248 Anwälte für Veränderungssperre | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Brettschneider
Rechtsanwalt Lars Brettschneider
Anwalts- und Notarkanzlei, Lange Str. 55, 27232 Sulingen 6695.9031735312 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Veränderungssperre beantwortet Herr Rechtsanwalt Lars Brettschneider
(02.05.2023) Fragen waren innerhalb von 20 Minuten geklärt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Koller
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Koller
Kanzlei Koller & Kollege, An der Christuskirche 1, 90765 Fürth 7001.9727800972 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Koller bietet Rat und Unterstützung im Bereich Veränderungssperre
aus 10 Bewertungen Das gespräch war sehr Informativ Danke (28.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Albrecht
sehr gut
Rechtsanwältin Annett Albrecht
Anwaltskanzlei Albrecht, Harkortstraße 19, 04107 Leipzig 6982.5090811904 km
Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren, und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren. Mahatma Ghandi
Datenschutzrecht • Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Frau Rechtsanwältin Annett Albrecht - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Veränderungssperre
aus 10 Bewertungen Frau Albrecht berät sehr fachkompetent und zugleich verständnisvoll zur Rechts- und Ausgangslage der juristischen … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf Matern
sehr gut
Rechtsanwalt Rudolf Matern
Rechtsanwalt Rudolf Matern, Parkstr. 1, 61118 Bad Vilbel 6825.9622148048 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Veränderungssperre bietet Herr Rechtsanwalt Rudolf Matern
aus 30 Bewertungen Souverän, Fall gewonnen. Sehr zufrieden! (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nicolai Jordan
Rechtsanwalt Nicolai Jordan
Fachkanzlei für Bau- und Immobilienrecht, Ostbahnstraße 31, 76829 Landau in der Pfalz 6840.9444204642 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Nicolai Jordan vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Veränderungssperre
(11.08.2023) war alles ok
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer LL.M.
Kanzlei Dr. Beyer, Aachener Str. 197/199, 50931 Köln 6673.0136111527 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Veränderungssperre hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Kötteritzsch
Rechtsanwalt Axel Kötteritzsch
JASPER Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Straße 55, 42103 Wuppertal 6669.6378424666 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Veränderungssperre steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Axel Kötteritzsch gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Kurz, klar, kompetent - so geht Anwalt (09.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Eggensberger
Rechtsanwalt Philipp Eggensberger
RSW Rechtsanwälte Tobelander, Dr. Dolinski Partnerschaft mbB, Ulmer-Tor-Straße 29, 88400 Biberach an der Riß 7008.3644833843 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Eggensberger ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Veränderungssperre
(18.06.2022) Nur positiv: Herr Eggensberger ging auf die Situation genau ein, erklärte den Sachverhalt klar und gab gute Grundlagen …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Veränderungssperre

Fragen und Antworten

  • Veränderungssperre: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Veränderungssperre sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Veränderungssperre: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Veränderungssperre umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Veränderungssperre und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Im Bauplanungsrecht dient eine Veränderungssperre dazu, die Bauleitplanung während der Planungsphase zu sichern. Die Veränderungssperre ist gesetzlich in den §§ 14 ff Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Sie ist neben der Zurückstellung für die Gemeinde ein Mittel, um zu regeln, dass keine Errichtung, kein Umbau, keine Nutzungsänderung oder keine Beseitigung baulicher Anlagen während der Planungsphase vorgenommen werden. Ausnahmen sind möglich. Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde durch Satzung beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht. Eine Veränderungssperre kann sich nicht nur auf einen Bebauungsplan, sondern auch beispielsweise auf einen Flächennutzungsplan beziehen. Anschließend wird sie ggf. in den Grundbüchern vermerkt. Eine Veränderungssperre gilt grundsätzlich für zwei Jahre, kann jedoch im jeweiligen Grundbuch auf maximal vier Jahre verlängert werden. Nach Ablauf von vier Jahren haben die betroffenen Eigentümer ggf. einen Entschädigungsanspruch. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, wenn der Bebauungsplan rechtliche Gültigkeit erlangt oder wenn ihre Voraussetzungen wegfallen.

(WEL)

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