86 Anwälte für Waffenbesitzkarte | Seite 4

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Reime
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Reime
Rechtsanwaltskanzlei Reime, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen 7112.8288158654 km
Das Recht ist für die Wachsamen geschrieben!
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens Reime ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitzkarte
aus 50 Bewertungen Herr Reime ist ein vorsichtig agierender Anwalt, der den Finger in die Wunde legt. Sehr angenehmer Kontakt. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristina Grün
sehr gut
Kanzlei Kristina Grün, Kölnstraße 46, 52428 Jülich 6638.9550927191 km
Familienrecht • Zivilrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Waffenbesitzkarte bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Kristina Grün
aus 21 Bewertungen Frau Grün übernahm mehrere zivilrechtliche Angelegenheiten kurz nacheinander. Fachlich sehr gut bis unantastbar in … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hermann Hallermann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Hermann Hallermann
HLB Schumacher Hallermann GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, An der Apostelkirche 4, 48143 Münster 6662.7523105432 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitzkarte unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Hermann Hallermann
aus 12 Bewertungen Herr Dr. Herrmann Hallermann hat mich und mein Unternehmen in einem schwierigen Verfahren vertreten. Es ging um eine … (07.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Heine
Rechtsanwalt Günter Heine
Rechtsanwaltskanzlei Günter R. Heine, Maxim-Gorki-Str. 13, 01796 Pirna 7097.0138395708 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Jagdrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Günter Heine ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitzkarte
(09.05.2022) Sehr Positiv im Gespräch!
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Wenk
sehr gut
Rechtsanwältin Christina Wenk
Grünert, Swierczyna, König - Rechtsanwälte | Fachanwälte, Gerhart-Hauptmann-Str. 26, 99096 Erfurt 6922.5358394237 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitzkarte bietet Frau Rechtsanwältin Christina Wenk
aus 46 Bewertungen Nachfrage zur aufbewahrung der /des Schlüssels zum Waffenschrank. Zügige information bekommen (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Raddatz Fachanwalt für Strafrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Raddatz Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwaltskanzlei Uwe Raddatz, Adolf-Friedrich-Str. 39, 17235 Neustrelitz 6907.6842119195 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Raddatz Fachanwalt für Strafrecht hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitzkarte
aus 28 Bewertungen Sehr hilfreich und Einsatzbereit im Anliegen (14.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Röhr
Rechtsanwalt Christoph Röhr, Hauptstraße 138, 33647 Bielefeld 6714.4248238727 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Röhr - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitzkarte
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Thielmann
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Thielmann
Rechtsanwaltskanzlei Brockerhoff | Geiser | Brockerhoff Rechtsanwälte, Königstr. 44, 47051 Duisburg 6637.7667960688 km
Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitzkarte hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Thielmann
aus 29 Bewertungen Aufgrund einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung (offene Rechnung wegen eines Pflegebett) mit einem Sanitätshaus … (29.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Hennecke Dipl.jur.
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Hennecke Dipl.jur.
Anwaltskanzlei SVM, Franz-Lenz-Str. 4, 49084 Osnabrück 6673.222761785 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Ordnungswidrigkeitenrecht • Wettbewerbsrecht • Versicherungsrecht • Strafrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sebastian Hennecke Dipl.jur. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitzkarte
aus 11 Bewertungen Sehr gute und kompetente Arbeit. Schnell, motiviert und immer das eine mehr als üblich. Fühlte mich menschlich gut … (05.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Lang
Rechtsanwalt Martin Lang
Anwaltskanzlei Jettinger & Kollegen, Alléstraße 2, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.5560579519 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Lang - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitzkarte
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Hermann Hirschfelder
Rechtsanwalt und Notar Hermann Hirschfelder
HGK Rechtsanwälte & Notare, Gladbecker Str. 4, 46236 Bottrop 6642.8569426751 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitzkarte bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Hermann Hirschfelder
(17.06.2022) Bis dato einmal per Telefon kommuniziert. Hr. Hirschfelder macht einen freundlichen und kompetenten Eindruck.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Kersten
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Kersten
Lindemann Rechtsanwälte, Carl-Schurz-Str. 31, 13597 Berlin 6962.2590530141 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitzkarte hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Kersten
aus 307 Bewertungen Grandiose Abfindung ausgehandelt! Ich komme gerne wieder! Grüße aus Falkensee, s.h. (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Elke Roth
Rechtsanwältin Dr. Elke Roth
RvM Anwaltskanzlei, Am Obstkeller 17a, 63743 Aschaffenburg 6864.2347343944 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitzkarte beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Elke Roth
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf
Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf, Widenmayerstraße 15, 80538 München 7120.2188234173 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitzkarte
aus 71 Bewertungen Herrn Kumpf habe ich wegen eines waffenrechtlichen Problems kontaktiert. Beeindruckend und hervorragend ist seine gute … (07.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitzkarte

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitzkarte: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitzkarte umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitzkarte und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitzkarte: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitzkarte sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz einer Waffe nach § 10 Waffengesetz (WaffG). Auf ihr müssen alle Waffen, die sich im Besitz einer Person befinden, eingetragen sein. Die WBK ermächtigt den Besitzer einer Waffe zum ungeladenen Transport an den Ort der Verwendung (z.B. Schießstand), sofern die Waffe getrennt von der Munition transportiert wird. Als separater Transport gilt es beispielsweise, wenn die Munition im Handschuhfach und die Schusswaffe abgesperrt im Kofferraum bewegt wird.

Voraussetzungen

Beantragt eine Person eine WBK, so muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss sie die Volljährigkeit erreicht haben (§ 2 Abs. 1 WaffG) und persönlich geeignet (§ 6 WaffG) sowie zuverlässig (§ 5 WaffG) sein, aber auch die nötige Sachkunde und ein Bedürfnis oder auch einen speziellen Grund, Waffen zu besitzen, nachweisen können. Ein solches Bedürfnis wäre z.B. die Tätigkeit als Hobbyschütze in einem Schützenverein oder ein Jagdschein.

Ausnahme: Bei Erben von Schusswaffen werden keine Sachkunde- und Bedürfnisnachweise gefordert.

Erforderliche Unterlagen sind je nach Verwendungszweck unterschiedlich. Sportschützen müssen einen Sachkundenachweis und eine Bedürfnisbescheinigung von ihrem Schützenverein vorlegen, sowie eine regelmäßige Teilnahme an Schießübungen ihres Vereins und die Erforderlichkeit der beantragten Waffe für eine bestimmte Disziplin der Sportordnung ihres Verbandes belegen. Bei Jägern genügt die Vorlage eines gültigen Jagdscheins und Erben müssen den Erbnachweis und eventuell die Verzichtserklärung anderer Erben vorzeigen. Sammler benötigen neben dem Sachkundenachweis noch einen Beleg über die kulturhistorische Bedeutung des beantragten Sammelgebietes.

Hinweis: Verbotene Waffen und Munition oder auch Schlagringe oder Wurfsterne sind nach Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 im Waffengesetz aufgeführt. Diese dürfen selbst mit Waffenbesitzkarte nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes besessen werden.

Arten der Waffenbesitzkarte

Die WBK existiert in drei Ausführungen.

Die Gelbe Waffenbesitzkarte, auch Sportschützen-WBK genannt, ermächtigt den Inhaber zum Erwerb und Besitz von folgenden Waffenarten:

  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen: Insgesamt mindestens 60cm lang, der Lauf wird von Hand mit der Patrone geladen. Die abgeschossene Patrone wird entweder mittels eines Ejektors oder ebenfalls von Hand entfernt.
  • Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen: Insgesamt mindestens 60 cm lange Langwaffen, bei denen die Patrone durch die manuelle Betätigung einer Ladevorrichtung dem Patronenlager zugeführt wird.
  • Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition: Gesamt unter 60 cm lang und werden von Hand mit der Patrone geladen.
  • Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen): Ein vor dem Schuss gespannter Hahn schlägt auf die Anzündladung, welche die Treibladung zündet.

Erworbene Waffen müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Die Grüne Waffenbesitzkarte, auch Jäger-WBK genannt, wird für Jäger oder Sportschützen erteilt. Sie ermächtigt zum Besitz von folgenden Waffenarten:

  • Mehrschüssige Pistolen: Faustfeuerwaffen, bei denen Lauf und Patronenlager aus einem Stück bestehen. Sie werden aus der Hand abgeschossen.
  • Mehrschüssige Revolver: Faustfeuerwaffen, bei denen die Munition in einem drehbaren Munitionsblock untergebracht ist. Dieser dient auch gleichzeitig als Magazin.
  • Halbautomatische Langwaffen: Langwaffen, bei welchen nach der Schussabgabe automatisch eine neue Patrone in den Lauf geladen wird. Der Abzug erfolgt manuell.

Jede Waffe muss einzeln bei der Erlaubnisbehörde beantragt werden. Die Erwerbsberechtigung für die beantragte Waffe wird dann als so genannter Voreintrag in die WBK eingetragen. Sie muss dann binnen eines Jahres erworben werden, ansonsten verfällt der Voreintrag.

Die Rote Waffenbesitzkarte, auch Sammler-WBK genannt, wird für Sammler nach § 18 WaffG oder Waffensachverständige nach § 19 WaffG erteilt. Sie ermächtigt zum Besitz von Waffen einer bestimmten Art oder eines bestimmten Sammelgebietes und wird nur in Ausnahmefällen für Schusswaffen aller Art erteilt. Erworbene Schusswaffen müssen wie bei der Gelben WBK innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitzkarte umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitzkarte besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.