1.713 Anwälte für Vormerkung | Seite 72

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Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Jörg Michels
Rechtsanwalt Hans-Jörg Michels
MICHELS Rechtsanwaltskanzlei, Kurfürstendamm 178, 10707 Berlin 6970.6822777857 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Sportrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Jörg Michels - Ihr juristischer Beistand im Bereich Vormerkung
aus 5 Bewertungen Herr Michels hat gleich verstanden, um was es geht und hat sich schnell für mich eingesetzt. Eine gute Erfahrung, kann … (09.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Röhrig
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Röhrig
Anwaltskanzlei Dr. jur. Gunnar Geiger und Michael Röhrig, Hauptstr. 60-64, 82467 Garmisch-Partenkirchen 7127.1456069166 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Röhrig vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Vormerkung
aus 119 Bewertungen Bei Herrn Rechtsanwalt Röhrig bekommt man eine durchweg professionelle Beratung und Vertretung. Er überzeugt mit … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Stützel
sehr gut
Anwaltskanzlei Stützel, Kaiserstr. 79, 72764 Reutlingen 6949.6433987642 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Stützel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Vormerkung
aus 33 Bewertungen Herr Stützel arbeitet äußerst effizient, sehr professionell, sehr zuverlässig und es ist von großem Vorteil, Herrn … (02.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Schuback
sehr gut
Rechtsanwältin Iris Schuback
Kanzlei Schuback, Wendenstr. 379, 20537 Hamburg 6723.1367269981 km
Ihr Erfolg. Mit Recht. Mit meinem langjährigen Kanzlei-Motto wird jedes Mandat mit Engagement, Erfolgsausrichtung und individueller Strategie bearbeitet und handlungsaktiv forciert.
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Iris Schuback hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Vormerkung
aus 164 Bewertungen Es kam zwar nicht zu einer Mandatsübernahme durch Frau Schuback, aber sie konnte gut begründen, warum sie für meinen … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt D. José Antonio Pérez-Alonso
Kanzlei D. José Antonio Pérez-Alonso, Sonnenland, 119-120, 35100 Maspalomas, Spanien 6223.2638274901 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt D. José Antonio Pérez-Alonso bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Vormerkung
aus 8 Bewertungen Herzlichen Dank für Ihre hervorragende Beratung! Ich konnte immer Alles fragen und habe stets das Gefühl dabei gehabt, … (23.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Orleff Hilgers
Rechtsanwalt Orleff Hilgers
Rechtsanwaltskanzlei Hilgers & Hirschmann, Irrerstr. 17-19, 90403 Nürnberg 7011.2017977097 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Orleff Hilgers - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Vormerkung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Christoph Stöhr
Rechtsanwalt Mag. Christoph Stöhr
Rechtsanwaltskanzlei Mag. Christoph Stöhr, Theatergasse 11/ W3, 4810 Gmunden, Österreich 7271.7289540748 km
Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Christoph Stöhr ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Vormerkung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ali Fazli
sehr gut
Rechtsanwalt Ali Fazli
Kanzlei Fazli, Kennedyallee 93, 60596 Frankfurt am Main 6826.2037062415 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Vormerkung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ali Fazli
aus 33 Bewertungen من با وکلای فارسی زبان زیادی مشاوره داشتم، اما جناب فضلی از نظر من بسیار مسلط‌تر و حرفه‌ای تر بودند. با وجود اینکه من … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin İstem Bektaş Görücü
Rechtsanwältin İstem Bektaş Görücü
İBG LAW FIRM, Kurtuluş Mah. Atatürk Caddesi, 95/1, 01000, Adana, Türkei 9392.6630208323 km
"Es gibt kein Problem ohne Lösung "
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Vormerkung bietet Frau Rechtsanwältin İstem Bektaş Görücü

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vormerkung

Fragen und Antworten

  • Vormerkung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vormerkung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vormerkung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Vormerkung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vormerkung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Vormerkung dient der Sicherung des Anspruches aus einem Grundstückskaufvertrag. Bis das Eigentum im Grundbuch auf den Käufer und neuen Eigentümer umgeschrieben ist, kann einige Zeit vergehen. Für diese Zeit wird in der Regel eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen. Die Vormerkung wird auch als Auflassungsvormerkung bezeichnet. Die gesetzlichen Grundlagen der Vormerkung finden sich in den §§ 883 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Die Eintragung der Vormerkung erfolgt, nachdem sich Käufer und Verkäufer auf den Grundstückskauf geeinigt und die sogenannte Auflassung erklärt haben. Erst danach wird im Normalfall der Kaufpreis gezahlt, und wenn dieser beim Verkäufer eingegangen ist, schließlich vom Notar die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch beantragt.

Die Eintragung einer Vormerkung als Sicherung erfordert eine Bewilligung des Alteigentümers oder eine einstweilige Verfügung, wobei im Gegensatz zu anderen einstweiligen Verfügungsverfahren keine konkrete Gefährdung des Anspruches geltend gemacht werden muss.

Die Wirkung der Vormerkung besteht darin, dass nach ihrer Eintragung weitere Verfügungen über das Grundstück unwirksam sind. Der Verkäufer kann das Objekt dementsprechend nicht mehr an einen Dritten übereignen. Die Auflassungsvormerkung soll also sicherstellen, dass nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages und Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer auf diesen auch tatsächlich noch das Grundstückseigentum übertragen werden kann. Ohne Vormerkung bliebe allenfalls ein Anspruch auf Schadenersatz.

Erst mit Auflassung und Eintragung ins Grundbuch ist der Eigentumsübergang komplett. Kommt es nicht zur Übertragung des Eigentums, muss eine Vormerkung nicht für immer stehen bleiben. Steht dem alten Eigentümer eine Einrede zu, durch den der vorgemerkte Anspruch dauerhaft ausgeschlossen wird, hat er ggf. einen Anspruch auf Beseitigung der Vormerkung. Vergleichbares gilt für die Löschung einer Vormerkung beispielsweise wegen eines unwirksamen Kaufvertrags.

Für den Erwerb von Wohnungseigentum in einer WEG gilt grundsätzlich nichts anderes als bei einem Grundstück mit oder ohne Haus. Eine Vormerkung ist beim Wohnungskauf in gleicher Weise wie beim Hauskauf möglich. Auch beim Kauf einer Eigentumswohnung erfolgt nach dem Notartermin regelmäßig erst eine Vormerkung im Grundbuch, bevor endgültig der neue Eigentümer eingetragen wird.

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