffstr. 3, 70199 Stuttgart 6930.7566052646 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Nurcan Aydin hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Ehescheidung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ehescheidung

Fragen und Antworten

  • Ehescheidung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ehescheidung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ehescheidung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ehescheidung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ehescheidung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Ehescheidung ist die rechtskräftige Auflösung einer Ehe durch richterliche Entscheidung, dem sog. Scheidungsurteil, das seit 2009 als Scheidungsbeschluss ergeht. Wegen bereits vor der Eheschließung vorliegender Umstände ist Verheirateten – ebenfalls nur mittels Entscheidung eines Richters – anstelle der Scheidung die Aufhebung der Ehe möglich. Die Folgen der Aufhebung richten sich dabei in bestimmten Fällen nach den Vorschriften über die Ehescheidung. Trotz identischer Bezeichnung ist die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nicht mit der Aufhebung einer Ehe gleichzusetzen. Ablauf und Folgen entsprechen vielmehr denen der Scheidung.

Ohne Ehescheidung oder Aufhebung endet eine Ehe bzw. eine Lebenspartnerschaft sonst nur mit dem Tod des Ehe- bzw. Lebenspartners. Denn gem. § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen.

Was setzt eine Scheidung voraus?

Wer sich scheiden lassen will, kann das nur bei Vorliegen bestimmter Scheidungsvoraussetzungen. Einer Eheverfehlung und Schuld an einer kaputten Ehe bedarf es seit der Abschaffung des Verschuldensprinzips im Jahr 1977 allerdings nicht mehr. Ein Fremdgehen, gar ein uneheliches Kind bzw. ein sog. Kuckuckskind, eine Körperverletzung seitens des Partners oder ein vergleichbares Fehlverhalten ist somit keine notwendige Scheidungsvoraussetzung mehr. Häusliche Gewalt und andere Härtefälle können sich allerdings auf die Dauer einer Scheidung auswirken. Im Grundsatz muss zur Ehescheidung die eheliche Lebensgemeinschaft lediglich zerrüttet sein.

Die dauerhaft gescheiterte Ehe ist dabei der einzig anerkannte Scheidungsgrund. Die Zuständigkeit für Scheidungen liegt beim Familiengericht, einer Abteilung beim Amtsgericht. Allerdings reicht es nicht aus, dass Noch-Verheiratete, dem Gericht erklären, dass ihre Ehe gescheitert sei. Grundsätzlich verlangt das Familienrecht vom Scheidungsrichter, dass er erforscht, inwieweit die Ehe gestört ist und die Partner möglicherweise wieder zueinanderfinden. Davon abgesehen vermutet das BGB in den folgenden beiden Fällen das Scheitern der Ehe ohne eine weitergehende Prüfung:

  • Die Ehegatten leben seit einem Jahr getrennt. Beide Ehegatten haben die Scheidung beantragt oder ein Ehegatte hat dem Scheidungsantrag des anderen zugestimmt.
  • Die Ehegatten leben ohne die weiteren Voraussetzungen seit drei Jahren getrennt. Dann ist die Scheidung auch gegen den Willen des anderen möglich.

Eine derart zerbrochene Ehe schließt mutmaßlich aus, dass sich die Ehepartner wieder versöhnen und mehr als nur eine vorübergehende Ehekrise vorliegt. Das Scheidungsgericht ist daran gebunden. Leben die Eheleute dabei für kurze Zeit wieder zusammen, beginnt der jeweils genannte Trennungszeitraum nicht von neuem.

Mit Getrenntleben meint das Familienrecht das Ende der häuslichen Gemeinschaft, deren Fortsetzung mindestens ein Partner verweigert. Trotz des Wortlauts können die Ehepartner weiter in derselben Wohnung leben, führen fortan aber getrennte Haushalte. Sie teilen sozusagen nicht mehr Tisch und Bett wie in einer funktionierenden Ehe sonst üblich. Anstatt der ehelichen Lebensgemeinschaft führen die Verheirateten ihre eigenen Leben. Mittels Vertrag in Form einer sog. Trennungsvereinbarung können sie in dieser Zeit bereits die unmittelbaren Folgen ihrer Trennung regeln. Regelmäßige Inhalte einer Trennungsvereinbarung betreffen die Nutzung gemeinsamer Gegenstände – wie insbesondere eine gemeinsame Eigentumswohnung bzw. ein gemeinsames Haus oder das gemeinsame Auto –, bei einer Mietwohnung die Zahlung der Miete, die Regelung des Aufenthalts gemeinsamer Kinder und den zu zahlendem Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt in Form von Trennungsunterhalt. Das Abschließen einer Trennungsvereinbarung muss nicht zwangsläufig zur Ehescheidung führen. Sie kann die Scheidung durch die vorweggenommene Regelung entscheidender Fragen aber wesentlich erleichtern.

Wie lässt sich die Scheidung beschleunigen?

Im Ausnahmefall ist eine „schnelle Scheidung“ ohne Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres möglich. Dazu müssen in der Person des anderen Gründe vorliegen, aufgrund derer die Fortführung der Ehe eine unzumutbare Härte für den die sofortige Scheidung beantragenden Partner bedeutet. Der sich auf einen Härtefall berufende Partner muss die Gründe dafür darlegen. Eine Härtefall-Scheidung verlangt dabei mehr als den üblichen mit einer Scheidung einhergehenden Ehestreit. Ein weiter miteinander verheiratet sein kann z.B. in folgenden Fällen unzumutbar sein:

  • Körperverletzung durch den Partner auch von Familienmitgliedern,
  • Drohungen mit erheblicher Gewalt bis hin zum Mord,
  • dauerhafter Rauswurf aus der gemeinsamen Wohnung.

Ehebruch ist dagegen per se kein Härtegrund und bedarf weiterer ihn erschwerender Umstände, um eine Blitzscheidung zu rechtfertigen. Dass der Partner einen nur noch lieblos behandelt, stellt hingegen keine besondere Härte dar.

Eine weitere Möglichkeit, die Scheidung zu beschleunigen, ist die Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass seit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und nicht vor Ablauf des Trennungsjahrs mindestens drei Monaten verstrichen sein müssen. Zudem müssen beide Partner übereinstimmend die Abtrennung beantragen und am Versorgungsausgleich mitgewirkt haben. Diese Möglichkeit kommt in Betracht, wenn das Gericht wegen einer umfangreichen Kontenklärung keinen zeitnahen Scheidungstermin anberaumen kann.

Wie ist der Ablauf einer Scheidung?

Mindestens ein Ehepartner muss die Scheidung beim Familiengericht schriftlich beantragen. Den Scheidungsantrag stellt und entwirft in der Regel ein Anwalt nach vorheriger Beratung. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Wer die Scheidung einreichen will, bedarf stets eines Anwalts – auch bei kurzer Ehe oder bei einer Scheidung im Einklang. Dass ein Rechtsanwalt zur Scheidung notwendig ist, liegt an den bei Auflösung einer Ehe regelmäßig zu klärenden rechtlichen Fragen zu:

  • Zugewinnausgleich,
  • Unterhalt,
  • Elterliches Sorgerecht für gemeinsame Kinder,
  • Versorgungsausgleich,
  • Zuweisung der ehelichen Wohnung,
  • Verteilung des Hausrats.

Den Scheidungsantrag stellt das Gericht dem anderen Partner zu. Mit dieser Zustellung wird die Scheidung rechtshängig. Haben beide Ehepartner die Scheidungsfragen im Vorfeld geklärt und herrscht darüber Einvernehmen, muss der andere dem Scheidungsantrag nur noch zustimmen. Er bedarf dazu nicht zwingend eines eigenen Rechtsbeistands. Die Rede ist dann oft von einem „gemeinsamen Rechtsanwalt“. Jedoch täuscht diese Bezeichnung darüber hinweg, dass ein Anwalt nur eine Seite vertreten darf. Nur dieser ist er auch verpflichtet. Dessen muss sich besonders der nicht anwaltlich vertretene Partner bewusst sein. Im Zweifel ist daher in Anbetracht der erheblichen finanziellen Folgen ein eigener Scheidungsanwalt anzuraten. Dieser ist insbesondere zum Stellen eigener Anträge erforderlich.

Als nächstes erhalten die Ehegatten jeweils einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (V10-Fragebogen). Der Versorgungsausgleich ist bei Scheidung einer Ehe von mehr als drei Jahren Dauer zwingend durchzuführen. Bei einer kürzeren Ehedauer erfolgt er nur auf Antrag eines Ehegatten. Es geht dabei um die Aufteilung im Laufe der Ehe erworbener Rechte in puncto Altersvorsorge. Immer umfasst sind Anwartschaften auf eine gesetzliche Rente bzw. Pension sowie ggf. Ansprüche aus einer berufsständischen, betrieblichen oder privaten Altersvorsorge – Stichworte Betriebsrente, Riester-Rente oder Rürup-Rente. Die Eheleute können sich über den Ausgleich auch abweichend verständigen.

Zur Kontrolle erhält ein Partner den Fragebogen des jeweils anderen. Zudem wird das Rentenkonto geklärt. Auf dieser Grundlage ermittelt das Familiengericht die Höhe des Versorgungsausgleichs. Im Anschluss an dieses schriftliche Verfahren erfolgt die Ladung zum Scheidungstermin. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Beide Ehegatten müssen vor dem Scheidungsrichter erscheinen. Es kommt zur Anhörung. Besitzt zumindest einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit muss die Scheidung eventuell nach ausländischem Recht erfolgen. Ist das nicht der Fall prüft der Familienrichter das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen und stellt die Frage, ob die Ehepartner die Scheidung wollen. Danach spricht er die Scheidung durch Urteil aus. Regelmäßig werden auch die weiteren Scheidungsfolgen wie den wegen meist vorliegender Gütertrennung auszugleichenden Zugewinn, die Unterhaltsberechnung, Sorgerecht und Hausrat verhandelt. Dabei kann ein bereits bestehender Ehevertrag zu berücksichtigen sein. Alternativ können die Partner einen solchen aber auch noch in Form einer Scheidungsvereinbarung schließen und die Scheidungsfolgen darin einvernehmlich regeln. Können sich die Partner nicht einigen, muss das Gericht die streitigen Fragen klären.

Einige Wochen nach der mündlichen Verkündung erhalten die Geschiedenen den schriftlichen Scheidungsbeschluss. Innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung kann jeder Partner über einen Rechtsanwalt Rechtsmittel dagegen einlegen, sofern darauf nicht bereits verzichtet wurde. Andernfalls wird die Scheidung nach Ablauf der Frist rechtskräftig.

Wie wirkt sich die Scheidung rechtlich aus?

Die Scheidung löst das verbindende Eheband auf. Durch die grundsätzliche Annahme einer Ehe auf Lebenszeit bleibt eine vorzeitige Trennung nicht folgenlos. Im Laufe der Ehe erwirtschaftetes Vermögen und erworbene Anwartschaften werden ausgeglichen. Kann ein Ehepartner seinen Lebensbedarf nicht decken, besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Grundsätzlich besteht das gemeinsame Sorgerecht der Eltern weiter.

Daneben wirkt sich die Scheidung auch auf eine mögliche Erbschaft aus. Bereits mit Stellung des Scheidungsantrags verliert der andere Partner sein gesetzliches Ehegattenerbrecht, sollte der Partner, der die Scheidung beantragt hat, versterben. In Vertrauen auf den Bestand der Ehe getroffene Verfügungen wie etwa durch Testament verlieren ihre Wirkung.

Eine steuerrechtliche Zusammenveranlagung entfällt trotz bestehender Ehe, wenn Eheleute dauernd getrennt leben, im Jahr nach ihrer Trennung. Andererseits können sich Geschiedene auch noch im Scheidungsjahr bei ihrer Steuer zusammen veranlagen lassen, sofern sie in diesem noch zusammen lebten. Im Folgejahr entfällt aber auch hier die Zusammenveranlagung.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung? 

Die Mindesthöhe der Scheidungskosten hängt zum einen vom Streitwert ab, nach dem sich wiederum Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen. Der Streitwert für das Scheidungsverfahren ergibt sich dabei durch Multiplikation des monatlichen Nettoeinkommens beider Partner mit 3. Vorhandenes Vermögen kann den Streitwert erhöhen, Rückzahlungen für einen Kredit können ihn um ein entsprechend gekürztes Einkommen senken. Solche Anpassungen hängen jedoch von der Praxis des jeweiligen Familiengerichts ab. Für die Streitwertermittlung des Versorgungsausgleichsverfahrens werden zudem vom dreifachen Betrag des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens wiederum 10 Prozent pro zu zahlendem Anrecht – also pro gesetzlichem Rentenanspruch, Riester-Vertrag, Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge – veranschlagt.

Des Weiteren entscheidet über das Ausmaß der Scheidungskosten der Umstand einer mit nur einem Rechtsanwalt möglichen Scheidung im Einvernehmen oder einer Scheidung im Streit, bei der auch der andere Partner einen ihn vertretenden Rechtsanwalt benötigt. Grundsätzlich trägt dabei jeder Partner seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden in der Regel geteilt. Abweichende Vereinbarungen über die Verteilung der Scheidungskosten sind jedoch möglich. Im Übrigen gibt es auch bei einer Scheidung die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe, die in familienrechtlichen Verfahren als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet wird. Die notwendigen Kosten für Scheidungs- und Versorgungsausgleichsverfahren lassen sich zudem von der Einkommensteuer absetzen, wenn geschiedene Steuerzahler sie als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Nicht zuletzt können private Versorgungswerke und Versicherungen durch den Versorgungsausgleich verursachte Verwaltungskosten in Rechnung stellen.

(GUE)

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