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Rechtsanwalt Jan Marx
Pohl & Marx Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 61, 10707 Berlin 6970.7077529533 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Marx bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eid
(30.07.2020) Das ist die Kanzlei meines Vertrauens! Ich habe sehr schnell einen Termin bekommen und mein Anliegen wurde mit der …
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sehr gut
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Fachanwalt Verwaltungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eid bietet Herr Rechtsanwalt Jan Buchholz
aus 252 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Jan Buchholz hat die Bearbeitung meines Falles persönlich übernommen. Er hat mir den Sachverhalt des … (26.04.2024)
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Rechtsanwalt Jan Ellerbrock
Ellerbrock + Lenius Rechtsanwälte Fachanwälte, Albert-Schweitzer-Str. 34, 38226 Salzgitter 6814.827717804 km
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Herr Rechtsanwalt Jan Ellerbrock hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eid

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eid

Fragen und Antworten

  • Eid: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eid umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eid und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eid: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eid sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Der Eid ist eine besondere Art der Bekräftigung des Wahrheitsgehalts einer Aussage - Angaben zur Sache und/oder zur Person - und wird durch das Sprechen der sogenannten Eidesformel geleistet, die wohl mit religiösem Bezug als auch ohne diesen geleistet werden kann. Einen Eid können Zeugen, die Parteien, ein Sachverständiger oder ein Dolmetscher zu leisten haben. Um einen Eid rechtswirksam leisten zu können, ist die sogenannte Eidesmündigkeit erforderlich. Sie liegt in der Regel mit Vollendung des 16. Lebensjahres vor.

Aussagedelikte

Strafrechtliche Folgen kann in diesem Zusammenhang eine Falschaussage haben, da die Aussagenden einer Wahrheitspflicht unterliegen. Eine Falschaussage liegt vor, wenn die Aussage objektiv nicht der Wirklichkeit entspricht. Nicht erfasst sind daher Vermutungen und Schlussfolgerungen. Die Verleitung zu einer Falschaussage ist strafbar (§ 160 StGB).

Bei den Aussagedelikten unterscheidet man folgende Straftatbestände: die falsche uneidliche Aussage (§ 153 Strafgesetzbuch - StGB), den Meineid (§ 154 StGB) und schließlich die falsche Versicherung an Eides statt (§156 StGB).

Ein Meineid und eine falsche Versicherung – was verbirgt sich hinter dem „Schreckgespenst“? ">Versicherung an Eides statt kann auch fahrlässig begangen werden. Der Meineid ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünfzehn Jahren geahndet werden kann. Auch minderschwere Fälle werden entsprechend berücksichtigt. Falsch schwören vor Gericht oder einer anderen zur Eidabnahme zuständigen Stelle gilt dabei als Verbrechen.

Eidesverweigerung

Ein Eidesverweigerungsrecht kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. In einem Strafprozess sind beispielsweise die Angehörigen des Beschuldigten berechtigt, die Beeidigung ihrer Aussage zu verweigern. Zur Eidesverweigerung sind Personen berechtigt, denen als Zeuge ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.

(WEL)

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