1.158 Anwälte für Rechtsschutzversicherung | Seite 49

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Rechtsanwältin Sabine Peter
Kanzlei für Versicherungsrecht, Corneliusstraße 18, 68163 Mannheim 6849.9011707482 km
Fachanwältin Familienrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
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Bei juristischen Fragen im Bereich Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sabine Peter
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Rechtsanwalt Michael H. Schneider
psd - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Jülicher Str. 46, 41464 Neuss 6645.3025098404 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Michael H. Schneider vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Rechtsschutzversicherung
aus 11 Bewertungen Super ausführliche Beratung (07.07.2022)
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Rechtsanwalt Andreas M. Lang , LL.M.
Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, An der Dammheide 10, 60486 Frankfurt am Main 6822.5785442917 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas M. Lang , LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Rechtsschutzversicherung
(09.04.2022) Herr Rechtsanwalt Lang hat meine Unterlagen sofort kopiert, eingesehen., und erste Ermittlungen aufgenommen. Ich …
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Rechtsanwalt Helmut Göttler
Kanzlei Helmut Göttler, St.-Cajetan-Str. 1-3, 81669 München 7121.671704577 km
Wir fordern für Sie Ihr Recht ein. Mit der Erfahrung aus fast drei Jahrzehnten.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation • Wirtschaftsrecht
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Herr Rechtsanwalt Helmut Göttler hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Rechtsschutzversicherung
(21.01.2024) Unschlagbar im Versicherungsrecht. Aufgrund seine Expertise und seines persönlichen Engagements, haben wir erfolgreich …
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Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini
Anwaltskanzlei Canestrini Clark Wiekhorst, Friedrichstr. 29, 73033 Göppingen 6965.4414240076 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Rechtsschutzversicherung
aus 188 Bewertungen Herr Canestrini hat super efficient mit Sparda Bank Göppingen verhandelt und den Betrag vom geplünderten Konto zurück … (06.11.2023)
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Rechtsanwalt Philipp Körblein
Rechtsanwälte Heckel, Löhr, Dr. Kronast, Körblein, Limbacher Str. 62, 91126 Schwabach 7015.6627741852 km
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Herr Rechtsanwalt Philipp Körblein ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Rechtsschutzversicherung
aus 27 Bewertungen Gute Beratung, Schnellen Bearbeitung, Freundlichen Behandlung. Ashraf Shalaby (06.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rechtsschutzversicherung

Fragen und Antworten

  • Rechtsschutzversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rechtsschutzversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rechtsschutzversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rechtsschutzversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Versicherungsfall die Kosten des Versicherten für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. So kostet etwa ein Zivilprozess im schlimmsten Fall viel Geld, das dem Betroffenen fehlt und ihn unter Umständen von der Geltendmachung seiner Ansprüche abhalten könnte. Das wird durch eine Rechtsschutzversicherung verhindert.

Zunächst einmal schließen die Parteien einen privatrechtlichen Vertrag, sog. Versicherungsvertrag. Daneben gelten Vereinbarungen zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer – zumeist in Form von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Viele Versicherungen verwenden dabei die sog. Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Ferner müssen im Versicherungsrecht die §§ 125 bis 129 VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag) berücksichtigt werden.

Wann ist die Rechtsschutzversicherung einstandspflichtig?

Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Das Gleiche gilt für die Entschädigung von Zeugen, die eine Ladung erhalten haben und vor Gericht erscheinen mussten. Um dem Versicherten z. B. die Untersuchungshaft zu ersparen, kann eine Rechtsschutzversicherung ferner eine Kaution als Darlehen zahlen.

Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Hier geht die Rechtsschutzversicherung übrigens wesentlich weiter als die Prozesskostenhilfe (PKH). Wurde einem Nichtrechtsschutzversicherten PKH gewährt, müsste er nämlich im Falles des Unterliegens zwar nicht seine eigenen Kosten, sehr wohl aber die des Gegners tragen.

Zu beachten ist, dass die Vertragsparteien regelmäßig eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Ferner besteht häufig erst nach einer Wartezeit von ca. drei Monaten Versicherungsschutz, z. B. wenn es um Rechtsschutz im Familienrecht oder Arbeitsrecht geht. Ausnahmen davon sind aber bei unerwarteten Fällen möglich, z. B. nach einem Verkehrsunfall. Deshalb ist es sinnlos, erst dann eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn z. B. der Zivilprozess kurz bevorsteht oder bereits läuft.

Welche Leistungsarten gibt es?

Bei einer Rechtsschutzversicherung kann man aus verschiedenen Leistungsarten wählen, die aber auch kombiniert werden können. So gibt es unter anderem Rechtsschutz für Fälle

Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht immer

Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man aber stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist. Ferner findet sich in § 3 ARB 2008 eine Auflistung, wann eine Rechtsschutzversicherung nicht einstandspflichtig ist.

So sind etwa Streitigkeiten aus dem Baurecht – z. B. der Bau von Immobilien oder der Streit mit einer Bank in Bezug auf den gewährten Kredit zum Bau eines Hauses – prinzipiell nicht vom Rechtsschutz umfasst. Auch Fälle aus dem kollektiven Arbeitsrecht – z. B. Tarifrecht –, dem Patentrecht, dem Markenrecht, dem Urheberrecht oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum werden von der Leistung einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht umfasst. Eine Leistung wird z. B. im Rahmen vom Ordnungswidrigkeitenrecht abgelehnt, etwa wenn der Versicherte sich gegen einen Strafzettel für einen Parkverstoß und das zu zahlende Bußgeld wenden will.

Ferner wird die Rechtsschutzversicherung unter anderem eine Leistung ablehnen, wenn der Rechtsstreit keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat bzw. keiner versicherten Leistungsart zugeordnet werden kann oder wenn der Versicherte vor Geltendmachung seiner Forderung vor Gericht nicht die Genehmigung der Versicherung eingeholt hat.

Wann liegt ein Versicherungsfall vor?

Die Rechtsschutzversicherung wird nur leisten, wenn ein Versicherungsfall anzunehmen ist. Ein solcher ist grundsätzlich anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines Ereignisses, das unter die versicherten Risiken fällt, rechtliche Unterstützung benötigt.

Wann ein Versicherungsfall explizit vorliegt, kann aber nur durch einen Blick in die Versicherungspolice in Erfahrung gebracht werden und hängt zunächst von der jeweiligen Leistungsart ab. So gilt etwa beim Schadensersatz-Rechtsschutz die sog. Folgenereignistheorie, wonach als Schadensereignis die Ursache gilt, die zu den Schadensersatzansprüchen geführt hat, z. B. der Verkehrsunfall.

Abgrenzung Rechtsschutzversicherung – Haftpflicht

Die Rechtsschutzversicherung ist abzugrenzen von der Haftpflicht. Während es bei der Rechtsschutzversicherung darum geht, eigene Ansprüche durchzusetzen, soll mit der Haftpflicht die Forderung eines Dritten gegen den Versicherungsnehmer abgewehrt werden, z. B. wenn das Haustier des Versicherungsnehmers einen Dritten – z. B. mittels Hundebiss – verletzt hat und dieser nun Schadensersatz verlangt.

(VOI)

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