331 Anwälte für Rentner | Seite 5
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rentner
Fragen und Antworten
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Rentner: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Rentner umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rentner und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Rentner: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rentner sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Rentner bezeichnet eine Person, die eine Rente bezieht. Andere Begriffe für Rentner sind Rentenempfänger, Ruheständler oder Pensionär. Ruhestand und Pension gehören dabei zum Beamtenrecht und sind für ehemalige Arbeiter und Angestellte der Privatwirtschaft eigentlich nicht korrekt.
Wer Rentner sagt, meint damit meist ältere Menschen, die nach Ende ihres Arbeitslebens eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Aber auch jüngere Menschen, die beispielsweise eine Erwerbsminderungsrente oder Verletztenrente erhalten, sind insoweit Rentner. Zuständig für Rentner ist in Deutschland vor allem die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Bei einem anerkannten Arbeitsunfall als Ursache des Rentenbezuges kann auch die gesetzliche Unfallversicherung in Form der Berufsgenossenschaft für die Rentenzahlung einstandspflichtig sein. Über den Bezug der Rente und die Höhe der Rente wird ein Verwaltungsakt, ein sog. Rentenbescheid erlassen.
Das offizielle Renteneintrittsalter soll zukünftig bei 67 Jahren liegen, aber auch eine weitere Erhöhung, beispielsweise auf eine Rente mit 70 Jahren, wird schon gelegentlich diskutiert. Tatsächlich sind Rentner aber oft jünger, wobei es große Unterschiede gibt. Grund ist die Frühverrentung, welche aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Abschlägen möglich ist. Auch die Erwerbsminderungsrente ist nicht altersgebunden.
Rentner zu sein bedeutet nicht zwangsläufig, nicht mehr zu arbeiten. Insbesondere bei nur teilweiser Erwerbsminderung wird zwar eine Rente gezahlt, die aber kein vollständiges Einkommen ersetzt. Daneben könnte im Rahmen der Möglichkeiten gearbeitet werden. Auch eine Aufstockung der Rente durch Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Hartz IV kommt je nach dem konkreten Fall ebenfalls in Betracht.
Wer keine Rente gemäß einem Rentenbescheid bezieht, ist strenggenommen auch kein Rentner. Darunter fällt beispielsweise ein Selbstständiger, der nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und auch keine private Rentenversicherung abgeschlossen hat oder ein Beamter, der ein Ruhegehalt von seinem ehemaligen Dienstherrn bekommt.
Umgangssprachlich werden aber auch diese Personen, wenn sie altersbedingt nicht mehr arbeiten und von anderen regelmäßigen Leistungen leben, oft als Ruheständler, Pensionäre oder Rentner bezeichnet. Die korrekte Bezeichnung für Beamte im Ruhestand wäre dagegen Versorgungsempfänger. Wer nur von seinem angesparten Vermögen lebt, nennt sich Privatier.
(ADS)
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