145 Anwälte für Sport | Seite 7

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Rechtsanwaltskanzlei Christian Friedrich, August-Bebel-Straße 56, 04275 Leipzig 6983.098036071 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Friedrich bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Sport
aus 5 Bewertungen Wieder einmal,schnelle Hilfe,klare Argumentation vor Gericht. Einfach nur zu empfehlen (24.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sport

Fragen und Antworten

  • Sport: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sport umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sport und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Sport: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sport sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Eine gesetzliche Definition des Begriffs Sport gibt es nicht. Daher ist eine Bestimmung, wann eine Aktivität als Sport gilt, oftmals sehr schwierig. Unter den Begriff Sport fallen z. B. auch Minigolf und Schach, nicht jedoch Tischfußball.

Sport kann aber insoweit definiert werden, als es sich dabei unter anderem um eine körperliche Aktivität handelt, bei der man gewisse Spielregeln einhalten muss und die häufig mit Wettkampf und Leistung verbunden ist. Wichtig ist dabei auch, dass Komponenten wie Fairness und gegenseitige Achtung beachtet werden müssen. Foul Play ist also verboten.

Beim Sport kann grob zwischen dem Breitensport und dem Leistungssport unterschieden werden. Der Breitensport ist der Sport, den man in der Freizeit ausübt, indem man einfach durch den Park joggt, ein Fitnessstudio besucht oder die Sporthalle von einem Sportverein bzw. einem Sportverband nutzt. Hierzu muss man aber Mitglied im Verein bzw. Verband werden und regelmäßig den Mitgliedsbeitrag zahlen. Mit der Mitgliedschaft akzeptiert man im Übrigen die Regeln des Vereins bzw. des Verbandes. Hält sich ein Sportler nicht daran, könnte eine Pflichtverletzung vorliegen, die schlimmstenfalls zu seinem Ausschluss führen kann. Der Leistungssport wird häufig von Sportlern betrieben, die damit ihren Lebensunterhalt bestreiten, z. B. Profifußballer. Hier muss ferner das Arbeitsrecht beachtet werden. Mittlerweile üben auch immer mehr Menschen mit einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung Sport aus, sog. Behindertensport. Im Behindertenrecht gilt dann aber: Der Sportinteressierte muss bei seiner Krankenversicherung einen entsprechenden Antrag auf das Hilfsmittel stellen, das die sportliche Aktivität erleichtert. Wer etwa im Rollstuhl sitzt, kann unter Umständen einen sog. Sportrollstuhl beantragen.

Im Sport sind aber nicht nur die jeweiligen Spielregeln zu beachten, sondern auch die für jedermann geltenden Gesetze wie etwa aus dem Strafrecht oder Zivilrecht, sog. Sportrecht. Wer also z. B. während des Trainings absichtlich einen anderen verletzt, muss nicht nur mit einem Ausschluss aus dem Verein, sondern auch mit einem Strafverfahren wegen Körperverletzung und schlimmstenfalls mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe rechnen. Hinzu kommt noch, dass das Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer vor Gericht eine Klage gegen denjenigen auf Zahlung von Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld erheben kann. Ferner ist einem Sportler der Abschluss einer Versicherung - Haftpflicht und/oder private Unfallversicherung - zu raten, die im Versicherungsfall - z. B. bei einer Sportverletzung oder einem Reitunfall mit einem Sportpferd - einstandspflichtig wird. Im Übrigen wird versucht, dem Doping im Sport entgegenzuwirken. Denn es handelt sich zweifellos um Foul-Play, wenn jemand Drogen nimmt, um seine sportlichen Leistungen gegenüber seinen Gegnern zu steigern.

Letztendlich kann man Sport nicht nur aktiv, sondern auch passiv ausüben, indem man z. B. ein Fußballspiel im Stadion oder über diverse Medien verfolgt. Doch gerade bei Fußballspielen hat sich das Phänomen entwickelt, dass Sportfans nach den Spielen aufeinander losgehen und sich prügeln. Wird ein Hooligan von der Polizei erwischt, muss er allerdings unter anderem mit einem Stadionverbot rechnen.

(VOI)

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