77 Anwälte für Naturschutzgesetz | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Natalie Hildebrandt
Rechtsanwältin Dr. Natalie Hildebrandt
WMRC Rechtsanwälte Wichert & Partner mbB, Chausseestr. 5, 10115 Berlin 6973.4755736433 km
Fachanwältin Vergaberecht • Umweltrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Natalie Hildebrandt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Naturschutzgesetz
aus 6 Bewertungen Das hochkomplexe Verfahren wurde ausgesprochen fachkompetent und lösungsorientiert begleitet. Es waren zahlreiche … (04.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf Matern
sehr gut
Rechtsanwalt Rudolf Matern
Rechtsanwalt Rudolf Matern, Parkstr. 1, 61118 Bad Vilbel 6825.9622148048 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Rudolf Matern bietet Rat und Unterstützung im Bereich Naturschutzgesetz
aus 30 Bewertungen Souverän, Fall gewonnen. Sehr zufrieden! (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
Pohle Rechtsanwälte, Hardenbergstraße 22, 04275 Leipzig 6983.1723205442 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Im Bereich Naturschutzgesetz bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
aus 32 Bewertungen Kompetent, fair und zuverlässig. Sehr zu empfehlen. (26.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke
Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke
Rechtsanwälte Dr. Fricke & Collegen PartG mbB, Yorckstr. 10, 30161 Hannover 6768.4658485897 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Naturschutzgesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke
Profil-Bild Rechtsanwalt Lothar Hermes
Rechtsanwalt Lothar Hermes
Anwaltskanzlei Lothar Hermes, Münchner Str. 34, 01187 Dresden 7080.2118737953 km
Auf Gerechtigkeit kann man nur hoffen, sein Recht aber kann man erstreiten.
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Lothar Hermes bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Naturschutzgesetz
aus 9 Bewertungen Ich habe sehr kurzfristig einen Termin zu meinem Problem erhalten. Die Beratung war freundlich und sachlich. Die … (27.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Naturschutzgesetz

Fragen und Antworten

  • Naturschutzgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Naturschutzgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Naturschutzgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Naturschutzgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Naturschutzgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

In Deutschland gibt es nicht nur ein Naturschutzgesetz. So gilt bundesweit zunächst das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das durch das jeweilige Naturschutzgesetz der Bundesländer ergänzt wird. Zu beachten ist aber, dass jedes Bundesland in seinem Naturschutzgesetz teilweise auch vom Bundesrecht abweichen kann, z. B. wenn es um Vorschriften geht, die das Vorkaufsrecht der Länder in Bezug auf Grundstücke regeln, die sich etwa in Naturschutzgebieten befinden, vgl. § 66 V BNatSchG. Ferner sind in Deutschland nicht nur die Naturschutzgesetze und die hierauf gestützten Rechtsverordnungen zu beachten. Auch das EU-Recht bzw. das Internationale Recht muss berücksichtigt werden, z. B. die Berner Konvention oder eine EU-Richtlinie wie die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.

Jedes Naturschutzgesetz bestimmt unter anderem, dass die Tier- und Pflanzenvielfalt, die Schönheit der Natur oder ihre Nutzungsfähigkeit erhalten bleiben soll, da sie für den Menschen nicht nur die Lebensgrundlage schlechthin bildet, sondern ihm auch zur Erholung und der Forschung dient. Daher gehört es zu den Aufgaben der Menschen, die Natur gegenwärtig und auch für die Zukunft zu erhalten und zu schützen, indem z. B. durch Neubepflanzung dafür gesorgt wird, dass der Baumbestand nicht verringert wird. Kurz gesagt, bezweckt der Naturschutz, schädliche Einflüsse der Menschen auf die Natur so gut wie möglich zu vermeiden.

Ein Naturschutzgesetz regelt unter anderem auch, dass im Baurecht stets der Naturschutz zu berücksichtigen ist, also z. B. von der Baubehörde keine Baugenehmigung erteilt werden darf, wenn der Bau von Immobilien zu einem Umweltschaden führen könnte. Daher muss bei bestimmten Bauvorhaben etwa eine UVP - sog. Umweltverträglichkeitsprüfung - durchgeführt werden. Daneben findet sich auch in anderen Gesetzen als einem Naturschutzgesetz immer wieder eine Vorschrift, die den Naturschutz regelt. So müssen z. B. gemäß § 1a Baugesetzbuch schon bei der Bauleitplanung - bestehend aus den Planungsstufen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan - die Vorschriften aus dem Umweltrecht beachtet werden. Auch auf andere Rechtsgebiete wie das Jagdrecht oder das Landwirtschaftsrecht hat das jeweilige Naturschutzgesetz Auswirkungen. So dürfen z. B. Jäger in der Schonzeit bestimmte Tiere nicht jagen und töten.

Zwar sollen grundsätzlich Eingriffe in die Natur vermieden werden. Ist das jedoch nicht möglich, muss der zu erwartende Eingriff ausgeglichen werden. Sofern eine Kompensation in Form von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auch nicht möglich ist, muss der Eingriff von der zuständigen Behörde in der Regel verboten werden.

(VOI)

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