4.731 Anwälte für Scheidungsvereinbarung | Seite 198

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aus 27 Bewertungen Das Verfahren wurde eingestellt. (20.05.2024)
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Scheidungsvereinbarung

Fragen und Antworten

  • Scheidungsvereinbarung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Scheidungsvereinbarung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Scheidungsvereinbarung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Scheidungsvereinbarung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Scheidungsvereinbarung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Eine Scheidungsvereinbarung bietet sich immer an, wenn für beide Partner feststeht, dass ihre Ehe bzw. ihre Lebenspartnerschaft nicht mehr zu retten ist. Eine Scheidungsvereinbarung kommt aber nur in Betracht, wenn beide Ehepartner in die Scheidung einwilligen und an einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen der Ehescheidung interessiert sind. Mit der Scheidungsvereinbarung lassen sich Zeit und viele Kosten sparen, seien es die Anwaltsgebühren oder Prozesskosten - schließlich verringert sich der Streitwert, wenn sich der Richter nicht mit sämtlichen Scheidungsfolgen befassen muss, weil ihm eine Scheidungsvereinbarung vorliegt. Darüber hinaus kann sich das Ehepaar vor Gericht von nur einem Scheidungsanwalt vertreten lassen, was nicht möglich wäre, wenn eine Scheidungsvereinbarung fehlt.

In einer Scheidungsvereinbarung kann insbesondere geregelt werden

Darüber hinaus gibt es noch viele andere Scheidungsfolgen, die geklärt werden können. Bewohnte das Ehepaar eine Mietwohnung, muss z. B. geklärt werden, wer aus der Wohnung zieht und wer als einziger Mieter im Mietvertrag stehen soll. Hatte das Paar gemeinsam ein Haustier erworben, muss es sich einigen, bei wem das Tier bleibt.

Doch Vorsicht: Man kann in einer Scheidungsvereinbarung zwar viel regeln, sogar auf den nachehelichen Unterhalt verzichten, doch es gibt Grenzen. So darf die „schwächere" Person - zumeist die Ehefrau, die wegen der Kindererziehung kein Einkommen hatte und auch keine Berufserfahrung sammeln konnte - nicht benachteiligt werden. Ginge sie daher beispielsweise komplett „leer" aus, wäre eine derartige Scheidungsvereinbarung unter Umständen nach § 138 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sittenwidrig.

Von der Scheidungsvereinbarung zu unterscheiden ist die sog. Trennungsvereinbarung - hier ist eine endgültige Trennung des Ehepaares noch nicht beabsichtigt. Im Gegenteil, eine Trennungsvereinbarung soll vielmehr eine Versöhnung des Ehepaares ermöglichen.

(VOI)

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