412 Anwälte für Kostenvoranschlag | Seite 18

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Rechtsanwalt Ilir Maliqi
KANZLEI IM GRÜNEN QUARTIER, Mexikoring 9a, 22297 Hamburg 6719.0162116791 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht
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Herr Rechtsanwalt Ilir Maliqi ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kostenvoranschlag
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Rechtsanwalt Wolfram Krautheim LL.M.
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Kompetenz. Rechtssicherheit. Ergebnisorientierung.
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Mediation
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aus 5 Bewertungen Sehr schnelle Reaktion auf meine Anfrage. Gute und einfache Erklärungungen und kein Paragraphen Reiten. Es ist zwar … (16.05.2024)
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sehr gut
Rechtsanwältin Manuela Steinkopff
Kanzlei Steinkopff & Steinkopff, Scheffelstr. 1, 68723 Oftersheim 6860.6993068737 km
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Frau Rechtsanwältin Manuela Steinkopff im Bereich Kostenvoranschlag bietet Beratung und Vertretung
aus 12 Bewertungen Frau Steinkopff hat uns in der Angelegenheit einer Flugstornierung wegen Airline-Insolvenz umfassend, ausführlich und … (23.05.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kostenvoranschlag

Fragen und Antworten

  • Kostenvoranschlag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kostenvoranschlag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kostenvoranschlag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kostenvoranschlag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kostenvoranschlag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Der Kostenvoranschlag ist ein kaufmännischer Vorgang und schützt vor zu hohen Kosten. Im Rahmen einer handwerklichen Dienstleistung wird der Auftrag und die auszuführenden Arbeiten näher beschrieben und ein eventueller Endpreis dafür festgelegt. Der Kostenvoranschlag ist schriftlich abzugeben. Dafür kann der Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb eine Gebühr verlangen, die bei Auftragserteilung mit der Auftragssumme verrechnet wird.

Natürlich gibt es genau festgelegte Bedingungen, die im Gesetz verankert sind. Der Kostenvoranschlag, der kurz auch KVA genannt wird, wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das Vertragsverhältnis zwischen Betrieben und Privatleuten. Dabei sollte der Auftraggeber auf einen schriftlichen Kostenvoranschlag bestehen, dieser dient bei Vertragsstreitigkeiten als Nachweis und sollte folgende Punkte beinhalten. Die Firma, die den KVA ausgestellt hat, des Weiteren die Adresse des Auftraggebers. Inhaltlich sollten die auszuführenden Arbeiten und die zur Verwendung kommenden Ersatzteile oder Arbeitsmaterialien genau festgelegt werden. Auch der Preis, den der Kunde zu entrichten hat, sollte als ungefähre Summe genannt werden. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Summe im KVA maximal um 2 – 3% überstiegen werden darf. Andere wichtige kostenträchtige, respektive kostenaufwendige Arbeiten müssen vor der Ausführung mit dem Kunden abgesprochen werden. Der Kostenvoranschlag wird zumeist bei Kfz–Reparaturen und bei anderen Handwerksdienstleistungen in Anspruch genommen.

Mit einem schriftlichen KVA lassen sich auch die Angebote verschiedener Firmen vergleichen. Das wissen die Betriebe und dieses ist mit ein Grund, warum die KVAs kostenpflichtig sind. Jedoch sollte man nicht den Fehler machen und ein schriftliches Angebot mit dem Kostenvoranschlag zu vergleichen oder zu verwechseln. Denn zwischen den beiden kaufmännischen Vorgängen besteht auch ein rechtlicher Unterschied. Während der KVA weitgehend rechtsbindend ist, ist das schriftliche Angebot zumeist freibleibend, also unverbindlich, es sei denn, der Betrieb gibt im Angebot an, dass es bindend ist. Ein KVA sollte immer dann angefordert werden, wenn die Kosten der Dienstleistungen sehr kostenrelevant sein könnten. Kostenvoranschläge zwischen Betrieben und anderen Unternehmen fallen unter das Handelsgesetzbuch (HGB), nur wenn ein privater Kunde einen Kostenvoranschlag anfordert, greift das Bürgerliche Gesetzbuch.

Wenn also eine größere Reparatur an einem Fahrzeug oder Sanierungs- oder Reparaturarbeiten an einem Gebäude zu verrichten sind, sind diese Arbeiten mitunter mit hohen Kosten verbunden. Aus diesem Grunde sollte ein Kostenvoranschlag eingeholt werden, sodass der ungefähre Kostenrahmen abgesteckt werden kann. Alle Baumaßnahmen und auch alle Reparaturaufträge fallen unter das Werkvertragsrecht, welches im BGB geregelt ist, darunter fallen auch die entsprechenden Kostenvoranschläge.

Laut dem Gesetzestext § 632 BGB sind Kostenvoranschläge grundsätzlich nicht kostenpflichtig, es sei denn, der Unternehmer oder Werkunternehmer, wie er im Gesetzestext genannt wird, kann nachweisen, dass zur Erstellung des Kostenvoranschlages ein großer Aufwand betrieben werden muss, aber auch dann muss die Vergütung des KVA vor der Auftragsannahme abgesprochen sein. In der KFZ Branche wird gesagt, die Aufwendungen für einen Kostenvoranschlag sei der halbe Weg zur Reparatur, daher wird vor allem hier eine Aufwandsentschädigung verlangt, wenn der Auftraggeber die Reparatur in der Werkstatt ausführen lässt, mit der Reparaturrechnung verrechnet wird. Der Kostenvoranschlag ist auch dazu geeignet, sich vor zu hohen Kosten zu schützen, denn, wenn die Reparatur wesentlich mehr kostet, als im KVA niedergelegt, muss der Kunde mit diesen Kosten nicht einverstanden sein.

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