866 Anwälte für Spenden | Seite 37

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Rechtsanwalt Wolfgang Mond
RICHTER. Rechtsanwälte, Frohnauer Gasse 15, 09456 Annaberg-Buchholz 7063.5710763275 km
Der Kampf, der nicht geführt wird, ist bereits verloren.
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Steuerrecht
Juristische Fragen im Bereich Spenden beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Mond
(04.03.2024) TOP Verteidiger hat mich rausgehauen
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sehr gut
Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini
Anwaltskanzlei Canestrini Clark Wiekhorst, Friedrichstr. 29, 73033 Göppingen 6965.4414240076 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini für Rechtsfragen rund um den Bereich Spenden
aus 188 Bewertungen Herr Canestrini hat super efficient mit Sparda Bank Göppingen verhandelt und den Betrag vom geplünderten Konto zurück … (06.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Spenden

Fragen und Antworten

  • Spenden: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Spenden umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Spenden und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Spenden: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Spenden sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Spenden erfolgen freiwillig und meist zu gemeinnützigen Zwecken, Förderung von Religion, Wissenschaft, Kultur, Politik oder zur Katastrophenhilfe. Im Gegensatz zu einem Mitgliedsbeitrag oder einer Forderung aus Vertrag, Steuern oder Abgaben besteht keine Verpflichtung zur Spende. Spender entscheidet frei, an wen und wie viel er aus seinem Vermögen spenden möchte.

Spendenformen

Spenden müssen nicht in Geld bestehen. Neben Geldspenden gibt es auch Sachspenden, bei denen beispielsweise nicht mehr gebrauchte Möbel oder Kleidungsstücke gespendet und dann an Bedürftige verteilt werden. Unentgeltliche Arbeit für einen guten Zweck wird gelegentlich als sog. Zeitspende bezeichnet.

Schenkung und Spende

Die Spende ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Zivilrecht nicht ausdrücklich geregelt. Rechtlich gesehen ist die Spende als Schenkung gem. § 516 BGB einzuordnen. Dabei kommt es im Gegensatz zum Kaufvertrag oder Werkvertrag auf die Unentgeltlichkeit der geschenkten Zuwendung an. Der Schenker oder Spender weiß also, dass er für die Spende grundsätzlich keine Gegenleistung erhält. Die Annahme durch den Spendenempfänger erfolgt regelmäßig konkludent, also ohne ausdrückliche Erklärung.

Spendenzwecke

Letztlich kann für jeden Zweck gespendet werden, wenn ein entsprechender Spendenempfänger vorhanden ist. Spenden laufen oft über gemeinnützige Vereine, eine Stiftung oder Partei. Gelegentlich ergänzen Spenden von Vereinsmitgliedern einen nach einer Satzung verpflichtenden Mitgliedsbeitrag. Die jeweilige Organisation verwendet die Spenden dann für ihre Zwecke, die regelmäßig in der Satzung festgelegt sind.

So sollen Spenden an den Tierschutzverein von diesem für den Tierschutz verwendet, beispielsweise für Miete, Unterhalt und Ausbau von Tierheimen oder auch den Kauf von Tiernahrung. Umweltschutzorganisationen können erhalten Spenden verwenden, die für den Umweltschutz und gegen Umweltverschmutzung vorgehen. Auch für Denkmalpflege und Denkmalschutz kann gespendet werden.

Die meisten Spenden gehen jedoch nach Naturkatastrophen bei entsprechenden Spendenorganisationen oder Spendenhilfswerken ein. Die sammeln Geld- und Sachspenden und verteilen diese beispielsweise an Opfern von Unwettern oder Dürre bzw. an Flutopfer.

Spenden steuerlich absetzbar

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind innerhalb bestimmter Grenzen von der Steuer abziehbar. Dazu werden sie in der Steuererklärung zur Einkommensteuer als Sonderausgaben angegeben. Auch Unternehmen können Spenden für wohltätige Zwecke ggf. von ihrem Gewinn abziehen. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt dient eine Spendenbescheinigung oder Spendenquittung, die der spendenempfangenden Organisation ausgestellt wird. Nach der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) lässt die Behörde für Beträge bis 200 Euro an bestimmte Empfänger oder Spenden in Katastrophenfällen meist einen Kontoauszug als Spendennachweis genügen.

(ADS)

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