126 Anwälte für Hochschulrecht | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Benjamin Unger
Rechtsanwalt Dr. Benjamin Unger
Kanzlei Dr. Unger, Schuhstraße 33, 31134 Hildesheim 6792.6109465338 km
Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Benjamin Unger bietet im Bereich Hochschulrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Werner
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Werner
Werner Rechtsanwälte, Bayreuther Str. 8, 10787 Berlin 6972.4151927833 km
Bei juristischen Fragen entscheiden oft Details über Erfolg oder Misserfolg!
Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Hochschulrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Olaf Werner
aus 263 Bewertungen Die Beratung war sehr gut. Es wurden Ansätze vorgeschlagen, um möglichst wenig Streit zu erzeugen und unserem Kind die … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Benning
Rechtsanwältin Bettina Benning
Peter-Werner & Benning, Bielefelder Str. 8, 32756 Detmold 6739.5046016629 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Medizinrecht • Pflegerecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Benning im Bereich Hochschulrecht bietet Beratung und Vertretung
(03.07.2023) Schnelle Auskunft. Sehr kompetentes Auftreten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedict Bock
sehr gut
Rechtsanwalt Benedict Bock
Rechtsanwaltskanzlei Benedict Bock, Weberstraße 19 a, 55130 Mainz 6808.8024005316 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Verkehrsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Hochschulrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Benedict Bock
aus 21 Bewertungen Herr Bock hat mich in einem beamtenrechtlichen Verfahren erfolgreich vertreten. Ich habe ihn als kompetenten und … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Pascal Striebel
sehr gut
Rechtsanwalt Pascal Striebel
Werner Rechtsanwälte, Bayreuther Str. 8, 10787 Berlin 6972.4274693664 km
Bei juristischen Fragen entscheiden oft Details über Erfolg oder Misserfolg!
Verwaltungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Hochschulrecht bietet Herr Rechtsanwalt Pascal Striebel
aus 19 Bewertungen Die telefonische Beratung hat pünktlich gestartet. Der Kontakt war sehr angenehm und freundlich. Z.T. waren die … (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich
Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich
Kanzlei Lister Anwälte am Moltkeplatz, Gabelsbergerstraße 7, 30163 Hannover 6767.3695113108 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Hochschulrecht
aus 9 Bewertungen Herr Dietrich ist freundlich, er ist sehr kollegial, er versucht sich mit der Gegenpartei zu einigen. Er ist ruhig, … (28.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hochschulrecht

Fragen und Antworten

  • Hochschulrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hochschulrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hochschulrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Hochschulrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hochschulrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Das Hochschulrecht beschäftigt sich mit den wesentlichen rechtlichen Fragen rund um das Studium an deutschen Hochschulen (Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen, Landwirtschaftliche Hochschulen, Musikhochschulen etc.)

Das Hochschulrecht befasst sich dabei u. a. mit der Zulassung zur Hochschule (z. B. Numerus Clausus, Hochschulzugangsprüfungen), der Immatrikulation, dem Studium selbst (Studienordnungen, Prüfungsordnungen und Promotionsordnung, Prüfungswiederholungen), Studiengebühren und Studienordnungen, Studienabschlüssen und der Exmatrikulation, der Aberkennung akademischer Grade, der Emeritierung und anderen Bereichen.

Das Hochschulrecht wird gesetzlich vom Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes und den Hochschullandesgesetzen gestaltet. Das Hochschulrahmengesetz, das die Grundzüge des Hochschulwesens definiert, stammt aus dem Jahr 1976 und gestaltete die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes. Die konkrete Ausgestaltung des Hochschulrechts erfolgt in den Hochschulgesetzen der Länder (Kulturhoheit der Länder, Art 30 GG).

Die letzte Föderalismusreform schaffte die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich des Hochschulrechts ab. Der Bund kann nun lediglich im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung Regelungen beispielsweise für die Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse erlassen, wobei die Länder jedoch abweichende Regelungen treffen können. Das Hochschulrahmengesetz wurde jedoch bisher (Stand Anfang 2013) nicht außer Kraft gesetzt.

Als wichtiger Teil des Hochschulrechts gilt auch das Hochschulzulassungsrecht. Das Hochschulzulassungsrecht betrifft alle rechtlichen Fragen, die im Zugang mit einem Studium an einer Universität oder Fachhochschule stehen. In vielen Studiengängen bewerben sich mehr Studienanfänger als Studienplätze zur Verfügung stehen. Daher werden viele Bewerber abgelehnt und nehmen daraufhin ein Studium an einem anderen Ort auf. Viele Bewerber möchten und können aber aus persönlichen Gründen an einem bestimmten Ort studieren oder der gewünschte Studiengang wird nur an einem bestimmten Ort angeboten. Für sie gibt es die Möglichkeit und Chance, sich seinen Studienplatz "einzuklagen". In diesem Zusammenhang ist die sogenannte „Studienplatzklage“ von Bedeutung. Diese ist gar keine Klage im engeren Sinne, sondern ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, in dem geltend gemacht wird, die jeweilige Universität habe ihre Kapazitäten nicht ausgeschöpft.

(LOE)

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