87 Anwälte für Jagdschein
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Jagdschein
Fragen und Antworten
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Jagdschein: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Jagdschein umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Jagdschein und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Jagdschein: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Jagdschein sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Der Jagdschein ermächtigt seinen Inhaber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Jagdgesetz, Waffengesetz) zur Jagdausübung. Er wird von der unteren Jagdbehörde ausgestellt.
Zweck eines Jagdscheins
Der Jagdschein soll sicherstellen, dass nur ausreichend ausgebildete und befugte Personen jagdberechtigt sind. Aufgrund der anspruchsvollen und schwierigen Prüfungen wird ein Mindeststandard sowie weitestgehende Sicherheit bei der Jagdausübung gewährleistet.
Der Jagdschein berechtigt seinen Inhaber zum unbeschränkten Erwerb von Langwaffen, welche aber innerhalb zweier Wochen in die Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen werden müssen, sowie zum Besitz von zwei Kurzwaffen für Fangschüsse ohne dafür im Zuge der Eintragung in die WBK ein Bedürfnis nachweisen zu müssen.
Der Jagdschein berechtigt nicht dazu, die Jagd auch tatsächlich auszuüben, denn das Jagdausübungsrecht steht in der Bundesrepublik nur Grundstückseigentümern mit ausreichend großem Grund zu, die im Besitz eines Jagdscheins sind oder Jagdgenossenschaften, die das Jagdausübungsrecht von Grundeigentümern gepachtet haben.
Gültigkeitsdauer
Ein Jagdschein kann entweder als Tagesjagdschein (bis 14 Tage) oder als Jahresjagdschein (ein, zwei oder drei Jahre) gelöst werden. Weiter werden Jugend-, Falkner- oder Ausländerjagdscheine erteilt. Nach Ablauf der gelösten Zeit werden vor Neuerteilung die Bedingungen zum Erhalt neu geprüft.
Bedingungen zum Erhalt eines Jagdscheins
Wer sich um einen Jagdschein bewirbt, hat bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die wichtigste Bedingung ist der Nachweis der Sachkunde. Dieser setzt eine Jägerprüfung inklusive Lehrgang und erfolgreich abgeschlossener Prüfung in den drei Gebieten Schießen, Theorie und Praxis voraus. Weiterhin muss der Bewerber für einen Jugendjagdschein mindestens 16 Jahre, für den normalen Jagdschein mindestens 18 Jahre alt sein. Er muss nach dem Waffengesetz (WaffG) persönlich geeignet und zuverlässig sein (§§ 2 - 6 WaffG), ein einwandfreies Führungszeugnis nachweisen können und benötigt eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung (für Sachschäden mindestens 50.000 Euro und bei Personenschäden mindestens 500.000 Euro).
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