1.733 Anwälte für Landpachtvertrag | Seite 73

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Profil-Bild Rechtsanwalt Guillaume Koschella
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Rechtsanwalt Guillaume Koschella
Rechtsanwaltskanzlei Koschella, Querallee 38, 34119 Kassel 6809.2412786928 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
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Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Guillaume Koschella für Rechtsfragen rund um den Bereich Landpachtvertrag
aus 42 Bewertungen Aufgrund eines Anspruchs aus der Betriebskostenabrechnung für mich als Mieterin war ich gezwungen mir rechtliche Hilfe … (06.03.2024)
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Rechtsanwalt Joachim Germer
Bruckmann Germer Scholten Rechtsanwälte und Notare, Duisburger Str. 73, 46535 Dinslaken 6629.1600375711 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
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Rechtsfragen im Bereich Landpachtvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Joachim Germer
aus 21 Bewertungen siehe Überschrift (04.04.2024)
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Herr Rechtsanwalt Dietmar G. FREI hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Landpachtvertrag
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Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Landpachtvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Jens Balkenhol
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Rechtsanwalt und Notar Alexander Dornieden
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Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Alexander Dornieden ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Landpachtvertrag
(25.03.2024) An meinem Haus habe ich nach einer Baumaßnahme der öffentlichen Hand einen Schaden festgestellt und mich durch Herrn …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Landpachtvertrag

Fragen und Antworten

  • Landpachtvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Landpachtvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Landpachtvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Landpachtvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Landpachtvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Als Landpachtvertrag bezeichnet man einen Pachtvertrag über ein landwirtschaftliches Grundstück mit oder ohne Gebäude, die zu seiner Bewirtschaftung dienen.

Im Gegensatz zum sonstigen Pachtrecht gilt für die Landpacht das Mietrecht nicht entsprechend, sondern besondere Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, die §§ 585 ff. BGB. Darüber hinaus gelten einzelne Bestimmungen zur Pacht auch für Landpachtverträge, § 585 Abs.2 BGB.

Grund für die rechtliche Sonderstellung der Landpacht ist ihre regelmäßig längere Laufzeit, die besonderen Belange in Hinblick auf die saisongebundene Nutzung der Landwirtschaftsflächen und die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung.

Unter den Oberbegriff Landwirtschaft fallen nach der gesetzlichen Definition in § 585 BGB die Bodenbewirtschaftung und die damit verbundene Tierhaltung sowie die Gewinnung pflanzlicher, tierischer und gartenbaulicher Erzeugnisse. Auf forstwirtschaftliche Betriebe sind die Gesetze zur Landpacht entsprechend anwendbar.

Gemäß § 585s BGB ist für einen Landpachtvertrag die Schriftform gesetzlich angeordnet, wenn er eine Vertragsdauer von mehr als zwei Jahren hat. Bei Nichtbeachtung der Schriftform gilt der Landpachtvertrag als für auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jedem Vertragspartner gemäß § 585a BGB gekündigt werden.

Im Gegensatz zum Mietrecht und allgemeinen Pachtrecht, ist der Pächter bei der Landpacht dazu verpflichtet, das Pachtobjekt im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und muss Reparaturen etc. selbst übernehmen, § 586 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch. Vernachlässigt er diese Pflicht, ist der Verpächter berechtigt, den Landpachtvertrag außerordentlich zu kündigen. Der Pächter ist ebenfalls nicht dazu berechtigt, das Pachtobjekt Dritten zu übertragen und weiter zu verpachten.

Beim Landpachtvertrag gelten weitere Sonderregeln für den Wegfall der Geschäftsgrundlage, bei Beendigung des Pachtverhältnisses, zum Verzugsschaden, Schadensersatz u.v.m.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Landpachtvertrag umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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