126 Anwälte für Studium | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Happold
sehr gut
Rechtsanwältin Beate Happold
Anwaltskanzlei Beate Happold, Lupinenweg 9, 89160 Dornstadt 6997.7626887189 km
Ihr Anspruch ist meine Motivation!
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Studium beantwortet Frau Rechtsanwältin Beate Happold
aus 39 Bewertungen Frau Happold hat mich schnell und effizient beraten (13.05.2024)
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Rechtsanwältin Agnes Gerlach
Rechtsanwaltskanzlei Gerlach § Kraus, Schumannstr. 12, 08056 Zwickau 7024.9459661435 km
Sie wollen nur Ihr gutes Recht? Wir vertreten Sie erfolgreich mit fachlicher Expertise und persönlichem Engagement!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Beamtenrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Agnes Gerlach ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Studium
aus 5 Bewertungen Mein erstes Anliegen war eine korrekte Lohnabrechnung. Daraus ergab sich, nach aufwändigen Schriftwechsel, eine Klage. … (17.12.2023)
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Rechtsanwalt Matthes Holstein
Rechtsanwaltskanzlei Holstein, Lange Brücke 49, 99084 Erfurt 6922.0414891569 km
Allgemeines Vertragsrecht • Schulrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Studium steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthes Holstein gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Die telefonische Erstberatung erfolgte professionell und sehr kompetent. Wir kamen schnell an den Kern der Sache, … (07.03.2024)
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sehr gut
Rechtsanwältin Jeanette Reisig-Emden
Reisig-Emden, Katharinenstraße 9, 10711 Berlin 6969.6455604564 km
Gemeinsam finden wir einen Weg
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jeanette Reisig-Emden ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Studium
aus 38 Bewertungen Mein chronisch kranker Sohn sollte aufgrund seiner Fehlzeiten trotz sehr guter Noten und sehr gut bestandener … (27.03.2024)
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Rechtsanwältin Jeanette Sulz
Kanzlei Jeanette Sulz, Arndtstraße 19, 44787 Bochum
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Vergaberecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Studium unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Jeanette Sulz
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz
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Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Bahnhofstr. 17, 12555 Berlin 6988.6318277852 km
„Man gibt nicht auf, wenn es schwierig wird: Man legt dann erst richtig los!“
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Studium
aus 22 Bewertungen Frau Dr. Sponholz hat uns erfolgreich im Widerspruchsverfahren gegen den Ablehnungsbescheid für unsere Wunschschule … (18.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Studium

Fragen und Antworten

  • Studium: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Studium umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Studium und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Studium: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Studium sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Unter einem Studium ist – einfach gesagt – zunächst einmal das Forschen und Lernen zu verstehen. In der Regel kann das alles Mögliche sein, z. B. das Erlernen einer Sprache. Doch um später bestimmte Berufe ausüben zu dürfen, unter Umständen einen höheren Verdienst und bessere Beschäftigungschancen zu haben, muss man erfolgreich ein Studium an einer anerkannten Hochschule, Fachhochschule o. Ä. absolvieren.

Voraussetzungen für ein Studium

Wer ein Studium beginnen möchte, muss in der Regel die Hochschulreife – also das Abitur – vorweisen können, um zugelassen zu werden. Das entsprechende Zeugnis muss man daher zwingend bei der Immatrikulation mitbringen. Der Abiturient kann dabei unter vielen verschiedenen Studienfächern – z. B. Medizin, Rechtswissenschaften oder Lehramt – auswählen, muss hier aber unter Umständen gewisse Zulassungsbeschränkungen beachten, die je nach Studium unterschiedlich ausfallen, z. B. benötigt er zumeist ein sehr gutes Abiturzeugnis. Nicht selten wird der zukünftige Student bei der Einschreibung darauf hingewiesen, dass die Hochschule seiner Wahl nicht ausreichend Kapazitäten aufweist. Das sollte den Abiturient jedoch nicht davon abhalten, sich bei der Hochschule um einen Studienplatz zu bemühen. So kann er z. B. eine Klage bei Gericht auf Zulassung zu einem Studienplatz erheben, sog. Studienplatzklage. Der verhinderte Student sollte aber nicht vergessen, dass hier regelmäßig Prozesskosten – also vor allem Gerichtskosten und Anwaltskosten – anfallen. Ferner kann man einen sog. Härtefallantrag stellen. Ohne weitere Berücksichtigung der Auswahlkriterien wird der betreffende Abiturient zum Studium zugelassen, etwa wenn es ihm aufgrund einer körperlichen Behinderung nicht zuzumuten ist, bis zu einer etwaigen Zulassung einer anderen Tätigkeit nachzugehen.

Übrigens: Ab dem Wintersemester 2014/2015 wird in keinem deutschen Bundesland noch eine Studiengebühr verlangt. Aber es werden in jedem Semester sog. Semesterbeiträge fällig – die Nichtzahlung kann zur Exmatrikulation führen.

Vorlesungen und Prüfungen

Im Studium müssen je nach Studienfach ferner Tutorien, Vorlesungen oder Seminare besucht und/oder Praktika absolviert werden. Das erworbene Wissen wird zumeist regelmäßig in Klausuren und/oder Hausarbeiten abgefragt, die teilweise auch in den Semesterferien zu erledigen sind – in den Semesterferien ist daher häufig keine Zeit für einen ausgedehnten Urlaub, weshalb sie auch „vorlesungsfreie Zeit“ genannt werden. Zu beachten ist ferner, dass das Prüfungsrecht von Uni zu Uni in der Regel anders geregelt ist. Zwar ist ein Sitzenbleiben wie in der Schule nicht möglich – wer allerdings zu viele Fehlzeiten bei einer anwesenheitspflichtigen Vorlesung bzw. die nötigen Leistungen nicht erbracht hat, muss zur Prüfungswiederholung antreten. Das Nichtbestehen zu vieler Tests kann – je nach Prüfungsordnung – im schlimmsten Fall jedoch zur Exmatrikulation führen. Um eine Exmatrikulation zu vermeiden oder wenn dem Student das Studium nicht mehr „gefällt“, ist jedoch ein Studienwechsel grundsätzlich möglich. Ferner kann der Exmatrikulierte Widerspruch gegen den Ausschluss einlegen und eine Härtefallregelung geltend machen. Das bedeutet, unter besonderen Umständen – z. B. der Tod eines nahen Angehörigen während der Prüfungszeit – wird die Exmatrikulation zurückgenommen und der Student darf noch einmal zu einer Wiederholungsprüfung antreten, die er dann aber bestehen muss.

Wiederum abhängig vom Studium sind auch der Abschluss und damit das Hochschulzeugnis. So gibt es etwa den Bachelor, den Magister oder das Staatsexamen. Einheitliche Regelungen zum Hochschulrecht gibt es in Deutschland aber nicht, da die Länder und nicht der Bund für die Hochschulen zuständig sind und jede Hochschule – wie bereits erläutert – eine eigene Prüfungsordnung hat. Übrigens: Ohne Hochschulabschluss ist eine Promotion nicht möglich. Der weitere Ablauf eines Promotionsverfahrens ist ansonsten wieder abhängig von der jeweiligen Prüfungsordnung der Hochschule.

Wie kann ein Studium finanziert werden?

Während eines Studiums fallen für den Hochschüler oft immense Kosten an: So muss er nicht nur die Semesterbeiträge zahlen, ihn treffen z. B. auch Ausgaben für Lehrbücher und Fahrtickets, sofern diese vom Semesterbeitrag nicht bereits umfasst sind. Hinzu kommen in der Regel auch Kosten für z. B. eine Krankenversicherung – hiervon gibt es aber einige Ausnahmen: Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann etwa bei der Familienversicherung mitversichert sein, ohne dass weitere Kosten auf ihn zukommen. Wer dagegen mit einer Versicherung einen Vertrag abschließt, muss dann auch die Kosten tragen – der Beitrag ist für Studenten unter gewissen Voraussetzungen aber geringer als für andere Mitglieder der Krankenversicherung.

Da ein Studium für den Hochschüler zumeist auch noch einen Umzug in eine eigene Wohnung oder eine Wohngemeinschaft in Universitätsnähe zur Folge hat, muss er zusätzlich das Geld für die Miete und die Kaution auftreiben und die Kosten für die Lebensführung tragen. Da stellt sich für den Studenten natürlich die Frage, wie er das Studium finanzieren kann. Grundsätzlich einmal müssen die Eltern beim Erststudium ihres Kindes Unterhalt – sog. Kindesunterhalt – zahlen. Der Student kann aber auch einen Minijob annehmen, BAföG beantragen, von den Eltern das Kindergeld zur eigenen Nutzung erhalten oder einen Kredit mit studentenfreundlichen Konditionen bei einer Bank aufnehmen. Darüber hinaus gibt es Stipendien oder andere Förderungsmaßnahmen, die ein Studium ermöglichen können.

Verschiedene Arten des Studiums

Neben dem „normalen“ Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule, die im Gegensatz zur Universität mehr Wert auf Praxisbezug legt, gibt es noch verschiedene Typen an Hochschulen. So gibt es z. B. das duale Studium, bei dem der Student neben seinem Studium eine Ausbildung macht, oder auch das Fernstudium z. B. über das Internet. Wer kein Abitur hat, aber dennoch studieren möchte, kann das unter bestimmten Voraussetzungen tun. So muss er beispielsweise eine Meisterprüfung abgelegt oder eine sonstige staatlich anerkannte Ausbildung absolviert haben – z. B. Betriebswirt – und eine einschlägige bzw. mehrjährige Berufserfahrung vorweisen können.

(VOI)

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