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Rechtsanwalt Edgar Gärtner
Kanzlei Gärtner Slania Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Viktoriastr. 28, 68165 Mannheim 6847.9693201186 km
Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Edgar Gärtner bietet Rat und Unterstützung im Bereich Zollrecht
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Herr Rechtsanwalt José García Lima unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Zollrecht
aus 12 Bewertungen Jose hat uns erfolgreich und sehr kompetent bei der Beantragung Lex Beckham unterstützt. Von Übersetzungen bis hin zu … (10.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zollrecht

Fragen und Antworten

  • Zollrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zollrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zollrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zollrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zollrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Das Wort Zoll bezeichnet im rechtlichen Sprachgebrauch einerseits die Behörde, die vorrangig für die Kontrolle des internationalen Warenverkehrs zuständig ist. Des Weiteren kümmert sich in Deutschland nicht das Finanzamt, sondern der Zoll um die Verwaltung der Verbrauchssteuern und die Aufdeckung von Schwarzarbeit.

Andererseits steht das Wort Zoll auch für die beim Grenzübertritt von Waren anfallende Abgabe. Der Zoll stellt insofern eine beim internationalen Transport von Waren erhobene Steuer dar. Da Zölle dadurch Waren im Zielland verteuern, führen sie international regelmäßig zu Handelshemmnissen. Um diese in der Regel negativen Auswirkungen zu mindern oder gar ganz zu beseitigen, beinhalten zahlreiche Handelsabkommen Zollregelungen. Doppelbesteuerungsabkommen regeln hingegen die Zuständigkeit für die Besteuerung von Einkünften, also welchem Land die beispielsweise aus ihnen folgende Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zusteht.

Einer der bedeutendsten Zollvereinbarungen in Europa ist die Europäische Zollunion. Sie fußt vor allem auf den durch das EU-Recht geschaffenen Binnenmarkt. Neben den in ihm geltenden Grundfreiheiten soll vor allem die mit einer Harmonisierung der Verbrauchssteuern einhergehende Abschaffung von Zollgrenzen einen Freihandel in der Union ermöglichen. Internationales Steuerrecht stellt global betrachtet insofern auch das WTO-Übereinkommen mit dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen - kurz GATT - dar, das insbesondere einen Abbau von Zöllen verfolgt. Dieses Ziel erfolgt jedoch nachrangig im Vergleich zu Mengenbeschränkungen oder dem Abbau von Subventionen.

Zwar spielt der Zoll auch für Verbraucher in ihrem Urlaub eine Rolle. Besonders betroffen davon sind Unternehmen und insbesondere die, die den Transport bewerkstelligen. Zur Aufgabe einer Spedition gehört auch die Klärung von Zollfragen. So enthält etwa ein Frachtbrief Weisungen bezüglich der Behandlung von Transportgütern durch den Zoll.

(GUE)

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