50 Anwälte für Gewaltenteilung | Seite 3

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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Gewaltenteilung

Fragen und Antworten

  • Gewaltenteilung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Gewaltenteilung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gewaltenteilung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Gewaltenteilung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gewaltenteilung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Gewaltenteilung ist unabänderlich in Art. 20 Grundgesetz geregelt, wonach alle Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane verteilt wird. Denn bei der Machtkonzentration auf z. B. nur eine Person wären die Bürger purer Willkür ausgesetzt. Machtmissbrauch und der Verlust von bürgerlichen Rechten könnten nicht mehr verhindert werden. Um eine derartige Machtkonzentration zu vermeiden, gibt es die Gewaltenteilung als Bestandteil jeder Demokratie. Nach dem Grundprinzip der Gewaltenteilung (horizontale Gewaltenteilung) wird die Staatsgewalt aufgeteilt zwischen der Legislative (Gesetzgebung), der Exekutive (vollziehende Gewalt) und der Judikative (Rechtsprechung). Ferner müssen sich die drei Staatsorgane gegenseitig kontrollieren können, da ansonsten wieder die Gefahr des Machtmissbrauchs bestünde.

Die Aufgabe der Legislative ist es vor allem, Gesetze zu verabschieden. Die Verfassungsorgane im Rahmen der Legislative sind auf Bundesebene der Bundestag und der Bundesrat, auf Landesebene die Landesparlamente. Die Aufteilung zwischen Bund und Ländern stellt übrigens die sog. vertikale Gewaltenteilung dar.

Dagegen wird die Exekutive ausgeübt von der Bundesregierung bzw. der Bundesverwaltung; auf Länderebene ist die jeweilige Landesregierung bzw. Landesverwaltung zuständig, z. B. eine Kommune oder Kreisverwaltung. Ihre Aufgabe ist es, die von der Legislative verabschiedeten Gesetze ordnungsgemäß auszuführen und für deren Einhaltung zu sorgen. Wer sich also z. B. nicht an ein Parkverbot hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 12 StVO (Straßenverkehrsordnung) und muss damit rechnen, von der vollziehenden Gewalt - das wäre hier die Polizei - einen Strafzettel zu erhalten, wonach man wegen des Gesetzesverstoßes ein Bußgeld zu zahlen hat. Erteilt die zuständige Behörde z. B. eine Baugenehmigung, liegt ebenfalls ein Handeln der Exekutive vor.

Laut der Verfassung gehört auch die Judikative zur Gewaltenteilung; sie ist wie die Exekutive an Recht und Gesetz gebunden. Die Rechtsprechung wird durchgeführt von neutralen und unabhängigen Richtern, die geltende Rechtsvorschriften auf den Einzelfall anwenden und dann eine Entscheidung fällen, etwa durch Urteil oder Beschluss. Zur Judikative gehören somit Gerichte wie z. B. das Amtsgericht, Landgericht oder das Bundesverfassungsgericht. Bei diesem Verfassungsgericht besteht nach Art. 94 II 1 Grundgesetz sogar die Möglichkeit, dass seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben. Wer z. B. einen Diebstahl begeht und von der Polizei erwischt wird, muss also nach seiner Verhaftung mit einem Strafverfahren vor Gericht und eventuell mit einer Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

Mittlerweile wird häufig zwischen verschiedenen Arten der Gewaltenteilung unterschieden, darunter die bereits genannten Arten der horizontalen und vertikalen Gewaltenteilung sowie die der zeitlichen Ebene: Um zu verhindern, dass etwa eine Person über Jahrzehnte hinweg dieselbe Position innehat, was wiederum zu einem Machtmissbrauch führen kann, gibt es einen sog. Wahlzyklus, nach dem das Volk seine Repräsentanten in regelmäßigen Abständen neu wählt.

(VOI)

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