3.580 Anwälte für Hooligan | Seite 150

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Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Antz
Rechtsanwältin Isabel Antz
advocat | Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Gießerstr. 39, 09130 Chemnitz 7044.919426907 km
Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Hooligan bietet Frau Rechtsanwältin Isabel Antz
(08.11.2023) Ich glaub Solide kommt von Solidarität. Danke für den Beistand.
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana
sehr gut
Johlige, Skana & Partner | BUNDESWEITE VERTRETUNG, Kurfürstendamm 167, 10707 Berlin 6970.5279079408 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Hooligan
aus 162 Bewertungen Ich möchte diese Gelegenheit nutzen,um Ihnen meinem aufrichtigen Dank für Ihre herausragende rechtliche Unterstützung … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Biller
Rechtsanwältin Barbara Biller
Rechtsanwälte Griete & Biller Partnerschaftsgesellschaft mbB, Neustadt 463, 84028 Landshut 7132.0458118215 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Hooligan beantwortet Frau Rechtsanwältin Barbara Biller
(23.11.2019) Sehr kompetente Beratung, sehr freundlicher Umgang. Unkomplizierte Abwicklung. Flexible Termingestaltung. Faire …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Bender
Rechtsanwalt Ralf Bender
Bender & Menken, Mülheimer Str. 206, 47057 Duisburg 6639.6704934867 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Bender vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Hooligan
(10.03.2024) Ich kann noch nichts abschließendes sagen, die Klage wurde erst beantragt.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hooligan

Fragen und Antworten

  • Hooligan: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hooligan umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hooligan und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Hooligan: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hooligan sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Als Hooligan wird vor allem eine Person bezeichnet, die vor, während oder nach z. B. einem Fußballspiel durch ihr aggressives Verhalten bei der Polizei auffällt. Im Gegensatz zu normalen Fans - die grundsätzlich friedlich sind und einfach nur das Spiel live sehen wollen - ist ein Hooligan ein fanatischer Anhänger vom jeweiligen Verein, für den nicht der Sport, sondern die Gewalt der Hauptgrund für den Besuch des Stadions ist. Ein Hooligan ist somit gewaltbereiter als ein Fan oder ein Anhänger der sog. Ultras und sieht in den Kämpfen mit einem anderen Hooligan einen besonderen Kick.

Ein Hooligan schreckt häufig nicht vor einer Körperverletzung, Nötigung oder Drohung zurück. Auch unerlaubter Waffenbesitz, Sachbeschädigung oder Diebstahl von Sachen anderer Hooligans kommt vor. Ein Hooligan muss daher mit einer Verhaftung durch die Polizei und einem Strafverfahren rechnen, in dem er unter Umständen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird.

Außerdem kann es passieren, dass z. B. ein Sportverband oder Sportverein gegenüber dem Hooligan ein Stadionverbot oder die Polizei präventiv einen Platzverweis ausspricht. Betritt der Hooligan trotz Stadionverbot das Stadion, macht er sich wegen Hausfriedensbruch nach § 123 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar.

Da mittlerweile viele Stadien mit Videokameras überwacht werden und bei bestimmten Spielen ein höheres Aufgebot an Polizeibeamten den Ort überwacht, verabreden sich Hooligans häufig an „neutralen\" Orten, um ihre Kämpfe auszufechten. Doch auch wenn die Raufbolde in die Schlägerei und in etwaige Verletzungen \"eingewilligt\" haben, macht sich der Schläger dennoch zumindest wegen einfacher Körperverletzung strafbar. Hinzu kommt, dass sein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer später grundsätzlich Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld verlangen kann.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Hooligan umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Hooligan besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.