4.253 Anwälte für Stromnetz | Seite 178

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Schleser-de la Fontaine
Rechtsanwalt Marc Schleser-de la Fontaine
Schleser | Mostofizadeh Rechtsanwälte, Bochumer Str. 16, 45276 Essen 6656.0274201931 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Schleser-de la Fontaine ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Stromnetz
(11.02.2019) Herr Schleser ist ein sehr guter vertrauensvoller zuverlässiger Anwalt,der auch gut zuhören kann Ich kann Ihn nur …
Profil-Bild Rechtsanwalt LL.M. (Lond.) Jens Plümpe
sehr gut
Rechtsanwalt LL.M. (Lond.) Jens Plümpe
Kanzlei Jens Plümpe, Fleyer Straße 89, 58097 Hagen 6684.900624329 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Stromnetz bietet Herr Rechtsanwalt LL.M. (Lond.) Jens Plümpe
aus 17 Bewertungen Ich habe Herr Rechtsanwalt Plümpe in meiner Insolvenzrecht beauftragt, ich muss sagen Er ubd seine Kollegen sind immer … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Janis Wittke
sehr gut
Rechtsanwalt Janis Wittke
Streich & Kollegen Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Schlosserstr. 15, 70180 Stuttgart 6931.3768913501 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Janis Wittke – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Stromnetz
aus 10 Bewertungen schnelle und kompetente Beratung (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Pointner
Rechtsanwältin Julia Pointner
Kanzlei Julia Pointner, Dreifaltigkeitsplatz 16, 84028 Landshut 7131.9540993649 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Stromnetz bietet Frau Rechtsanwältin Julia Pointner
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Kemper LL.M.
Rechtsanwalt Bernhard Kemper LL.M.
Kanzlei Bernhard Kemper, Ehrenbergstraße 23, 14195 Berlin 6972.4045493599 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Bernhard Kemper LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Stromnetz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Stromnetz

Fragen und Antworten

  • Stromnetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Stromnetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Stromnetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Stromnetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Stromnetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Das Stromnetz sorgt dafür, dass sowohl Industrieanlagen als auch Unternehmen und Privathaushalte mit Strom versorgt werden. Das Stromnetz besteht aus dem Übertragungsnetz und dem Verteilungsnetz. Das Übertragungsnetz dient auf der sog. Höchstspannungsebene (220 bzw. 380 Kilovolt) dazu, den Strom von z. B. einem Kraftwerk oder auch einer Solar- oder Windanlage über weite Strecken auf etwa europäische Stromnetze oder besonders große Betriebe zu übertragen. Das Stromnetz beliefert in der Hochspannungsebene (60 bis 110 Kilovolt) vor allem lokale Stromversorger bzw. Netzbetreiber, wie etwa die Stadtwerke, aber auch große Industrieanlagen mit dem nötigen Strom. Der Strom wird danach in noch niedrigere Spannungsniveaus gebracht. So erhalten im Rahmen der Mittelspannungsebene (1 bis 60 Kilovolt) z. B. Fabriken oder Krankenhäuser ihren Strom, während erst das Niederspannungsnetz (230 bzw. 400 Volt) den Strom für die Privathaushalte liefert.

Das Stromnetz verläuft über die Strommasten, die jedermann sehen kann oder mittels Erdkabeln und gewährleistet, dass der Strom beim Verbraucher ankommt. Doch auch wenn mit dem Stromnetz alles in Ordnung ist, so kann es dennoch vorkommen, dass ein Hausbewohner plötzlich ohne Strom dasteht. Denn im Mietrecht nehmen viele Vermieter die Gelegenheit wahr, ihrem Mieter den Strom zu kappen, wenn dieser keine Miete oder keine Nebenkosten zahlt. Doch Vorsicht: Nichts - auch kein Mietrückstand - berechtigt den Vermieter dazu, die Stromzufuhr zu sperren. Eine derartige Regelung im Mietvertrag ist unzulässig.

Dagegen kann der Energielieferant das Stromnetz zum Schuldner unterbrechen, wenn dieser seine Stromrechnung nicht zahlt. Voraussetzung nach § 19 StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung) ist jedoch, dass der Schuldner mit mindestens 100 Euro im Zahlungsrückstand ist, der Stromlieferant die Stromsperre zumindest vier Wochen und noch einmal drei Tage vorher angedroht hat und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Leben etwa kleine Kinder mit im Haushalt, wird eine Stromsperre wohl nicht möglich sein. Kurz: Der Stromversorger darf ohne vorherige Zahlungsaufforderung und Androhung die Stromzufuhr nicht unterbrechen. Man kann im Falle einer Stromsperre aber den Gläubiger kontaktieren und versuchen, eine Abzahlung der Schulden in Raten zu vereinbaren.

Wurde die Stromzufuhr vom Stromlieferanten gekappt, weil man dessen Forderung nicht beglichen hat, ist eine Mietminderung nach § 536 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) übrigens nicht erlaubt. Zwar liegt ein Mangel vor, wenn die betroffenen Immobilien vom Stromnetz getrennt wurden. Denn der jeweilige Anwohner kann keinen Strom mehr beziehen, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit seiner Wohnung führt. Zahlt er aber die Kosten für die Stromzufuhr regelmäßig nicht, hat er den Mangel selbst herbeigeführt. Er ist also selbst schuld, dass ihm kein Strom zur Verfügung steht und kann deshalb die Miete nicht kürzen. Der Vermieter kann - sofern der Mieter einen Mietrückstand von insgesamt zwei Monaten aufgebaut hat - den Vertrag kündigen. Zieht der Mieter dann nicht aus, muss er mit einer Räumungsklage rechnen.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Stromnetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Stromnetz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.