3.553 Anwälte für Strafbefehl | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Hirschmann
Hirschmann Rechtsanwalt, Scheunenhofstraße 2, 01097 Dresden 7079.9760165177 km
Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Mark Hirschmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwältin Linda Illing
sehr gut
Rechtsanwältin Linda Illing
Anwaltskanzlei Steinert, Hartensteiner Str. 3b, 09350 Lichtenstein/Sachsen 7031.3627197539 km
Erbrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Linda Illing bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Strafbefehl
aus 22 Bewertungen Frau Illing und ihr Team hat mir kompetent und schnell bei einem Parkschaden geholfen. Die Kommunikation war stets … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd-Rainer Eichholz
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd-Rainer Eichholz
L|E|G|S Rechtsanwälte, Cecilienallee 46, 40474 Düsseldorf 6647.333881906 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Bernd-Rainer Eichholz
aus 36 Bewertungen Sehr positiv (28.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Helga Remmert
Rechtsanwältin Helga Remmert
Kanzlei Helga Remmert, Thyssenstr. 123, 46535 Dinslaken 6630.041302061 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Helga Remmert hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
aus 7 Bewertungen Schnelle Antwort. Gute Beratung auch ohne Auftrag (28.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Guski LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Guski LL.M.
Guski • Such Rechtsanwälte, Hanauer Landstr. 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Rechtsfragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Guski LL.M.
aus 18 Bewertungen Herr Guski ist ein ausgezeichneter Rechtsanwalt. Ich habe von seiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger sehr … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Natalie Ramsperger
sehr gut
Rechtsanwältin Natalie Ramsperger
Ramsperger Rechtsanwälte, Alte Nußdorfer Straße 7, 88662 Überlingen 6988.9830752624 km
Strafrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Natalie Ramsperger
aus 20 Bewertungen Frau Ramsperger hat mir im Laufe der Jahre erfolgreich geholfen, mehrere "Blitzerknöllchen" zu entfernen … (08.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roland Kometer
Rechtsanwalt Dr. Roland Kometer
Kanzlei Roland Kometer, Maria-Theresien-Straße 5, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.161065536 km
Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Roland Kometer für Rechtsfragen rund um den Bereich Strafbefehl
(02.03.2024) Sehr kompetenter, freundlicher und vertrauliche Anwalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Sauer
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Sauer
Rechtsanwalt Sauer, Chemnitzer Straße 100, 44139 Dortmund 6676.8970332166 km
I am not about caring. I am about winning. Tell me "I can't" and I will embarrass you.
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Migrationsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Fabian Sauer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
aus 23 Bewertungen Kompetenter Anwalt der weiß was er macht!!! Er ist freundlich und hilfsbereit (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schwab
sehr gut
Kanzlei Markus Schwab, Bolzstraße 6, 70173 Stuttgart 6930.9106216631 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Schwab ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Strafbefehl
aus 112 Bewertungen Herr Schwab hat uns im Verfahren von Anfang an bis zur Gerichtsverhandlung bestens beraten und vertreten und konnte … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Wegner
sehr gut
Kanzlei André Wegner, Cubanzestr. 19b, 18225 Ostseebad Kühlungsborn 6789.5846228009 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt André Wegner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Strafbefehl
aus 94 Bewertungen Ich war mit meiner Interessenvertretung durch den RA Wegner sehr zufrieden. Der Austausch verfahrensrelevanter … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Demuth
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Demuth Kanzlei Demuth, Lindemannstr. 13, 40237 Düsseldorf 6650.004820713 km
solving problems
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Christian Demuth
aus 170 Bewertungen Noch nie hat ein Rechtsanwalt aus meiner Erfahrung so selbstlos beraten und den Fall in meinem Sinne gelöst. (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marielle Schmöe
sehr gut
Rechtsanwältin Marielle Schmöe
KANZLEI WÜRTZ | Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Osterdeich 107e, 28205 Bremen 6677.9358475738 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Frau Rechtsanwältin Marielle Schmöe
aus 88 Bewertungen ich habe mit Frau Schöme sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie ist sehr fleißig, intelligent und hat einen sehr gute … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Hauke
Rechtsanwalt Florian Hauke
Rechtsanwaltskanzlei Griese & Hauke GbR, Brassertstraße 66, 45768 Marl 6645.8049733388 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Hauke bietet im Bereich Strafbefehl Rechtsberatung und Vertretung
(18.04.2024) RA Florian Hauke ist ein herausragender Rechtsanwalt, den ich ohne zu zögern weiterempfehlen kann. Seine zuverlässige …
Profil-Bild Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
sehr gut
Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
Olivio & Kirsch Fachanwälte, Werastr 22, 70182 Stuttgart 6931.662460727 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
aus 13 Bewertungen Der Anwalt ist sehr wundervoll. Er hat meinen Fall in Dresden übernommen. Die Anklagepunkte lauteten: Beitritt zu … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katrin Hawickhorst
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Katrin Hawickhorst
Anwaltskanzlei Dr. Katrin Hawickhorst, Carsten-Rehder-Str. 29, 22767 Hamburg 6717.7578874083 km
Fachanwältin Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Katrin Hawickhorst
aus 28 Bewertungen Kümmert sich sehr um die Familie. Ist richtig stark vor Gericht,ich konnte mir keine bessere Anwältin vorstellen!! (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Firez Rezan Sobil
RA F. Rezan Sobil, Rotteckring 2, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.4605470321 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Migrationsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Firez Rezan Sobil
aus 8 Bewertungen schnelle und gute beratung (14.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Cellar
Kanzlei Anna Cellar, Lehnerstr. 5, 45481 Mülheim an der Ruhr 6645.6213024281 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Jagdrecht
Frau Rechtsanwältin Anna Cellar hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
(21.03.2024) Frau Cellar bringt es auf den Punkt, sieht die Details und hat die entsprechende Energie mit der nötigen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Flender
Rechtsanwalt Marc Flender, Stahlstr. 22, 42281 Wuppertal 6672.2409917676 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marc Flender
aus 7 Bewertungen Sofort Geantwortet. (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Neriman Özdemir-Reimholz
Rechtsanwältin Neriman Özdemir-Reimholz
Anwaltskanzlei Özdemir-Reimholz, Helmholtzstr. 28, 40215 Düsseldorf 6650.1948228957 km
Familienrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Frau Rechtsanwältin Neriman Özdemir-Reimholz
Profil-Bild Rechtsanwalt Josef Mühlenbein
sehr gut
Rechtsanwalt Josef Mühlenbein
Mühlenbein und Kollegen | Rechtsanwälte und Fachanwälte in Brilon, Bahnhofstr. 4, 59929 Brilon 6749.9141856374 km
Wir kämpfen für Ihr Recht!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Jagdrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Josef Mühlenbein ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Strafbefehl
aus 39 Bewertungen Herr RA Mühlenbein hat wunderbare Arbeit geleistet! Er ist mit viel Herzblut und Motivation an den Fall herangegangen … (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oguzhan Urgan
sehr gut
Kanzlei Urgan, Wittestraße 30K, 13509 Berlin 6965.1488243699 km
Ihr verlässlicher Partner
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Oguzhan Urgan
aus 22 Bewertungen Herr Urgan war sehr nett und professionell. Er hat sich viel Zeit genommen und alle Fragen beantwortet. Danke für den … (12.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Lerche | Schröder | Fahlbusch | Wischmann, Blumenauer Str. 1, 30449 Hannover 6767.0723177236 km
Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Juristische Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
(26.03.2024) Ich wurde von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch sehr gut Beraten und bin sehr zufrieden mit ihm
Profil-Bild Rechtsanwalt Sönke Bertolatus
Rechtsanwalt Sönke Bertolatus
Rechtsanwälte Queißer u. Partner, Str. des 17. Juni 25, 01257 Dresden 7088.3057727078 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Strafbefehl unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Sönke Bertolatus
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Krückel
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Rechtsanwalt Oliver Krückel
Augustin & Krückel, Pausaer Str. 115, 08525 Plauen 7014.6899174739 km
Zusammen mit meinem Team beraten wir Sie schnell, seriös und kompetent. Wir freuen uns auf Sie!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Krückel – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Strafbefehl
aus 27 Bewertungen Hallo, In der Vorbereitung einer Forderungsdurchsetzung habe ich mit Herrn Rechtanwalt O. Krückel Kontakt … (29.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafbefehl

Fragen und Antworten

  • Strafbefehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafbefehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafbefehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Strafbefehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafbefehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Der Strafbefehl ist der Schlusspunkt des sogenannten Strafbefehlsverfahrens. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht und ist daher ein schriftliches Verfahren. Es dient als vereinfachtes Verfahren zur Entlastung der Gerichte im Bereich des Strafrechts.

Zulässigkeit des Strafbefehlsverfahrens

Das Strafbefehlsverfahren ist nur für Verfahren zulässig, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, wenn also grundsätzlich entweder nur der Strafrichter oder das Schöffengericht zuständig ist. Das betrifft Delikte aus der sogenannten Kleinkriminalität wie Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. In der Praxis betrifft das Strafbefehlsverfahren allerdings nur die Fälle, die der Strafrichter zu entscheiden hat. Nach dem Jugendstrafrecht darf das Strafbefehlsverfahren nicht bei jugendlichen Beschuldigten beantragt werden. Bei Heranwachsenden darf es nur beantragt werden, wenn allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Das Strafbefehlsverfahren kann ansonsten in jedem Bereich des Strafrechts, so auch im Wirtschaftsstrafrecht, Anwendung finden.

Verfahren zum Strafbefehl

Hält die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Durchführung einer Hauptverhandlung für nicht erforderlich, dann stellt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Zum Beispiel, weil die Polizei im Ermittlungsverfahren ausreichend Informationen gesammelt hat. Ist die Hauptverhandlung eröffnet, kann die Staatsanwaltschaft noch während des Hauptverhandlungstermins den Antrag mündlich stellen. Bei Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann auch die Finanzbehörde den Antrag stellen.

Der Strafbefehlsantrag muss dieselben Voraussetzungen wie eine Anklage erfüllen, da dieser wie eine Erhebung der öffentlichen Anklage gilt. So muss, wie bei der Erhebung der Anklage, ein sogenannter hinreichender Tatverdacht bestehen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte im Falle einer Hauptverhandlung zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde.

Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, wird der Beschuldigte bis zur Entscheidung des Gerichts über den Erlass des Strafbefehls als Angeschuldigter bezeichnet. Entscheidet sich der zuständige Richter für den Erlass des Strafbefehls, so muss der Erlass dem Angeschuldigten zugestellt werden. Eine vorherige Anhörung des Angeschuldigten ist nicht erforderlich. Ab Erlass des Strafbefehls wird der Angeschuldigte als Angeklagter bezeichnet. Das Amtsgericht kann das beantragte Strafbefehlsverfahren ablehnen, wenn es den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Möchte der befasste Richter vom Strafbefehlsantrag abweichen oder hat er Bedenken, die Hauptverhandlung nicht durchzuführen, hat er die Möglichkeit, die Hauptverhandlung anzuberaumen, und veranlasst die Ladung der Beteiligten.

Inhalt des Strafbefehls

In den meisten Fällen wird der Beschuldigte mit dem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben der Geldstrafe kann auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung sowie auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Diese Strafen können nebeneinander oder allein festgesetzt werden. So kann beispielsweise neben der Geldstrafe als weitere Strafe die Fahrerlaubnis entzogen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit festgesetzt werden.

Die Bemessung der Geldstrafe

Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen verhängt. Das Gericht setzt für die Bemessung der Geldstrafe dabei die Anzahl und die Höhe der Tagessätze fest. Das Mindestmaß der Tagessätze für die Geldstrafe beträgt 5 und die Höchstzahl 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt die Höhe der Tagessätze unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Dabei legt es üblicherweise das Einkommen zugrunde, das der Betroffene durchschnittlich an einem Tag netto verdient oder verdienen könnte. Der Tagessatz kann auf mindestens einen und maximal 30.000 Euro festgesetzt werden. Geldstrafen von über 90 Tagessätzen haben gravierende Folgen: Eine solche Strafe gilt als Vorstrafe und der Betroffene als vorbestraft:

Folgen der Eintragung im Bundeszentralregister

Jede Strafe – wie auch die Geldstrafe – erhält einen Eintrag im sogenannten Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister wird auf Eintragungen abgefragt, wenn ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt wird. Findet sich eine Vorstrafe, wie eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe, wird diese Strafe in das Führungszeugnis aufgenommen. Ein sauberes Führungszeugnis ist allerdings Voraussetzung für viele berufliche Karrieren. Rechtskräftige Eintragungen im Führungszeugnis, die den Bewerber als vorbestraft anzeigen, können daher zu erheblichen Bewerbungsnachteilen führen. Ein Eintrag im Bundeszentralregister, der grundsätzlich auch im Führungszeugnis eingetragen wird, kann aber auf Antrag davon ausgenommen werden.

Ratenzahlung und Umwandlung der Geldstrafe

Kann der Betroffene die Geldstrafe aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in einem Betrag bezahlen, kann er bei Gericht Ratenzahlung beantragen, also die Zahlung einer bestimmten Teilsumme pro Monat. Kann der Betroffene auch mangels ausreichenden Einkommens oder Vermögens keine Raten bezahlen, kann er die Umwandlung der Geldstrafe in Stunden zu gemeinnütziger Arbeit beantragen. Die gemeinnützige Arbeit kann der Betroffene dann abarbeiten. Scheidet auch diese Möglichkeit aus, tritt anstelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe: pro Tagessatz ein Tag Haft.

Möglichkeit der Freiheitsstrafe

Wird der Angeklagte während des Strafbefehlsverfahrens von einem sogenannten Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger, kurz auch Verteidiger genannt, vertreten, so kann auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr beträgt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber auch Freiheitsstrafen auf Bewährung werden im Bundeszentralregister gespeichert und der Angeklagte bleibt trotz Aussetzung der Strafe auf Bewährung vorbestraft. Wenn der Betroffene eine öffentliche Verhandlung und Verurteilung vermeiden möchte, ist dieses Verfahren einem normalen Strafverfahren vorzuziehen und kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft auf ein Strafbefehlsverfahren sinnvoll sein.

Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl kann der nunmehr Angeklagte Einspruch einlegen, wenn er mit der verhängten Strafe nicht einverstanden ist. Die Frist, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch kann entweder schriftlich eingelegt werden oder bei der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht vom Angeklagten oder dessen Verteidiger zu Protokoll gegeben werden. Ein unterschriebenes einfaches Schreiben ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht für die Einlegung des Einspruchs wie auch für die Akteneinsicht benötigt der Strafverteidiger nicht. Die anwaltliche Versicherung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Verteidigers ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Angeklagte sich von einer Anordnung des Gerichts zum persönlichen Erscheinen zur mündlichen Verhandlung befreien möchte.

Wird vom Angeklagten oder dessen Verteidiger nach Zustellung nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, verwirft das Gericht den Einspruch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Der Strafbefehl steht dann einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Rechtsbehelfe sind in der Folge grundsätzlich nicht mehr möglich. Wer aber die Frist unverschuldet versäumt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Bei rechtzeitiger Einlegung des Einspruchs beraumt der zuständige Richter einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung an.

Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Ab Beginn der Hauptverhandlung ist für die Rücknahme des Einspruchs die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Verweigert die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Rücknahme des Einspruchs, kann das zuständige Gericht ein Urteil mit höherer Strafe fällen. Andererseits kann sich ein Einspruch auch lohnen, da je nach Fall ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe erreicht werden kann. So kommt zum Beispiel ein Freispruch in Betracht, wenn zwar die zur Last gelegte Tat begangen wurde, aber Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe bestehen. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen und kommt eine Einstellung oder ein Freispruch nicht infrage, ergeht ein Urteil. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Beschränkung des Einspruchs

Der Angeklagte kann den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. So zum Beispiel, wenn der Angeklagte bei einer Geldstrafe den zur Last gelegten Sachverhalt akzeptiert und lediglich die Höhe der Tagessätze beanstanden möchte. In diesen Fall kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Auch kann bei einer Geldstrafe mit dem Einspruch allein die Anzahl der Tagessätze angegriffen werden, weil zum Beispiel der Angeklagte aufgrund der Anzahl von über 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt und aufgrund des im Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts nur eine geringere Anzahl gerechtfertigt ist. Allerdings sind Beschränkungen des Einspruchs mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht zurückgenommen werden können und Beschränkungen auch noch in der Hauptverhandlung möglich sind und Verhandlungsspielraum geben.

(FMA)

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