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sehr gut
Kanzlei Michael Schüsslbauer, Caldenhofer Weg 37, 59063 Hamm 6689.8833170053 km
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Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Versicherungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Schüsslbauer gerne zur Verfügung
aus 100 Bewertungen Wir möchten uns ganz herzlich bei Herrn Schüsslbauer für die schnelle und sehr gute Abwicklung unserer … (06.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Versicherungsrecht

Fragen und Antworten

  • Was macht einen guten Anwalt für Versicherungsrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Versicherungsrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Versicherungsrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Versicherungsrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Versicherungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Versicherungsrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Versicherungsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Versicherungsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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Das Versicherungsrecht unterteilt sich entsprechend dem zugrundeliegenden Versicherungsverhältnis in das Privatversicherungsrecht (auch: Individualversicherungsrecht) einerseits, das die Rechtsbeziehungen rund um Verträge zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer regelt und zum Zivilrecht gehört. Andererseits beinhaltet der Begriff "Versicherungsrecht" auch das Sozialversicherungsrecht, bei dem das Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Sozialversicherungsträger entsteht (z.B. gesetzliche Krankenkasse, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung). Das Sozialversicherungsrecht gehört zum Bereich des Öffentlichen Rechts, wird innerhalb dessen dem Sozialrecht zugeordnet und ist größtenteils im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.

Spricht man von Versicherungsrecht, ist in der Regel jedoch das Privatversicherungsrecht gemeint. Das Individualversicherungsrecht / Privatversicherungsrecht ist in drei Bereiche unterteilt: das Versicherungsvertragsrecht, das sogenannte Versicherungsaufsichtsrecht und das Versicherungsunternehmensrecht.

Das Versicherungsvertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherten und dem Versicherungsunternehmen, dem sogenannten Versicherer. Gesetzliche Grundlage ist hauptsächlich das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das überwiegend schuldrechtliche Vorschriften enthält. Im Gegensatz zum Sozialversicherungsrecht kommt beim Privatversicherungsrecht das Versicherungsverhältnis nicht kraft Gesetzes zustande, sondern durch einen Vertrag, dert zwei übereinstimmende Willenserklärungen erfordert. Der Vertragsinhalt wird in der sogenannten Versicherungspolice (auch: Versicherungsschein) beurkundet. Mit dem Wort Versicherung ist richtigerweise nur dieser Vertrag gemeint.

Es gibt eine Vielzahl von Versicherungsarten. Nach dem Gegenstand oder dem Risiko, das versichert werden soll, unterscheidet man beispielsweise die Lebensversicherung, die Unfallversicherung, Kraftfahrzeugversicherung (kurz: Kfz-Versicherung), die Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung. In Hinblick auf die Schadensberechnung differenziert man zwischen Schadensversicherung oder Summenversicherung (Kaskoversicherung bei der Kfz-Versicherung, Transportversicherung) und nach den versicherten Personen zwischen der Einzelversicherung (bei der eine einzelne Person versichert wird) und der Gruppenversicherung (z.B. die Direktversicherung bei der betrieblichen Altersvorsorge), die sich auf eine Mehrzahl von Personen erstreckt. Bei einer Versicherung, die zwischen dem Versicherungsunternehmen und einem Versicherungsnehmer besteht, der nicht selbst auch ein Versicherer ist, spricht man von der sogenannten Erstversicherung. Im Gegensatz dazu versichert sich ein Versicherungsunternehmen über eine Rückversicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer).

Allerdings besteht im Individualversicherungsrecht in besonderen Fällen eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Versicherungsvertrages. Beispiele für sogenannte Pflichtversicherungen: Kfz-Haftpflichtversicherung; Berufshaftpflichtversicherung(etwa für Ärzte oder Rechtsanwälte). Hinweis: Zwar besteht in diesen Bereichen eine gesetzliche Verpflichtung, eine Versicherung abzuschließen. Allerdings kommt auch hier der Versicherungsvertrag wie jeder normale Vertrag durch zwei Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande. Seit dem 01.01.2008 hat ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter nun bei einer Pflichtversicherung künftig immer einen Direktanspruch gegen das Versicherungsunternehmen, um seine Ansprüche besser durchsetzen zu können und nicht leer auszugehen, falls der Schuldner insolvent ist. Zuvor war dies nur in Einzelfällen (z.B. Kfz-Haftpflichtversicherung) vorgesehen.

Weil das VVG nicht mehr den europäischen Anforderungen an den Verbraucherschutz gerecht wird, wurde es mit Übergangsregelungen zum 1. Januar 2008 zugunsten der Verbraucher umfassend reformiert und schreibt nun eine auf die Verbraucherinteressen abgestimmte, umfassende Beratung und Dokumentation des Beratungsgespräches vor, auch für laufende Versicherungsverhältnisse. Hintergrund der Dokumentationspflicht – auf die der Verbraucher durch Erklärung verzichten kann – ist es, dem Verbraucher im Streitfall die Beweisführung zu erleichtern, wenn er etwa gegen den Versicherer wegen der fehlerhaften Beratung einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen will.

Für das Versicherungsvertragsrecht spielen die sogenannten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine große Rolle, die vom Regelungsbereich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Zivilrecht vergleichbar sind und für die ebenfalls die §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gelten. Auch sie wurden durch die Reform zugunsten des Verbrauchers geändert. Nun muss der Verbraucher bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages umfassend über die AVB informiert werden. Allerdings kann auch hier der Verbraucher als mündiger Bürger auf die Information durch eine schriftliche Erklärung verzichten. Der Versicherungsnehmer ist im Vorfeld zu gewissen Angaben gegenüber dem Versicherungsunternehmen verpflichtet, allerdings nur, wenn diese schriftlich und konkret von dem Versicherungsunternehmen erfragt werden.

Wann kann man den Abschluss einer Versicherung widerrufen? Diese Frage spielt besonders häufig bei der Lebensversicherung eine Rolle. Die Zustimmung zum Abschluss einer Versicherung kann regelmäßig innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden, bei Lebensversicherungen beträgt die Widerrufsfrist sogar 30 Tage. Die Frist beginnt erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der Versicherungsnehmer über alle Vertragsbestandteile und Vertragsbedingungen informiert wurde.

Unter dem Begriff des Versicherungsaufsichtsrechts werden Vorschriften über die staatliche Kontrolle der Versicherungsunternehmen erfasst. Gesetzlich ist das Versicherungsaufsichtsrecht überwiegend im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt. Hier finden sich auch hauptsächlich die Vorschriften zum Versicherungsunternehmensrecht, das außerdem seine gesetzliche Grundlage im Vereinsrecht und Satzungsrecht hat.

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