Ihr Anwalt für Verwaltungsrecht in Flensburg - Wir freuen uns auf Sie!
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Anwalt für Verwaltungsrecht in Flensburg
In Flensburg geboren, steht Rechtsanwalt Malte Brix Ihnen als kompetenter Berater zu allen Fragen des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsrechts zur Verfügung. Wir beraten Privatpersonen, Unternehmen und die öffentliche Hand. In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine Beratung aussehen kann und welche Besonderheiten für die schöne Fördestadt gelten.
Besonderheiten des Landesrechts in Schleswig-Holstein
Das Verwaltungsrecht ist stark durch die Gesetzgebung der Bundesländer geprägt. So existieren für Schleswig-Holstein zahlreiche regionale Gesetze, die Besonderheiten mit sich bringen. Von A wie Abgeordnetengesetz SH (AbgG SH) bis zu V wie Verwaltungskostengesetz (VwKostG SH) stehen wir Ihnen tatkräftig zur Seite.
Ihr Ansprechpartner in Flensburg:
Rechtsanwalt Malte Brix
- Rechtsanwalt und Partner, Vy - Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
- Lehrbeauftragter für Öffentliches Recht an der HWR Berlin
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Nordost e. V.
- Studium in Kiel und Berkeley, CA
- Geboren in Flensburg
Tel. bundesweit: 030 / 51 56 59 98 - 0
Vertretung im Verwaltungsrecht
Wir beraten zu:
- Antragstellung, Einleitung des Verwaltungsverfahrens
- Anhörungsverfahren
- Widerspruchsverfahren
- Gerichtliche Eilverfahren
- Gerichtliche Klageverfahren
- Erstellung von Rechtsgutachten
- Vertretung der öffentlichen Hand
- Beratung von Unternehmen und Privatpersonen
Beratungsgebiete Verwaltungsrecht Flensburg
Wir beraten umfassend, insbesondere zu Fragen aus:
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Gewerberecht
- Gaststättenrecht
- Handwerksrecht
- Beförderungsrecht
- Energierecht
- Schulrecht
- Hochschulrecht
- Umweltrecht
- Öffentliches Baurecht
- Kommunalrecht
- Ordnungsrecht
- Berufsrecht
- Kammerrecht
- Öffentliches Dienstrecht
- Beamtenrecht
- Tarifrecht (Arbeitsrecht)
- Personalvertretungsrecht
Zuständiges Verwaltungsgericht für Flensburg in Schleswig
Das für Flensburg zuständige Verwaltungsgericht hat seinen Sitz in Schleswig. Dies ist in § 64 des Landesjustizgesetzes (LJG). Dieser lautet:
(1) Das Verwaltungsgericht hat seinen Sitz in Schleswig. Es führt die Bezeichnung „Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht“.
(2) Der Bezirk des Verwaltungsgerichts umfasst das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein.
Welche Kosten entstehen?
- Unsere Vergütung richtet sich in aller Regel nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und ist damit für Mandanten und Anwaltskanzlei transparent
- Regelmäßig ist eine Erstberatung zu einem Pauschalbetrag möglich. Hier können wir Ihnen eine überschlägige Einschätzung der Rechtslage mitteilen und eine konkrete Handlungsempfehlung für das weitere Vorgehen geben
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