1.058 Anwälte für Reklamation | Seite 45

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aus 156 Bewertungen Ich möchte hier kurz meine Erfahrungen mit Herrn Blank schildern. Er wurde von uns beauftragt, uns bei einem … (24.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Reklamation

Fragen und Antworten

  • Reklamation: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Reklamation sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Reklamation: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Reklamation umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Reklamation und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Unter Reklamation wird die Geltendmachung von Rechten aufgrund eines Mangels, den eine Ware oder Dienstleistung aufweist, verstanden. Diese Rechte werden als Gewährleistungsrechte bezeichnet. Die Gewährleistung umfasst dabei mehrere Ansprüche bzw. Rechte. Ihr Umfang und individueller Inhalt hängt dabei von der Vertragsart ab, die dem jeweiligen Rechtsgeschäft zugrunde liegt. Ein Kaufvertrag richtet sich im Reklamationsfall daher nach anderen Regeln des BGB als ein Werkvertrag oder Reisevertrag, auch wenn sich die Rechtsfolgen mitunter gleichen. Das Verbraucherrecht verhindert dabei, dass gewerblich bzw. unternehmerisch tätige Vertragspartner bei Geschäften mit Privaten zu deren Ungunsten vom geltenden Recht abweichen können. Das betrifft vor allem in AGB geregelte Benachteiligungen, für die das BGB zahlreiche Einschränkungen vorsieht. Eine Garantie wiederum beinhaltet vom Vertragspartner freiwillig eingeräumte und über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehende Rechte, die im Fall einer Reklamation ebenfalls eine Rolle spielen können.

Mögliche Rechtsfolgen im Fall einer Reklamation

Oft ist im Reklamationsfall ein vorrangiger Anspruch auf Nacherfüllung gegeben. Der Vertragspartner soll auf diese Weise den Vertrag durch dessen Erfüllung noch retten können, um sich so seinen Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung - etwa den Kaufpreis - zu erhalten. Er kann dafür beispielsweise eine Sache nachbessern und so den Mangel beseitigen oder sofern möglich eine mangelfreie Sache liefern. Der Käufer, Besteller oder sonstige Auftraggeber ist dazu in der Regel verpflichtet, seinem Vertragspartner für die Nacherfüllung eine Frist zu setzen. Da die Art der Nacherfüllung der Vertragspartner - z. B. bei einem Kaufvertrag der Verkäufer - wählen kann, kann nicht einfach ein Umtausch verlangt werden, wenn die Reparatur möglich ist.

Erst wenn die Nacherfüllung scheitert, eröffnen sich in der Regel weitere Rechte im Falle der Reklamation. Zu diesen gehört oft ein Recht zur Minderung der geschuldeten Vergütung oder ein stattdessen gegebenes Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Im Falle einer Pflichtverletzung des Vertragspartners, die zu einem Schaden geführt hat, ist im Rahmen der Reklamation daneben auch ein Anspruch auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld möglich.

(GUE)

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