81 Anwälte für Fischereirecht
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fischereirecht
Fragen und Antworten
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Fischereirecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Fischereirecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fischereirecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Fischereirecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fischereirecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Das Fischereirecht umfasst das Seefischereirecht und das Binnenfischereirecht. Während das Seefischereigesetz für ganz Deutschland gilt, haben die Bundesländer im Übrigen eigene Landesfischereigesetze, die es zu beachten gilt.
Zunächst einmal steht das Fischereirecht grundsätzlich dem Eigentümer des Grundstücks zu, auf dem sich das Gewässer samt Fischen befindet, sog. Eigentümerfischereirecht. Er kann jedoch mit einem Anglerfreund z. B. einen Pachtvertrag schließen und ihm sein Fischereirecht übertragen. Ferner kann er einen sog. Gewässerschein bzw. Erlaubnisschein ausstellen und damit andere Personen in seinem Gewässer angeln lassen. Um zu verhindern, dass es zur Überfischung kommt, haben aber viele Bundesländer geregelt, dass nur eine bestimmte Anzahl an Gewässerscheinen verteilt werden darf bzw. er der jeweils zuständigen Behörde zunächst vorgelegt und von ihr genehmigt werden muss.
Im Fischereirecht gilt ferner, dass die Fischereiausübung - also z. B. das Fangen und Töten von Fischen, Neunaugen, Krebsen und Muscheln - ohne einen Fischereischein nicht zulässig ist. Neben dem „normalen" Fischereischein gibt es ferner den sog. Jugend-Fischereischein und in manchen Bundesländern den sog. Touristen-Fischereischein. Wer ohne den Fischereischein angelt bzw. fischt, riskiert unter Umständen ein Strafverfahren wegen Fischwilderei oder Diebstahl und die Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Auch eine Ordnungswidrigkeit - die mit einem Bußgeld geahndet wird - kann man begehen, indem man beispielsweise das Fischen gestattet, ohne einen entsprechenden Gewässerschein ausgestellt zu haben.
Das Fischen bzw. Angeln spielt aber nicht nur im Fischereirecht eine wichtige Rolle, sondern etwa auch im Umweltrecht und Sportrecht. So können gewisse Fangmethoden zu einem Umweltschaden und das übermäßige Fischen zur Überfischung führen, sodass sich unter Umständen die zuständige Umweltschutzbehörde einschalten könnte. Eine Mitgliedschaft in einem entsprechendem Verein bzw. Verband ermöglicht auch Personen, die kein Eigentum an einem Gewässergrundstück haben, den Sport „Angeln" auszuüben. Derartige Angelvereine bzw. -verbände bemühen sich somit, möglichst viele Fischereirechte zu pachten oder zu erwerben, um ihren Mitgliedern zum Fischen bzw. Angeln zu verhelfen.
(VOI)
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