1.519 Anwälte für Verkehrssicherungspflicht | Seite 64

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Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Mors
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Rechtsanwältin Claudia Mors
T I H I S I B Throm I Hauser I Strobl I von Berlichingen PartGmbB, Ferdinand-Braun-Str. 26, 74074 Heilbronn 6914.5719397456 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Verkehrssicherungspflicht bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Mors
aus 11 Bewertungen Frau RÄ Mors hatte mich in sehr positiver Weise bestärkt gegen eine ungerechtfertigte … (07.03.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Andreas Schlegelmilch LL.M.
Dr. Schlegelmilch & Collegen, Hohenzollernring 58, 50672 Köln 6673.7602819686 km
zielstrebig - entschlossen - dynamisch
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Schlegelmilch LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Verkehrssicherungspflicht
aus 31 Bewertungen Wir wurden von der Kanzlei Schlegelmilch in einem Rechtsstreit vertreten, bei dem es um einen Verkehrsunfall mit … (28.03.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg
Dr. Krieg & Kollegen RA GmbH, Kirschbaumweg 30, 50996 Köln 6680.4463004538 km
Die Unternehmerkanzlei
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Verkehrssicherungspflicht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg
aus 25 Bewertungen Ich habe im Jahr 2023 Michael Krieg durch mein Netzwerk kennengelernt und kurze Zeit darauf auch seine Beratung in … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Violetta Koslowski
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Rechtsanwältin Violetta Koslowski
Anwaltskanzlei Koslowski, Bahnhofstraße 81, 59199 Bönen 6689.5588027683 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • eBay & Recht
Bei juristischen Problemen im Bereich Verkehrssicherungspflicht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Violetta Koslowski
aus 22 Bewertungen Sie hatte mich gleich angerufen aber zur Zeit hatten wir keine Zeit. (18.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Birk
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Rechtsanwalt Christoph Birk
Häger & Birk Rechtsanwälte, Hindenburgstr. 56, 28717 Bremen 6663.5181324583 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Christoph Birk hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Verkehrssicherungspflicht
aus 43 Bewertungen Sehr schnelle und professionelle Beratung. Top (09.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Seiffert
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Rechtsanwalt Christoph Seiffert
Kanzlei Seiffert, Rote Str. 1, 24937 Flensburg 6623.6833411827 km
Wenns Recht ist...
Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Seiffert im Bereich Verkehrssicherungspflicht bietet Beratung und Vertretung
aus 70 Bewertungen Das Ermittlungsverfahren gegen mich wegen der Anschuldigung eines Diebstahls wurde Dank der schriftlichen Einlassung … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Wenk
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Rechtsanwältin Christina Wenk
Grünert, Swierczyna, König - Rechtsanwälte | Fachanwälte, Gerhart-Hauptmann-Str. 26, 99096 Erfurt 6922.5358394237 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Jagdrecht
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Frau Rechtsanwältin Christina Wenk ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Verkehrssicherungspflicht
aus 46 Bewertungen Nachfrage zur aufbewahrung der /des Schlüssels zum Waffenschrank. Zügige information bekommen (15.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verkehrssicherungspflicht

Fragen und Antworten

  • Verkehrssicherungspflicht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verkehrssicherungspflicht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verkehrssicherungspflicht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Verkehrssicherungspflicht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verkehrssicherungspflicht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine Verhaltenspflicht, mit der bei Unterlassen oder mittelbaren Schädigungen eine Rechtspflicht zum Handeln begründet wird. Im Zivilrecht ist die Verkehrssicherungspflicht insbesondere im Bereich der deliktischen Haftung und den entsprechenden Ansprüchen auf Schadenersatz gemäß den §§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) von Bedeutung. Sie wird allgemein auch als sogenannte Verkehrspflicht bezeichnet.

Man unterscheidet zwischen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch und den besonderen Schutzpflichten, die sich aus Vertrag oder Gesetz ergeben können. Gesetzlich verankerte besondere Schutzpflichten sind beispielsweise die Haftung für den Verrichtungsgehilfen gemäß § 831 BGB, die Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB, die Haftung des Grundstücksbesitzers gemäß § 836 BGB und die Haftung des Gebäudebesitzers gemäß § 837 BGB. Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht kann - je nach Einzelfall - auch neben einer besonderen Schutzpflicht bestehen, schließt diese also nicht aus.

Ansatzpunkte für eine Verkehrspflicht sind insbesondere die Sicherheit im eigenen Bereich (Schneeräumpflicht des Hauseigentümers etc.), durch Übernahme (z. B. Räumdienst des Mieters) oder aufgrund der sogenannten Ingerenz, d. h. durch vorangegangenes gefährdendes Tun (Baustellenabsicherung durch den Bauherren bzw. Bauunternehmers nach Ausheben einer Baugrube usw.).

Besteht eine Verkehrssicherungspflicht, ist der Verkehrssicherungspflichtige dazu verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, die der Verkehr erwarten kann. Unterlässt er dies und kommt es deshalb zu einem Schaden, muss er deliktisch dafür haften, wenn ihn daran ein Verschulden trifft und sein Verhalten rechtswidrig war. Dann kann der Geschädigte Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern.

Abzugrenzen ist die Verkehrssicherungspflicht von der sogenannten Garantenstellung aus dem Strafrecht und dem zivilrechtlichen Konstrukt der Gefährdungshaftung. Letztere ist auch dann gegeben, wenn kein Verschulden und keine Rechtswidrigkeit vorliegen, etwa bei der Tierhalterhaftung oder der Fahrzeughalterhaftung.

(WEL)

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