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Rechtsanwalt M. Gökhan Ibas
Rechtsanwälte Löwenberger, Torstraße 13, 38518 Gifhorn 6809.3826054209 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt M. Gökhan Ibas bietet im Bereich Strafverfahren Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Herr Ibas hat mich freundlich und ausführlich zu meinen Nachlassfragen beraten. Vielen Dank. (07.05.2024)
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Rechtsanwältin Eva M. Wagner-Tietz
Besier Rechtsanwälte, Bockenheimer Anlage 7, 60322 Frankfurt am Main 6825.4711602095 km
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Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
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Fachanwalt Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Strafverfahren beantwortet Herr Rechtsanwalt Matthias von Rymon Lipinski

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafverfahren

Fragen und Antworten

  • Strafverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Strafverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Ein Strafverfahren wird oft ausgelöst durch eine Strafanzeige. Das Strafverfahren im weiteren Sinne beginnt dabei mit einem Ermittlungsverfahren (Vorverfahren) von Staatsanwaltschaft und Polizei. Hier wird zunächst der Sachverhalt der möglichen Straftat ermittelt.

Das darauf folgende Zwischenverfahren beginnt mit Klageerhebung der Staatsanwaltschaft. Alternativ kann der Staatsanwalt bei einfacheren Vergehen auch einen Strafbefehl beim Gericht beantragen. Das Strafgericht prüft, ob es den Strafbefehl erlässt bzw. ein Hauptverfahren eröffnet. Die Eröffnung des Hauptverfahrens kann auch abgelehnt werden. Bei entsprechend schweren Straftaten wird spätestens in diesem Stadium des Strafverfahrens ein Pflichtverteidiger bestellt.

Die Strafgerichte

Als Strafprozess oder Strafverfahren im engeren Sinne wird das Hauptverfahren mit einer mündlichen Verhandlung vor Gericht bezeichnet. Dabei ist das Amtsgericht für Straftaten wie Sachbeschädigung oder Diebstahl, Beleidigung oder Körperverletzung zuständig. Dabei urteilt ein einzelner Strafrichter oder das Schöffengericht. In einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht kann eine Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren verhängt werden.

Die Strafkammern am Landgericht sind insbesondere für schwerere Verbrechen zuständig, wie Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, sexuelle Nötigung, oder wenn sonst eine höhere Strafe als vier Jahre zu erwarten ist. Auch für das Rechtsmittel der Berufung gegen Urteile des Amtsgerichtes ist das Landgericht zuständig. In manchen Fällen kann auch vor dem Oberlandesgericht angeklagt werden und im Jugendstrafrecht gelten Besonderheiten.

Geständnis oder Zeugnisverweigerungsrecht

Die Hauptverhandlung ist der zentrale Punkt des Strafverfahrens. Hier wird der Sachverhalt dem Richter und ggf. den Schöffen vorgetragen. Der Angeklagte kann aussagen und ein strafmilderndes Geständnis ablegen oder die Tat bestreiten. Er kann im gesamten Strafverfahren auch sein Zeugnisverweigerungsrecht nutzen.

Einstellung von Strafverfahren

Oft werden Strafverfahren eingestellt. Das ist in jeder Phase des Strafverfahrens möglich. Die Einstellung erfolgt oft wegen Geringfügigkeit oder gegen Erfüllung von Auflagen oder Weisungen. Bei der Erteilung von Auflagen durch das Gericht wird das Strafverfahren meist vorläufig eingestellt. Nach Erfüllung der Auflagen erfolgt die endgültige Einstellung des Strafverfahrens. Bei besonders geringer Schuld ist im Einzelfall trotz Verurteilung ein Absehen von Strafe möglich.

Beweisverwertungsverbote

Kann eine Straftat nicht nachgewiesen werden, beispielsweise weil Beweisverwertungsverbote entgegenstehen, erfolgt mit Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Einstellung, sonst ggf. ein Freispruch. Beweisverbote ergeben sich meist aus Fehlern der Ermittlungsbehörden, wie unzulässige Durchsuchungen, Verabreichung von Drogen oder Folter.

Absprachen im Strafprozess

Die oft als Deal bezeichneten Absprachen im Strafverfahren sind besonders im schwer zu ermittelnden Wirtschaftsstrafrecht oder Steuerstrafrecht verbreitet. Im Gegenzug für ein Geständnis des Angeklagten wird schon vorab ein bestimmtes Höchststrafmaß zugesichert. Dabei sind solche Deals nicht unumstritten. Auch ohne Absprache muss ein Geständnis beim Strafmaß berücksichtigt werden.

Maßregeln der Besserung und Sicherung

Maßregeln der Besserung und Sicherung haben mit der Schuld oder Strafe wenig zu tun. Sie dienen vor allem dem Schutz vor gefährlichen Straftätern, können aber ebenfalls im Strafverfahren angeordnet werden. So erfolgt in begründeten Fällen beispielsweise die Entziehung der Fahrerlaubnis, ein Berufsverbot, die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus oder eine Erziehungsanstalt.

Zudem kann in einem Strafverfahren die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Mit dieser wird eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht wie sonst regelmäßig nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

(ADS)

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