3.553 Anwälte für Strafbefehl | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt MLE Lars Hinners
Rechtsanwalt MLE Lars Hinners
Kanzlei Lars Hinners, Obernstr. 59, 31655 Stadthagen 6738.9274128551 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt MLE Lars Hinners gerne zur Verfügung
(31.08.2020) Herr Hinners vertrat mich beim Amtsgericht Stadthagen wegen dem Bussgeldbescheid vom Ordnungsamt Hagenburg. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ellen Engel
sehr gut
Rechtsanwältin Ellen Engel
Kanzlei Ellen Engel, Fasanenstr. 28, 10719 Berlin 6971.50016541 km
Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Frau Rechtsanwältin Ellen Engel
aus 25 Bewertungen Frau Engel ist wirklich der Inbegriff einer fachlich wie menschlich überragenden und hochengagierten Rechtsanwältin, … (09.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Engelbracht
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Engelbracht
Rechtsanwalt Frank W. Engelbracht | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Fachanwalt für Versicherungsrecht, Carl-Schurz-Str. 41, 13597 Berlin 6962.2833580857 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Engelbracht
aus 151 Bewertungen Ich hatte Herrn Engelbracht über Google gefunden und über die eigene Webseite kontaktiert. Ich habe einen super … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Frönd
Rechtsanwalt Alexander Frönd
Kanzlei Alexander Frönd, Augustinusstr. 9a, 50226 Frechen 6663.908147657 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sportrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Alexander Frönd für Rechtsfragen rund um den Bereich Strafbefehl
aus 9 Bewertungen Herr Alexander Frönd hat meinen Fall professionel, kompetent und schnell gelöst. Ich wurde während meiner Ausbildung … (15.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Kunsleben
sehr gut
Rechtsanwalt Manuel Kunsleben
Rechtsanwälte Kötter I Kunsleben, Huyssenallee 5, 45128 Essen 6651.9373248975 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Manuel Kunsleben
aus 15 Bewertungen A big thank you for a very competent and reliable lawyer who achieved an optimal outcome while minimizing my costs. I … (21.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Scherzer
Rechtsanwalt Axel Scherzer
Kanzlei Axel Scherzer, Bahnhofstraße 1, 94078 Freyung 7202.2462896649 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Axel Scherzer gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Svenja Gamm
Rechtsanwältin Svenja Gamm
Kanzlei Svenja Gamm, Klement-Str. 3, 16321 Bernau bei Berlin 6976.4539121958 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Svenja Gamm ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Strafbefehl
aus 9 Bewertungen Gleich Termin bekommen. Alles klar. Konnte Termin nicht wahrnehmen meldete mich dann zwecks neuem Termin später. (07.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Felizia Weiser
Rechtsanwältin Antje Felizia Weiser
Anwaltsbüro Antje Felizia Weiser, Teltower Damm 215, 14167 Berlin 6973.0183993762 km
Wir kümmern uns, wenn es in persönlichen Dingen einmal kompliziert wird.
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Felizia Weiser hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Fütterer
sehr gut
Rechtsanwältin Marina Fütterer
Rechtsanwaltskanzlei Fütterer, Bremer Str. 19a, 44135 Dortmund 6677.2359473163 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Marina Fütterer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl
aus 200 Bewertungen Frau Fütterer hat mir sehr geholfen während meiner Fragen zum Bereich Arbeitsrecht. Sie hat sich sogar während ihres … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Knopp
Günter Knopp, Burgdorfer Str. 22, 31275 Lehrte 6781.3953777943 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Günter Knopp unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
aus 8 Bewertungen Für meine Sozialrechtsangelegenheiten hat Herr Knopp und sein Team sich schon zweimal zu meiner vollsten zufeiedenheit … (09.01.2015)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Janzen
Rechtsanwaltskanzlei Jörn Janzen, Grotestr. 8, 44263 Dortmund 6680.131337064 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Jörn Janzen
Profil-Bild Rechtsanwältin & Notarin Sonja Surek
Rechtsanwältin & Notarin Sonja Surek
Rechtsanwältin & Notarin Sonja Surek, Kreisstr. 23, 59379 Selm 6667.0402379326 km
Rechtsberatung & Notariat - bei mir erhalten Sie alles aus einer Hand!
Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin & Notarin Sonja Surek im Bereich Strafbefehl bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Leschniok
Rechtsanwalt Stefan Leschniok
Kanzlei Dr. Klaus-P. Budke, Harsewinkelgasse 19, 48143 Münster 6663.1529909732 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Leschniok
(14.12.2023) Ich wurde von Herrn Leschniok vertreten und kann nur positiv berichten: Sehr nett, kompetent und zuverlässig. Vielen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Bork
Rechtsanwalt Christoph Bork
Kanzlei BORK, Frielinghausstr. 8, 44803 Bochum 6665.3687769229 km
Mit Fachkompetenz, Engagement und Empathie zusammen an das Ziel kommen
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Bork
aus 6 Bewertungen Immer gut betreut worden. (24.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Oliver-H. Reinke Ldw. Buchstelle
Rechts- und Fachanwalt Oliver-H. Reinke Ldw. Buchstelle
Rechtsanwaltskanzlei Reinke & Reinke, Moltkestr. 10A, 31582 Nienburg (Weser) 6722.5188199079 km
Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Oliver-H. Reinke Ldw. Buchstelle
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Fabian
Kanzlei Sabine Fabian, Berliner Str. 4, 06112 Halle (Saale) 6950.4847400368 km
Fachanwältin Strafrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Fabian ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Strafbefehl
aus 6 Bewertungen Ich war mit meinem vorherigen Anwalt in meinem laufenden Klageverfahren leider nicht zufrieden, weil sich einfach … (22.03.2021)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen
Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen
Kanzlei Behnsen Schröder Vogt – Rechtsanwälte und Notare Uwe Behnsen, Thomas Schröder, Helmut Vogt GbR, Deisterallee 10, 31785 Hameln 6759.9940021151 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Unterhaltsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen gerne zur Verfügung
(05.07.2018) Ich hatte von meinem Arbeitgeber ein halbes Jahr lang nicht den versprochenen Lohn bekommen und Herrn Behnsen darum …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Jotschke
Rechtsanwalt Martin Jotschke
Kanzlei Pflefka, Pfisterstr. 2, 96050 Bamberg 6975.5089593117 km
Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Strafbefehl unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Martin Jotschke
Profil-Bild Rechtsanwalt Magnus von Treyer
sehr gut
Rechtsanwalt Magnus von Treyer
p11 Rechtsanwälte Seitz und von Treyer, Bayerstr. 13, 80335 München 7118.3417935955 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Magnus von Treyer
aus 67 Bewertungen Lufthansa hatte unsere Reise geändert und gleichzeitig unser Gepäck verloren. Herr von Treyer hat auf perfekte Weise … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Feber
sehr gut
Rechtsanwalt Tim Feber
Rechtsanwaltskanzlei Feber, Kaiserstr. 38, 66424 Homburg 6784.3227538528 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Pferderecht • Medizinrecht
Juristische Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Tim Feber
aus 40 Bewertungen sehr kompetent , unkomplizierte verlässliche Zusammenarbeit. jederzeit wieder (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen E. Leske
Kanzlei Jürgen E. Leske, Pestalozzistr. 40a, 80469 München 7119.2093613079 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Strafbefehl unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jürgen E. Leske
aus 7 Bewertungen Wir hatten ein Mietproblem das ziemlich unangenehm hätte werden können . Durch geschickte Verhandlung von Herrn Leske … (20.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt William R. McCreight
Rechtsanwalt William R. McCreight
Kanzlei William R. McCreight, Siemensstraße 6, 65779 Kelkheim (Taunus) 6812.2500439726 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt William R. McCreight im Bereich Strafbefehl bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Herr McCreight hat uns in den letzten Jahren in mehreren Fällen sehr kompetent und zielorientiert vertreten und uns in … (05.05.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bodo H. Meier
Rechtsanwalt Bodo H. Meier
hh - anwaelte, Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg 6720.1754471786 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Bodo H. Meier vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwältin Anika Seibert-Vogt
Rechtsanwältin Anika Seibert-Vogt
Kanzlei Seibert, Steinweg 69, 38518 Gifhorn 6809.7858670848 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Frau Rechtsanwältin Anika Seibert-Vogt
(08.04.2018) Frau Seibert-Vogt hat mich als Vermieter in meinen Mietsachen sehr gut beraten.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafbefehl

Fragen und Antworten

  • Strafbefehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafbefehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Strafbefehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafbefehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafbefehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Der Strafbefehl ist der Schlusspunkt des sogenannten Strafbefehlsverfahrens. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht und ist daher ein schriftliches Verfahren. Es dient als vereinfachtes Verfahren zur Entlastung der Gerichte im Bereich des Strafrechts.

Zulässigkeit des Strafbefehlsverfahrens

Das Strafbefehlsverfahren ist nur für Verfahren zulässig, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, wenn also grundsätzlich entweder nur der Strafrichter oder das Schöffengericht zuständig ist. Das betrifft Delikte aus der sogenannten Kleinkriminalität wie Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. In der Praxis betrifft das Strafbefehlsverfahren allerdings nur die Fälle, die der Strafrichter zu entscheiden hat. Nach dem Jugendstrafrecht darf das Strafbefehlsverfahren nicht bei jugendlichen Beschuldigten beantragt werden. Bei Heranwachsenden darf es nur beantragt werden, wenn allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Das Strafbefehlsverfahren kann ansonsten in jedem Bereich des Strafrechts, so auch im Wirtschaftsstrafrecht, Anwendung finden.

Verfahren zum Strafbefehl

Hält die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Durchführung einer Hauptverhandlung für nicht erforderlich, dann stellt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Zum Beispiel, weil die Polizei im Ermittlungsverfahren ausreichend Informationen gesammelt hat. Ist die Hauptverhandlung eröffnet, kann die Staatsanwaltschaft noch während des Hauptverhandlungstermins den Antrag mündlich stellen. Bei Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann auch die Finanzbehörde den Antrag stellen.

Der Strafbefehlsantrag muss dieselben Voraussetzungen wie eine Anklage erfüllen, da dieser wie eine Erhebung der öffentlichen Anklage gilt. So muss, wie bei der Erhebung der Anklage, ein sogenannter hinreichender Tatverdacht bestehen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte im Falle einer Hauptverhandlung zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde.

Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, wird der Beschuldigte bis zur Entscheidung des Gerichts über den Erlass des Strafbefehls als Angeschuldigter bezeichnet. Entscheidet sich der zuständige Richter für den Erlass des Strafbefehls, so muss der Erlass dem Angeschuldigten zugestellt werden. Eine vorherige Anhörung des Angeschuldigten ist nicht erforderlich. Ab Erlass des Strafbefehls wird der Angeschuldigte als Angeklagter bezeichnet. Das Amtsgericht kann das beantragte Strafbefehlsverfahren ablehnen, wenn es den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Möchte der befasste Richter vom Strafbefehlsantrag abweichen oder hat er Bedenken, die Hauptverhandlung nicht durchzuführen, hat er die Möglichkeit, die Hauptverhandlung anzuberaumen, und veranlasst die Ladung der Beteiligten.

Inhalt des Strafbefehls

In den meisten Fällen wird der Beschuldigte mit dem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben der Geldstrafe kann auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung sowie auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Diese Strafen können nebeneinander oder allein festgesetzt werden. So kann beispielsweise neben der Geldstrafe als weitere Strafe die Fahrerlaubnis entzogen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit festgesetzt werden.

Die Bemessung der Geldstrafe

Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen verhängt. Das Gericht setzt für die Bemessung der Geldstrafe dabei die Anzahl und die Höhe der Tagessätze fest. Das Mindestmaß der Tagessätze für die Geldstrafe beträgt 5 und die Höchstzahl 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt die Höhe der Tagessätze unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Dabei legt es üblicherweise das Einkommen zugrunde, das der Betroffene durchschnittlich an einem Tag netto verdient oder verdienen könnte. Der Tagessatz kann auf mindestens einen und maximal 30.000 Euro festgesetzt werden. Geldstrafen von über 90 Tagessätzen haben gravierende Folgen: Eine solche Strafe gilt als Vorstrafe und der Betroffene als vorbestraft:

Folgen der Eintragung im Bundeszentralregister

Jede Strafe – wie auch die Geldstrafe – erhält einen Eintrag im sogenannten Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister wird auf Eintragungen abgefragt, wenn ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt wird. Findet sich eine Vorstrafe, wie eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe, wird diese Strafe in das Führungszeugnis aufgenommen. Ein sauberes Führungszeugnis ist allerdings Voraussetzung für viele berufliche Karrieren. Rechtskräftige Eintragungen im Führungszeugnis, die den Bewerber als vorbestraft anzeigen, können daher zu erheblichen Bewerbungsnachteilen führen. Ein Eintrag im Bundeszentralregister, der grundsätzlich auch im Führungszeugnis eingetragen wird, kann aber auf Antrag davon ausgenommen werden.

Ratenzahlung und Umwandlung der Geldstrafe

Kann der Betroffene die Geldstrafe aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in einem Betrag bezahlen, kann er bei Gericht Ratenzahlung beantragen, also die Zahlung einer bestimmten Teilsumme pro Monat. Kann der Betroffene auch mangels ausreichenden Einkommens oder Vermögens keine Raten bezahlen, kann er die Umwandlung der Geldstrafe in Stunden zu gemeinnütziger Arbeit beantragen. Die gemeinnützige Arbeit kann der Betroffene dann abarbeiten. Scheidet auch diese Möglichkeit aus, tritt anstelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe: pro Tagessatz ein Tag Haft.

Möglichkeit der Freiheitsstrafe

Wird der Angeklagte während des Strafbefehlsverfahrens von einem sogenannten Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger, kurz auch Verteidiger genannt, vertreten, so kann auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr beträgt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber auch Freiheitsstrafen auf Bewährung werden im Bundeszentralregister gespeichert und der Angeklagte bleibt trotz Aussetzung der Strafe auf Bewährung vorbestraft. Wenn der Betroffene eine öffentliche Verhandlung und Verurteilung vermeiden möchte, ist dieses Verfahren einem normalen Strafverfahren vorzuziehen und kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft auf ein Strafbefehlsverfahren sinnvoll sein.

Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl kann der nunmehr Angeklagte Einspruch einlegen, wenn er mit der verhängten Strafe nicht einverstanden ist. Die Frist, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch kann entweder schriftlich eingelegt werden oder bei der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht vom Angeklagten oder dessen Verteidiger zu Protokoll gegeben werden. Ein unterschriebenes einfaches Schreiben ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht für die Einlegung des Einspruchs wie auch für die Akteneinsicht benötigt der Strafverteidiger nicht. Die anwaltliche Versicherung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Verteidigers ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Angeklagte sich von einer Anordnung des Gerichts zum persönlichen Erscheinen zur mündlichen Verhandlung befreien möchte.

Wird vom Angeklagten oder dessen Verteidiger nach Zustellung nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, verwirft das Gericht den Einspruch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Der Strafbefehl steht dann einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Rechtsbehelfe sind in der Folge grundsätzlich nicht mehr möglich. Wer aber die Frist unverschuldet versäumt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Bei rechtzeitiger Einlegung des Einspruchs beraumt der zuständige Richter einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung an.

Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Ab Beginn der Hauptverhandlung ist für die Rücknahme des Einspruchs die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Verweigert die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Rücknahme des Einspruchs, kann das zuständige Gericht ein Urteil mit höherer Strafe fällen. Andererseits kann sich ein Einspruch auch lohnen, da je nach Fall ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe erreicht werden kann. So kommt zum Beispiel ein Freispruch in Betracht, wenn zwar die zur Last gelegte Tat begangen wurde, aber Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe bestehen. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen und kommt eine Einstellung oder ein Freispruch nicht infrage, ergeht ein Urteil. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Beschränkung des Einspruchs

Der Angeklagte kann den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. So zum Beispiel, wenn der Angeklagte bei einer Geldstrafe den zur Last gelegten Sachverhalt akzeptiert und lediglich die Höhe der Tagessätze beanstanden möchte. In diesen Fall kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Auch kann bei einer Geldstrafe mit dem Einspruch allein die Anzahl der Tagessätze angegriffen werden, weil zum Beispiel der Angeklagte aufgrund der Anzahl von über 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt und aufgrund des im Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts nur eine geringere Anzahl gerechtfertigt ist. Allerdings sind Beschränkungen des Einspruchs mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht zurückgenommen werden können und Beschränkungen auch noch in der Hauptverhandlung möglich sind und Verhandlungsspielraum geben.

(FMA)

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