124 Anwälte für Pflegemangel | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Pauly LL.M.
Matthias Pauly Rechtsanwalt, Badstr. 34, 93059 Regensburg 7099.4284517008 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Pauly LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Pflegemangel
(08.12.2023) Sehr zu empfehlen. Der ruhige und besonnene Anwalt hat mehr Biss als der Anschein vermuten mag. ich war sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Heidschuch
Anwaltsbüro Heidschuch & Stahl, Heinrichstr. 11, 60327 Frankfurt am Main 6824.5165144021 km
Familienrecht • Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Anja Heidschuch ist Ihr Ansprechpartner für Pflegemangel
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Kasper
Rechtsanwältin Anke Kasper
Kasper Rechtsanwälte, P3 7, 68161 Mannheim 6846.9173948422 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Pflegemangel hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anke Kasper
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Siefarth
Rechtsanwalt Thorsten Siefarth
Pflege - Recht - Praxis, Sophienstr. 1, 80333 München 7118.4460796608 km
Ich biete Ihnen Rechtssicherheit rund um das Pflegerecht. Mit einer kompetenten, verständlichen und praxisnahen Beratung.
Pflegerecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Pflegemangel beantwortet Herr Rechtsanwalt Thorsten Siefarth
aus 6 Bewertungen Schnell pünktlich hilfsbereit prima (03.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pflegemangel

Fragen und Antworten

  • Pflegemangel: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pflegemangel umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pflegemangel und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Pflegemangel: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pflegemangel sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Bei einem Pflegemangel bzw. einem Pflegefehler wird der Kunde nicht gemäß dem Pflegestandard behandelt. Der Pflegedienst oder das Pflegeheim hat also z. B. die nötige Sorgfalt bei der Pflege außer Acht gelassen bzw. den aktuellen Kenntnisstand der Pflege in Technik und Wissenschaft nicht (ausreichend) beachtet.

So liegt etwa ein Pflegemangel vor, wenn dem Pflegebedürftigen das falsche Arzneimittel verabreicht wird oder der Kunde einfach losgelassen wird und daraufhin stürzt. Ein Pflegemangel wird auch angenommen, wenn ein Bettlägeriger über Stunden hinweg nicht gedreht wird, was häufig zum Wundliegen führt, oder wenn ein Pflegebedürftiger nichts zu trinken oder zu essen bekommt. Eine Haftung des Pflegers bzw. des Heims oder Pflegedienstes für einen Pflegefehler wird aber nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit angenommen. So muss der Pfleger damit rechnen, in einem Strafverfahren wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verurteilt zu werden. Daneben wird auch eine Haftung im Zivilrecht bejaht. So kann der Pflegebedürftige - oder sein Betreuer, falls Geschäftsfähigkeit des Pflegebedürftigen verneint wird - Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld verlangen, sofern ihm aufgrund des Pflegefehlers ein Personenschaden oder Sachschaden entstanden ist. Grundsätzlich kann er sich hierbei etwa auf einen Verstoß gegen den Heimvertrag bzw. den Pflegevertrag berufen.

Problematisch kann unter Umständen die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche werden. Man muss nämlich als Betroffener nachweisen, dass der Pflegefehler ursächlich für den erlittenen Schaden gewesen ist. Als Beweis kann z. B. ein medizinisches Gutachten dienen, das ein Sachverständiger erstellt hat.

Ein häufiger Grund für einen Pflegemangel ist etwa die Überbelastung des Pflegepersonals. Das rechtfertigt jedoch kein nachlässiges Verhalten der Pfleger gegenüber ihren Kunden. Um den Pflegefehler später beweisen zu können, sollte man daher den derzeitigen Zustand - z. B. Druckgeschwüre - fotografieren sowie Akteneinsicht in die Pflegeunterlagen verlangen. Stellt sich unter anderem bei ihrer Durchsicht heraus, dass die Pfleger einen Fehler gemacht haben, sollte man Schadensersatzansprüche geltend machen. Man kann Klage bei Gericht einreichen, wenn die Haftpflicht des Pflegedienstes nicht zahlt, oder eine außergerichtliche Konfliktlösung bei einem Mediator anstreben.

(VOI)

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