79 Anwälte für Tierrecht | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Karsch
Rechtsanwältin Friederike Karsch
Pferderechtskanzlei Friederike Karsch, Greinerberg 14, 81371 München 7119.1502414595 km
Ihre Spezialisten für Pferderecht
Pferderecht • Kaufrecht • Recht rund ums Tier • Zivilrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Tierrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Friederike Karsch
(17.05.2024) Ich war sehr zufrieden. Absolut vertrauenswürdig und sehr kompetente Beratung. Super schnelle Kontaktaufnahme.
Profil-Bild Rechtsanwältin Gwendolyn Marquis
Kanzlei Gwendolyn Marquis, Münchener Str. 17c, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.1776299967 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier
Frau Rechtsanwältin Gwendolyn Marquis ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Tierrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Blank
Rechtsanwältin Birgit Blank
Kanzlei Birgit Blank, Sophienstr. 3, 80333 München 7118.4262101924 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Tierrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Birgit Blank
(21.02.2024) Hatte Bedenken und wurde Super Aufgeklärt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Khiem
Kanzlei Khiem, Auf dem Zehnthöbel 14c, 64572 Büttelborn 6827.9434660377 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Tierrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Doris Khiem
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Schmidt
Joachim Schmidt, Westerfeldstraße 50 B, 33611 Bielefeld 6713.1438085596 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Tierrecht bietet Herr Rechtsanwalt Joachim Schmidt
aus 45 Bewertungen Danke für die kompetente Beratung! (23.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Koch
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Koch
Kanzlei Christian Koch, Massener Straße 52, 59423 Unna 6688.5621668394 km
Probleme kann man niemals mit der selben Denkweise lösen, mit der sie entstanden sind. Christian Koch Fachanwalt für Medizinrecht & Verkehrsrecht
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Tierrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Koch
aus 141 Bewertungen Herr Koch hat 5 Jahre in insgesamt 3 Angelegenheiten für mein Recht gekämpft und alle erfolgreich abgeschlossen. Ich … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Erika Leimkühler
sehr gut
Rechtsanwältin Erika Leimkühler
Anwaltskanzlei Leimkühler, Hämelinger Str. 22, 32052 Herford 6717.8677594377 km
Ihre erste Anlaufstelle für alle Rechtsfragen im Versicherungsrecht, bei Berufsunfähigkeit, erlittenem Unfall, Arzthaftung, Produkthaftung, Schwerbehinderung, Impfschaden und im gesamten Medizinrecht!
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier • Verkehrsrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Tierrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Erika Leimkühler
aus 36 Bewertungen Frau Leimkühler hat mich sehr kompetent, mit einem enormen Fachwissen bestens beraten und vertreten. Ich fühlte mich … (27.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierrecht

Fragen und Antworten

  • Tierrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tierrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Tierrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Unter Tierrecht versteht man alle Rechtsvorschriften, die sich mit dem Kauf, Verkauf, Pflege, Unterhalt oder der Unterbringung von Tieren beschäftigen. Ebenfalls zum Tierrecht gehören die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die sich auf Tiere beziehen, z.B. baurechtliche Probleme in Bezug auf Ställe, Tierschutzvorschriften u. Ä.

Tiere führten in unserer Gesellschaft und im Recht lange Zeit eine untergeordnete Rolle. Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass erst im Jahre 1990 in das BGB ein neuer § 90a eingefügt wurde. Darin heißt es:

„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt. Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

Grundsätzlich bleibt auch durch Einfügung dieser Vorschrift alles beim Alten, wie sich aus dem letzten Satz der Vorschrift ergibt, denn solange die für Sachen geltenden Vorschriften auch weiterhin auf Tiere anwendbar bleiben, hat sich damit im Grunde und auch im Tierrecht im Allgemeinen nicht viel geändert. Allerdings hat sich der Gesetzgeber selbst nicht wirklich systemtreu verhalten und so werden weiterhin gem. §§ 961 ff. BGB Bienenschwärme als echte Sachen bezeichnet und nach § 903 BGB besteht an Tieren ebenso wie an echten Sachen schlichtes Eigentum. Daneben wird auch im Strafrecht in verschiedenen Vorschriften von „Tieren oder anderen Sachen" gesprochen. Mit diesen Bezeichnungen kommt eindeutig zum Ausdruck, dass Tiere vom Denken des Gesetzgebers weiterhin grundsätzlich zur Gruppe der Sachen gehören.

Ebenfalls im Jahre 1990 hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, eine wichtige Änderung im Schadensersatzrecht vorzunehmen. In § 253 II 2 BGB ist seitdem bestimmt, dass die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig sind, wenn sie dessen Wert übersteigen. Daraus ergibt sich nun eine höhere Grenze für die Abgrenzung zwischen Heilung oder Tötung.

Der Tierschutz und damit die Tierrechte wurden durch Zustimmung des Bundestages am 17.5.2002 mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit in das Grundgesetz aufgenommen. Dieser Entscheidung stimmte der Bundesrat am 21.6.2002 zu. Somit ist die Neufassung des Grundgesetzes zum 01.08.2002 in Kraft getreten. Der Wortlaut des bisherigen Art. 20a GG wurde um die drei Worte „und die Tiere" erweitert und lautet nun: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Neben gesetzlichen Regelungen in Deutschland gibt es auch Regelungen zum Tierrecht in der EU. Im Vertrag von Amsterdam, in Kraft getreten am 1. Mai 1999, werden in einem besonderen „Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere" neue Grundregeln für Maßnahmen der Gemeinschaft im Tierschutzbereich gesetzt. Mit diesem Protokoll werden Tiere als fühlende Wesen anerkannt und die Europäischen Institutionen verpflichtet, bei der Festlegung und Durchführung von Gemeinschaftspolitiken die Erfordernisse des Wohlergehens der Tiere in den Vordergrund zu stellen. Am 29. Oktober 2004 wurde der neue Vertrag über eine Verfassung für Europa unterzeichnet. Dieser Vertrag enthält ebenfalls die Verpflichtung, den Schutz von Tieren und deren Tierrechte sicherzustellen. Gemäß Artikel III-121 tragen die Union und die Mitgliedsstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt Rechnung. Dabei werden die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe berücksichtigt.

In Deutschland existieren in den verschiedensten Gesetzen Regelungen über Tiere. Die wichtigsten Regelungen sind:

  • §§ 958 ff. BGB: Aneignung herrenloser Sachen
  • §§ 965 ff. BGB: Fund
  • § 833 BGB: Tierhalterhaftung
  • § 834 BGB: Tierhüterhaftung
  • § 17 StVG: Unfälle durch Tiere
  • § 28 StVO: Tiere im Straßenverkehr
  • § 121 OWiG: Halten gefährlicher Tiere
  • § 811 c ZPO: Unpfändbarkeit von Haustieren
  • § 811 I Nr. 3 ff. ZPO: Unpfändbarkeit von Nutztieren

Außerdem gibt es in Deutschland weitere speziell auf Tiere zugeschnittene Gesetze und Verordnungen, welche die sog. Tierrechte enthalten:

  • Tierschutzgesetz
  • Tierseuchengesetz
  • Tierzuchtgesetz (für landwirtschaftlich genutzte Tiere)
  • Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
  • Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland
  • Tierschutz-Hundeverordnung
  • Tollwutverordnung
  • Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport

(WEI)

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