145 Anwälte für Frachtvertrag | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Schubert
Sozietät Heitmann Schubert Nickelsen, Langenstr. 53, 28195 Bremen 6675.0939281106 km
Versicherungsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Schubert ist Ihr Ansprechpartner für Frachtvertrag
(27.01.2023) umfassende Erstberatung, vielen Dank dafür.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Frachtvertrag

Fragen und Antworten

  • Frachtvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Frachtvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Frachtvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Frachtvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Frachtvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Der Frachtvertrag ist ein besonderer Werkvertrag, für den nicht nur die Regeln der §§ 631 ff. BGB - Bürgerliches Gesetzbuch -, sondern auch die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB - Handelsgesetzbuch - gelten. Vertragspartner sind der Absender der Ware und der Frachtführer.

Mit dem Frachtvertrag verpflichtet sich der Frachtführer, die Ladung - zumeist im Internet bestellte Ware - sowohl schnell als auch sicher zum Empfänger zu befördern. Gegen diese Hauptleistungspflicht verstößt er etwa, wenn er wegen Geschwindigkeitsüberschreitung einen Unfall baut und dadurch einen Sachschaden an der Ware herbeiführt. Er muss das Paket auch sicher verwahren, um es vor Diebstahl zu schützen. Hält der Frachtführer diese Pflichten nicht ein, muss er Schadenersatz leisten. Dagegen trifft den Absender unter anderem die Pflicht aus dem Frachtvertrag, das Entgelt zu zahlen, die Ware sicher zu verpacken und besondere Merkmale des Produkts - z. B. Gefahrgut oder zerbrechliche Ware - auf dem Frachtbrief oder anderen Frachtpapieren zu erwähnen. Sind die Frachtpapiere aufgrund der Angaben des Absenders unvollständig oder falsch und wird die Fracht beim Transport beschädigt, trifft den Absender das Verschulden an dem Transportschaden, sofern er mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit gehandelt hat.

Im Frachtrecht bedarf der Frachtvertrag keiner besonderen Form. Somit ist kein Formmangel möglich, der zur Nichtigkeit vom Vertrag nach § 125 BGB führen könnte. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen will, sollte den Frachtvertrag trotzdem schriftlich fixieren. Daneben dient aber auch der Frachtbrief als Beweis, dass ein Frachtvertrag geschlossen wurde.

Abzugrenzen ist der Frachtvertrag vom sog. Speditionsvertrag gemäß der §§ 453 ff. HGB. Während der Frachtführer aufgrund des Frachtvertrags dazu verpflichtet ist, den Transport selbst vorzunehmen, kann eine Spedition den Auftrag an einen Frachtführer weitergeben. Zwischen dem Absender und dem Spediteur wird dann kein Werkvertrag, sondern ein sog. Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen.

(VOI)

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