4.637 Anwälte für Homo-Ehe | Seite 194

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Stefan Schulze
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Schulze, Am Stockhaus 8, 36037 Fulda 6863.5216303719 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt und Mediator Stefan Schulze bietet im Bereich Homo-Ehe Rechtsberatung und Vertretung
aus 25 Bewertungen Herr Schulze ist engagiert und bringt die Problemlösungen immer „auf den Punkt“, d.h., er verzettelt sich nicht mit … (18.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorit Studt Dipl.-Jur.
sehr gut
Rechtsanwältin Dorit Studt Dipl.-Jur.
Anwaltskanzlei-Studt, Auf der Eisengießerei 10, 21680 Stade 6687.4603069833 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Betriebliche Altersversorgung
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dorit Studt Dipl.-Jur. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Homo-Ehe
aus 24 Bewertungen Ich kann das Büro sehr empfehlen. Professionelle und praktische Hilfe. Kompetenzen auf hohem Niveau. (19.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dörte Schiedermaier
Rechtsanwältin Dörte Schiedermaier
Dollinger Partnerschaft mbB, Rotbuchenstr. 1, 81547 München 7121.6482355395 km
Fachanwältin Familienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Dörte Schiedermaier für Rechtsfragen rund um den Bereich Homo-Ehe
(28.06.2023) 3,5 Jahre Kampf um Geld, Kinder und Prinzipien. Harte Zeiten mit dem richtigen Beistand! Diese Frau ist sozial, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun von Hase
sehr gut
Rechtsanwältin Gudrun von Hase
Kanzlei von Hase, Kaiser-Friedrich-Ring 7, 40545 Düsseldorf 6647.7013905004 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Gudrun von Hase bietet im Bereich Homo-Ehe Rechtsberatung und Vertretung
aus 33 Bewertungen Frau von Hase hat mich bei meiner Scheidung und der Scheidungsfolgenvereinbarung vertreten.Sie hat mich jederzeit … (17.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth E. Gebauer
Rechtsanwältin Ruth E. Gebauer
Anwaltskanzlei Gebauer Karl & Coll., Katharinenplatz 12, 84453 Mühldorf am Inn 7172.3654519134 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Ruth E. Gebauer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Homo-Ehe
(28.06.2022) Ich war sehr gut beraten, trotz Corona wurde ich super zu unterstützt. Danke nochmal werde Sie bestens weiterempfehlen.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Homo-Ehe

Fragen und Antworten

  • Homo-Ehe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Homo-Ehe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Homo-Ehe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Homo-Ehe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Homo-Ehe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Homo-Ehe, andere Schreibweise Homoehe, bezeichnet umgangssprachlich Eheschließungen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern. In manchen Staaten darf ein homosexuelles Paar heiraten wie ein heterosexuelles Paar auch. In Deutschland sind echte Homo-Ehen bisher nicht erlaubt. Das Familienrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt nur für die Ehe zwischen Mann und Frau.

Dafür besteht für Homosexuelle das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Schwule oder Lesben können danach eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen. Die Partner haben dann ähnliche Rechte und Pflichten wie Eheleute. Sie können unter anderem einen gemeinsamen Namen führen, ein Güterrecht vereinbaren, sich als Erben einsetzen und auch ein gemeinsames Testament errichten.

Eine vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe gibt es bisher nicht. So bestehen noch gesetzliche Unterschiede im Steuerrecht oder im Adoptionsrecht für Kinder. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Europäischer Gerichtshof (EuGH) entscheiden aber immer öfter zugunsten der Lebenspartner. Die Unterschiede zwischen Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften werden so zunehmend geringer.

(ADS)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Homo-Ehe besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.