5.720 Anwälte für Mindestlohn | Seite 42

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Fuchs-Keller
Keller&Kollegen, Rechtsanwälte, Kernerplatz 2, 70182 Stuttgart 6931.4918646617 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anna Fuchs-Keller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mindestlohn
(29.03.2024) Ich möchte mich auf diesem Weg noch einmal für die hervorragende Unterstützung von Frau Fuchs-Keller bedanken. Sie …
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Melloh
sehr gut
Rechtsanwältin Christiane Melloh
Rechtsanwältin Christiane Melloh, Böhligweg 4, 76448 Durmersheim 6863.6951643179 km
Arbeitsrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mindestlohn steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christiane Melloh gerne zur Verfügung
aus 52 Bewertungen Ich wurde sehr gut und erfolgreich durch Frau Melloh beraten. Der Weg war steinig und anstrengend aufgrund des … (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Manfred Korn
Rechtsanwalt Dr. Manfred Korn
Korn & Gärtner Rechtsanwälte OG, Sterneckstr. 37, 5020 Salzburg, Österreich 7231.9841458939 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mindestlohn bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Manfred Korn
(15.12.2018) Wegen eines Erbrechtsstreits in Österreich war ich auf der Suche nach einem Anwalt in Salzburg. Über die Website wurde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Struck
Rechtsanwalt Michael Struck
Rechtsanwälte Dr. Fricke & Collegen PartG mbB, Yorckstr. 10, 30161 Hannover 6768.4673766968 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Struck ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mindestlohn gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Bechert
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Bechert
Bechert Rechtsanwälte, Winterfeldtstr. 1, 10781 Berlin 6973.7769657504 km
Fachanwalt Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Bechert unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mindestlohn
aus 44 Bewertungen Wir haben uns als Betriebsrat von RA Bechert vertreten lassen, um eine BV zu verhandeln. Ein extrem erfahrener Anwalt, … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt David Ingenkamp
Rechtsanwalt David Ingenkamp
Rechtsanwaltskanzlei David Ingenkamp und Jochen Hünnighausen, Salzstr. 1, 06618 Naumburg (Saale) 6959.1297021925 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt David Ingenkamp vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mindestlohn
(04.06.2024) Ich bin dankbar wie schnell und kompetent Mir Herr Ingenjamo geholfen hat Mit seiner ruhigen Art hat er mir alle …
Profil-Bild Rechtsanwältin Miriam Labus
Rechtsanwältin § Betreuungsbüro Miriam Labus, Düsseldorfer Landstraße 17, 47249 Duisburg 6639.4723234485 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Miriam Labus hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mindestlohn
(27.02.2019) Hat zugehört und gleich losgelegt, es gab durch ihre gute Arbeit eine Lösung für beide Parteien..!! Kann ich nur …
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Gundacker
Kanzlei Gundacker, Hauptstraße 72, 67714 Waldfischbach-Burgalben 6806.1945231553 km
Zivilrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Benjamin Gundacker vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mindestlohn
(27.04.2012) Die lockere Art wie er mir die Angst nahm meinen Arbeitgeber zu verklagen.Rückfragen meinerseits werden schnell …
Profil-Bild Rechtsanwältin Carolina von Morgen M.A.
Rechtsanwältin Carolina von Morgen M.A.
Rechtsanwälte von Morgen & Partner mbB, Pariser Str. 3, 10719 Berlin 6971.9280513254 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Carolina von Morgen M.A. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mindestlohn gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Ranko Pezo
sehr gut
Rechtsanwalt Ranko Pezo
Pezo Vennemann, Friesenplatz 25, 50672 Köln 6673.6903632436 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mindestlohn hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ranko Pezo
aus 16 Bewertungen Schnelle Antwort und kompetente Beratung. (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Urbansky
Rechtsanwalt Dennis Urbansky
Rechtsanwaltskanzlei Abdel-Hamid, Limbecker Platz 9, 45127 Essen 6651.1832342294 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Dennis Urbansky ist Ihr Ansprechpartner für Mindestlohn
aus 9 Bewertungen Super zufrieden (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Seibt
Kanzlei Thomas Seibt, Am Pulverturm 2, 98574 Schmalkalden 6901.6454544755 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mindestlohn bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Seibt
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Lambrich
sehr gut
Kanzlei Andrea Lambrich, Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbaden 6801.2104073137 km
Fachanwältin Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Lambrich hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mindestlohn
aus 50 Bewertungen Sehr kompetente Beratung, einfühlsam und gute deeskalierende Strategie (26.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nico Sander
Rechtsanwalt Nico Sander
Rechtsanwalt Nico Sander, Sternstraße 102, 20357 Hamburg 6717.9813929302 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Migrationsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Nico Sander ist Ihr Ansprechpartner für Mindestlohn
aus 6 Bewertungen Ich kann Herrn Sander ohne Zweifel weiterempfehlen, wurde jederzeit professionell beraten und geholfen, sogar über … (08.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Detring
Rechtsanwalt Jörg Detring
Rechtsanwaltskanzlei Abke | Hoffmann-Gallhoff, Herforder Str. 18, 32257 Bünde 6708.8346418261 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Detring bietet im Bereich Mindestlohn Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Schnell, Aufmerksamkeit geantwortet. Bin ich sehr zufrieden. (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Tings
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Tings
Kanzlei Tings & Kauder, Huestr. 18, 44787 Bochum 6663.0844286535 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Tings ist Ihr Ansprechpartner für Mindestlohn
aus 17 Bewertungen Habe ein Fall gehabt und es wurde perfekt!!!!! und sehr schnell zur vollen Zufriedenheit bearbeitet und erfolgreich … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Friedrich Hartmann
sehr gut
Rechtsanwalt Georg Friedrich Hartmann
Arbeitsrechtskanzlei Hartmann, Rudolf-Breitscheid-Straße 31, 14482 Potsdam 6964.1823200043 km
Fachanwalt Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Friedrich Hartmann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mindestlohn
aus 19 Bewertungen Meine Anfrage wurde schnell beantwortet. (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec.
Rechtsanwalt Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec.
BBT Dr. Lingenberg & Partner mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Herzogspitalstr. 8, 80331 München 7118.7913695029 km
Die Beratung aus einer Hand, in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht, ist unsere große Passion und Stärke.
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mindestlohn steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec. gerne zur Verfügung
(17.05.2024) Hervorragend und sachkundig beraten durch Dr. Lingenberg......hat mich mit grossem Engagement bei meiner …
Profil-Bild Rechtsanwältin & Mediatorin Dipl. jur. Beatrice Maja Schönefeldt
Rechtsanwältin & Mediatorin Dipl. jur. Beatrice Maja Schönefeldt
Gördel & Schönefeldt, Körnerstr. 4, 19055 Schwerin 6797.8966744611 km
Mediation • Arbeitsrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mindestlohn unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin & Mediatorin Dipl. jur. Beatrice Maja Schönefeldt
aus 8 Bewertungen Sehr nett, freundlich und sympathisch gute Beratung sehr zu empfehlen. Habe einiges in Erfahrung bringen können was … (08.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Geiser
Rechtsanwalt Christoph Geiser
Fachanwaltskanzlei Geiser, Waldstraße 6, 52531 Übach-Palenberg 6622.7458037532 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mindestlohn bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Geiser
Profil-Bild Rechtsanwalt Horst Friedrich Debus
Rechtsanwalt Horst Friedrich Debus
Kanzlei Horst Friedrich Debus, Roermonder Strasse 26, 52134 Herzogenrath 6626.3384545671 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mindestlohn bietet Herr Rechtsanwalt Horst Friedrich Debus
Profil-Bild Rechtsanwalt Kanzlei Kai Behrens
sehr gut
Kanzlei Kai Behrens, Friedrich-Ebert-Str. 135-137, 48153 Münster 6663.9696052735 km
Nur wer den Vertrieb und die großen Vertriebsgesellschaften kennt, kann fachlichen Rat erteilen. Und dann merkt man schnell, dass es keine großen Gegner gibt.
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kanzlei Kai Behrens vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mindestlohn
aus 69 Bewertungen Aufgrund meiner Erkrankung passte ich nicht mehr im Vertrieb der DVAG Allfinanz infolgedessen suchte man nach einem … (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Rohrig
sehr gut
Kanzlei Steffen Rohrig, Schlossstr. 14/1, 71139 Ehningen 6922.7836062859 km
Fachanwalt Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Rohrig vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mindestlohn
aus 16 Bewertungen Größtes Engagement und Einsatz, pragmatische Lösungsansätze verbunden mit realistischer Herangehensweise. … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annika König
König & Pflüger Rechtsanwälte in PartGmbB und Notare, Heiligengeist Höfe 2, 26121 Oldenburg (Oldenburg) 6636.8895515948 km
Familienrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Annika König ist Ihr Ansprechpartner für Mindestlohn
aus 7 Bewertungen Annika König handelt durchdacht, sie greift die relevanten Informationen heraus und ordnet sie für ein Vorgehen, das … (22.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mindestlohn

Fragen und Antworten

  • Mindestlohn: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mindestlohn umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mindestlohn und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mindestlohn: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mindestlohn sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in ganz Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn für Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten.

Wie wird der Mindestlohn angepasst?

Eine Erhöhung des Mindestlohns erfolgte zuletzt 2019. Darüber entscheidet die Mindestlohnkommission. Die mit je drei Mitgliedern von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie einem Vorsitzenden besetzte Kommission soll beim Finden des geeigneten Mindestlohns die Kriterien Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen, Nichtgefährdung der Beschäftigung sowie das Ergebnis von Tarifverhandlungen beachten. Die Leitlinien sind auch wichtig für die Vereinbarkeit des Mindestlohns mit der Verfassung in Hinblick auf das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie den Schutz von Eigentum, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Koalitionsfreiheit. Im Jahr 2020 ist eine Evaluierung des Mindestlohngesetzes vorgesehen.

Wie hat sich die Mindestlohnhöhe entwickelt?

Die Höhe des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns muss mindestens alle zwei Jahre angepasst werden. Seit der Einführung hat sich der Mindestlohn zum Jahresanfang wie folgt entwickelt.

20158,50 Euro
20178,84 Euro
20199,19 Euro
20209,35 Euro

Die Angaben bezeichnen den Bruttolohn. Der Mindestlohn gilt dabei je Zeitstunde, in der ein Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbracht hat. Dazu zählen auch Zeiten der Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst, nicht aber eine Rufbereitschaft. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – kurz Mindestlohngesetz (MiLoG).

Welche Ausnahmen gelten beim Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt für alle abhängigen Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme folgender fünf Personengruppen.

Minderjährige

Keinen Mindestlohnanspruch haben Personen unter 18 Jahren, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

Auszubildende

Im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ist kein Mindestlohn zu zahlen. Das gilt auch für volljährige Azubis. Die Vergütung von Lehrlingen regelt anstelle des Mindestlohngesetzes das Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Praktikanten

Ein freiwilliges Praktikum unterliegt bis zu einer Dauer von drei Monaten nicht dem Mindestlohn. Ab dem vierten Monat ist in jedem Fall der Mindestlohn zu zahlen. Das gilt insbesondere, wenn das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums erfolgt.

 Ausgenommen von der Mindestlohnpflicht sind auch Pflichtpraktika, die aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie erfolgen. Dasselbe gilt, wenn das Praktikum einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung dient.

 Bei einem begleitenden Praktikum zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung ist ein mit demselben Ausbildenden bereits zuvor bestehendes Praktikum bei der maßgeblichen Dauer für die Ausnahme vom Mindestlohn zu berücksichtigen.
 Arbeitgeber müssen unverzüglich nach Abschluss des Praktikumsvertrages, spätestens vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und dem Praktikanten aushändigen. In Anbetracht der Ausnahmen vom Mindestlohn bei Praktika, der Aufzeichnungspflicht und der Pflicht zur Vorlage von Unterlagen bei Kontrollen sollte der Vertrag die Umstände des Praktikums möglichst genau beschreiben.

Langzeitarbeitslose

Keinen Mindestlohnanspruch hat in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung, wer unmittelbar vor deren Beginn langzeitarbeitslos war. Als langzeitarbeitslos gilt, wer zuvor zwölf Monate und länger arbeitslos war.

Ehrenamtlich Tätige

Ausdrücklich vom Mindestlohn ausgenommen sind auch ehrenamtlich Tätige, die sich etwa in einem Verein oder in einer Organisation engagieren. Gemeinnützigkeit allein reicht jedoch nicht. Überwiegen die finanziellen Interessen an einer sportlichen Betätigung könnten erwachsene Amateurspieler oder Trainer – z. B. eines Fußballvereins – dem Mindestlohngesetz unterfallen.

Welche Übergangsregeln gelten bezüglich des Mindestlohns?

Allgemein verbindliche Tarifverträge

Allgemein verbindliche Tarifverträge gehen den Mindestlohnregeln zunächst vor. Tariflöhne können den Mindestlohn vorerst unterschreiten. Seit dem 1. Januar 2017 schreibt das Mindestlohngesetz auch in einem allgemein verbindlichen Tarifvertrag den Mindestlohn als Lohnuntergrenze vor. Bis zum 31. Dezember 2017 waren abgesehen davon noch weitere Abweichungen vom MiLoG möglich. Der damit verbundene Eingriff in die Tarifautonomie und in die Koalitionsfreiheit ist umstritten.

Branchenmindestlöhne

Bereits existierende Branchenmindestlöhne etwa für Gebäudereinigung, Pflegedienst, Friseurhandwerk, Fleischwirtschaft oder Zeitarbeit, die per Rechtsverordnung aufgrund von Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gelten entsprechend weiter. Zeitungszusteller mussten im Jahr 2015 mindestens 75 Prozent. ab 2016 mindestens 85 Prozent des Mindestlohns und ab 2017 8,50 Euro erhalten. Seit 2018 haben Zeitungszusteller Anspruch auf den vollen Mindestlohn.

Besondere Beschäftigungen und Lohnsysteme

Minijob und Mindestlohn

Sofern keine der genannten Ausnahmen beim Mindestlohn greift, haben auch Minijobber Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Im Rahmen einer solchen geringfügigen Beschäftigung darf das Arbeitsentgelt regelmäßig 450 Euro im Monat nicht übersteigen. Alternativ kann eine geringfügige Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage sozialversicherungsfrei erfolgen. Bei Überschreiten einer dieser Vorgaben kommt es zur Versicherungspflicht des Beschäftigten in der Sozialversicherung. Eine Ausübung des Minijobs als Nebenjob oder durch einen Rentner ändert nichts an der Einhaltung der Mindestlohnregeln.

Mindestlohn für Saisonarbeiter

Auch für Saisonarbeiter gilt grundsätzlich keine Ausnahme vom Mindestlohn. Viele Saisonkräfte sind in der Landwirtschaft zur Ernte oder in Hotel und Gastronomie in der Hochsaison tätig. In welcher Höhe dabei eine Anrechnung von Kosten für Essen und Unterkunft auf den Mindestlohn einer Saisonarbeitskraft erfolgen darf, bestimmt eine noch zu erlassende Rechtsverordnung. Anders als bei Minijobbern ist eine kurzfristige Beschäftigung bei Saisonarbeitern anstelle von 50 Tagen bis zu 70 Tage sozialversicherungsfrei.

Akkordarbeit und Stücklohn

Bei Bezahlung nach Leistung bzw. Bezahlung pro Stück – z. B. pro zugestellte Zeitung ­– muss sich in einem gewissen Zeitraum der durchschnittliche Mindestlohn ergeben. Bezugsgröße kann etwa ein Monat oder eine Woche sein in Anlehnung an eine monatlich oder wöchentlich erfolgende Lohnzahlung. Akkordlohn oder Stücklohn ist entsprechend umzurechnen.

Weitere Pflichten des Mindestlohngesetzes

Arbeitgeber treffen neben der Zahlung des Mindestlohns folgende weitere Pflichten.

Fälligkeit des Mindestlohns

Bei einem miteinander vereinbarten Zeitpunkt der Lohnzahlung zählt dieser. Spätestens ist der Mindestlohn aber am letzten Bankarbeitstag des Monats zu zahlen, der dem Monat der Arbeitsleistung folgt. Auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto – z. B. mittels Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag – angesammelte Überstunden sind spätestens 12 Monate nach ihrer monatlichen Erfassung durch Freizeit oder durch Zahlung des Mindestlohns auszugleichen. Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses z. B. durch Kündigung muss der Ausgleich spätestens im darauffolgenden Kalendermonat stattfinden.
 
 Für Plusstunden in einem Arbeitszeitkonto gilt zudem eine Obergrenze. Die Anzahl angesammelter Überstunden darf 50 Prozent der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit auf den Monat bezogen nicht überschreiten.

Aufzeichnungspflichten und Zeiterfassung

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter (Minijobber) sowie Beschäftigten in den in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereichen ist aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung muss spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erfolgen. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.
 
 Die Verordnung über Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz – kurz Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLodokV) regelt weitere Details. Demnach gilt diese Aufzeichnungspflicht nicht mehr für Arbeitsverhältnisse ab einem Gehalt von 2958 Euro brutto im Monat. Die Zahl entspricht einer Arbeitsdauer von durchschnittlich 12 Stunden an 29 Tagen im Monat zum Mindestlohn von 8,84 Euro brutto. Die Begründung für diese Zahl ist, dass kaum jemand länger zum Mindestlohn arbeite.

Außerdem sieht die MiLodokEV vereinfachte Aufzeichnungspflichten für bestimmte Tätigkeiten und Mitarbeiter vor, wie etwa für im Betrieb mitarbeitende Ehegatten, Kinder und Eltern des Arbeitgebers.
 
 Aufgrund von Kritik wurde die Schwelle ab August 2015 um eine Schwelle bei 2000 Euro brutto pro Monat ergänzt, bei deren Überschreiten die Aufzeichnungspflicht entfällt. Ein Arbeitnehmer muss dafür jedoch ein verstetigtes Gehalt von 2000 Euro in den letzten 12 Monaten vom gleichen Arbeitgeber erhalten haben. Sonst bleibt es bei der Schwelle von 2958 Euro brutto im Monat, ab der die Aufzeichnungspflicht entfällt.

Anrechnung von Zusatz- und Sonderleistungen

Das Mindestlohngesetz geht nur vom jeweils geltenden Mindestlohn pro Zeitstunde aus. Die Anrechnung zusätzlichen Entgelts wie
  • Provisionen,
  • Trinkgelder,
  • Nachtzuschläge,
  • Weihnachtsgeld,
  • Urlaubsgeld
ist gesetzlich nicht geregelt. Dasselbe gilt für Sachleistungen wie einen Dienstwagen oder eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Wohnung.

Trinkgeld

Trinkgelder, die bei der Bedienung in der Gastronomie, Taxifahrer oder Friseur üblich sind, zählen wie andere von Dritten und nicht vom Arbeitgeber stammende Leistungen nicht zum Mindestlohn.

Zulagen und Zuschläge

Eine Anrechnung von Zulagen oder Zuschlägen wie für besondere Arbeitszeiten (Sonntagsarbeit, Schichtarbeit, Arbeit in der Nacht) sowie für besondere Gefahren oder andere Belastungen und Leistungsprämien (für Zielerreichung wie Menge, Qualität, Termineinhaltung) ist laut Gesetzesbegründung nicht vorgesehen. Das Bundesarbeitsgericht hat die Anrechnung einer Spätschichtzulage auf einen Branchenmindestlohn zugelassen. Solange die Zulage wie hier nicht anderen gesetzlich festgelegten Zwecken diene, beziehe sie sich auf die normale Arbeit. Das trifft auch auf den pro Zeitstunde zu zahlenden Mindestlohn zu.

Vermögenswirksame Leistungen
 
 Ebenso außen vor bleiben vermögenswirksame Leistungen und eine betriebliche Altersvorsorge außen vor. Nach der Gesetzeslogik des Mindestlohns fehlt wegen des Vorsorgegedankens und der Zahlung in der Zukunft der für den Mindestlohn entscheidende Zweck- und Zeitbezug zur Arbeitsleistung.

Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld

Weihnachtsgeld zählt nur in bestimmten Fällen zum Mindestlohn. Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlungen als Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistungen vorbehaltlos und unwiderruflich gezahlt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Urteil v. 25.05.2016, Az.: 5 AZR 135/16).

Außen vor ist danach die Zahlung ohne Rücksicht auf die tatsächliche Arbeitsleistung oder Danach fehlt einem aufgrund des Arbeitsvertrags gegebenen oder durch betriebliche Übung entstandenen jährlich gezahltem Weihnachtsgeld, das die Mitarbeitertreue belohnen soll, der unmittelbare Bezug zur Arbeitsleistung.

Nicht zum Mindestlohn zählen zudem Zahlungen aufgrund besonderer gesetzlicher Zwecke, wie etwa für Nachtarbeit gem. § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz.

Folgen bei Verstößen gegen den Mindestlohn

Die Einhaltung der Mindestlohnregeln kontrolliert der Zoll, der bereits die Schwarzarbeit verfolgt. Eine Prüfung kann auch nach Hinweisen durch eine andere Behörde wie dem Finanzamt oder der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.
 
 Für die Ordnungswidrigkeit einer nicht oder nicht rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns – auch durch einen Subunternehmer und Subsubunternehmer – sieht das Mindestlohngesetz ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro vor. Für andere Verstöße wie nicht geduldete Prüfungen, fehlende Mitwirkung und mangelhafte Aufzeichnungen drohen Geldbußen bis zu 30.000 Euro. Wer sich selbst belasten würde, sollte sich unmittelbar auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen.
 
 Mindestlohnberechtigte Beschäftigte, die weniger als 8,84 Euro erhalten haben, haben Anspruch auf die regelmäßig darüber liegende übliche Vergütung. Der Anspruch auf Lohnausgleich bei einem niedrigeren Lohn als dem Mindestlohn unterliegt der Verjährung ausgehend von dem Jahr seiner Entstehung nach drei Jahren zum jeweiligen Jahresende. Eine Verwirkung des Mindestlohnanspruchs ist gesetzlich ausgeschlossen. Des Weiteren sind bei unterschrittenem Mindestlohn Steuer und Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber nachzuzahlen. Bei Vorsatz droht dem Arbeitgeber darüber hinaus ein Strafverfahren wegen vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge.

Umgehung des Mindestlohns

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können keinen Lohn unter dem Mindestlohn vereinbaren. Auch die Regeln zur Fälligkeit sind unabdingbar. Einzige Möglichkeit: ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossener gerichtlicher Vergleich.
 
 Beim Einsatz freier Mitarbeiter darf sich keine Scheinselbstständigkeit ergeben. Eine solche liegt nahe, wenn der Mitarbeiter Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen hat und seiner Kontrolle unterliegt, feste Arbeitszeiten einhalten muss, vergleichbar wie Beschäftigte in den Betriebsablauf eingegliedert ist und nur bestimmte Arbeitsmittel benutzen darf. Solche Abgrenzungskriterien gelten auch bei einer Beschäftigung mittels Werkvertrag.
 
 Auch der Hinweis an erwachsene Beschäftigte ihre Arbeit durch minderjährige Angehörige erfüllen zu lassen, stellt eine Umgehung dar. Bei Stücklohn muss sich der Mindestlohn durch durchschnittliche Leistung erreichen lassen. Von Benachteiligung beim Mindestlohn Betroffene sollten sich an den Betriebsrat wenden. Zudem können Arbeitnehmer aber auch Wettbewerber sich anonym an die Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums wenden. Bei der Durchsetzung von Ansprüchen ist ein Rechtsanwalt hilfreich.

(GUE)

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