73 Anwälte für Vergabeordnung | Seite 3
Suche wird geladen …
Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vergabeordnung
Fragen und Antworten
-
Vergabeordnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Vergabeordnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vergabeordnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Vergabeordnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vergabeordnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Öffentliches Vergaberecht auf nationaler Ebene setzt sich im Wesentlichen zusammen aus dem vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der EU-Recht umsetzenden Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), den vor allem für die Verwaltung relevanten Vergabehandbüchern und der vom Auftragsinhalt abhängigen Vergabeordnung.
Arten von Vergabeordnungen
Im Einzelnen existieren folgende Vergabeordnungen:
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
- Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
Eine frühere, inzwischen nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung lautete Verdingungsordnung. Erstellt werden die Regelwerke dabei von ausgestalteten Ausschüssen, die jeweils als nicht rechtsfähiger Verein agieren.
Inhalt der Vergabeordnungen
Die Bezeichnung Vertragsordnung deutet dabei auf die gleichzeitige Rolle der jeweiligen Ordnungen bei der Vertragsgestaltung hin. So können Vertragspartner im Baubereich etwa dem zwischen ihnen bestehenden Bauvertrag die VOB zugrunde legen. Die im einschlägigen Teil B der VOB enthaltenen Bestimmungen haben dabei die Eigenschaft von AGB. Grund dafür ist, dass die im BGB enthaltenen Regelungen zum Werkvertrag bei komplexeren Bauvorhaben versagen. Entsprechendes gilt für die VOL, die Lieferungen und Leistungen mit Ausnahme von Bauleistungen behandelt.
Der vergaberechtliche Teil regelt hingegen die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge in der Bundesrepublik. Entsprechende Regelungen finden sich hier in Teil A der VOB (VOB/A) und Teil A der VOL (VOL/A) sowie der für freiberufliche Leistungen geltenden VOF, die keine vertragsregelnden Bestimmungen enthält.
In dieser Weise ergänzen die Vergabeordnungen die Vergabeverordnung und konkretisieren das jeweilige Vergabeverfahren. Unterschieden wird dabei in Vergaben unterhalb der Schwellenwerte und oberhalb der Schwellenwerte, welche eine EU-weite Ausschreibung nötig machen. Die maßgeblichen Auftragswerte folgen wiederum aus der VgV. Nach der VOF kommt es dagegen auf das Honorarvolumen wie beispielsweise das Architektenhonorar an. Die Umsatzsteuer bleibt dabei in allen Fällen außen vor.
(GUE)
Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Vergabeordnung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.
Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Vergabeordnung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.
- Rechtsanwalt Berlin Vergabeordnung
- Rechtsanwalt München Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Hamburg Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Köln Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Frankfurt am Main Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Düsseldorf Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Stuttgart Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Hannover Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Bremen Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Dresden Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Leipzig Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Essen Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Mannheim Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Augsburg Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Freiburg im Breisgau Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Bochum Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Wuppertal Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Mainz Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Kiel Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Erfurt Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Halle (Saale) Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Chemnitz Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Potsdam Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Osnabrück Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Krefeld Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Rostock Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Göttingen Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Magdeburg Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Hanau Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Wien Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Lübeck Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Ingolstadt Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Ludwigshafen am Rhein Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Landshut Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Ludwigsburg Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Schwerin Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Lörrach Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Baden-Baden Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Oranienburg Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Plauen Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Bozen Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Mühlhausen/Thüringen Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Maribor Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Posen Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Viernheim Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Radebeul Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Neuötting Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Wentorf bei Hamburg Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Dipperz Vergabeordnung
- Rechtsanwalt Sydney Vergabeordnung