Abmahnung Albrecht Bischoff Rechtsanwälte für die Knieper Verwaltungs GmbH („Marions Kochbuch“)

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Abermals liegt uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte Albrecht Bischoff vor, welche im Namen der Knieper Verwaltungs GmbH urheberrechtlich abmahnen. Gegenstand des Schreibens ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch die unberechtigte Nutzung einer Lebensmittelfotografie von der Seite Marions Kochbuch. Urheber der angeblich verletzten Fotografie sei ausweislich des Anschreibens der Fotograf Folkert Knieper. Dieser ist gleichfalls Betreiber der Internetseite „Marions Kochbuch“. 

Der Vorwurf

Unserer Mandantin wird von Knieper Verwaltungs GmbH durch die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff vorgeworfen, ein Bild von der Plattform Marions Kochbuch (www.marions-kochbuch.de) unberechtigt auf Facebook genutzt zu haben. Insbesondere seien dadurch die ausschließlichen Nutzungsrechte der Knieper Verwaltungs GmbH beeinträchtigt. Der Fotograf Folkert Knieper, der gleichzeitig Betreiber des Portals Marions Kochbuch ist, habe die GmbH zur Durchsetzung sämtlicher Rechte ermächtigt. Auch zur Geltendmachung von Urheberpersönlichkeitsrechten (insbes. Fehlende Urhebernennung) sei die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt. 

Der Vorwurf, welcher der Abmahnung zugrunde liegt, lautet daher im Einzelnen, dass unserer Mandantin durch die Nutzung der Bilder 

  • in das Vervielfältigungsrecht (§16 UrhG) sowie 
  • das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§19a UrhG) der Knieper Verwaltungs GmbH eingegriffen habe. 
  • Zudem sei der Straftatbestand des § 106 UrhG erfüllt. 

Da unsere Mandantschaft keinerlei Nutzungsrechte an den Fotografien erworben habe, sei diese nun zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet.

Die Forderung

Die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff verlangen im vorliegenden Fall die Unterlassung des von unserer Mandantin genutzten Fotos von Folkert Knieper. Es soll demnach eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Würde gegen die die Unterlassungserklärung verstoßen werden, wäre eine hohe Vertragsstrafe fällig. 

Zudem machen die Anwälte im Namen der Knieper Verwaltungs GmbH Schadensersatz für die genutzte Fotografie geltend. Die Berechnung des Schadensersatzes erfolgt auch in der hier vorliegenden Abmahnung nach der MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing). Zunächst wird hier ein Lizenzbetrag für die Nutzung über 3 Jahre in Höhe von 1.378,50 € aufgerufen. Hinzugerechnet wird ein Zuschlag wegen des nicht erfolgten Bildquellennachweises, sodass sich die Gesamtschadensersatzforderung letztlich auf 2.757,00 € für ein Bild (!) beläuft. Für die Nutzung eines einzigen Bildes auf der Plattform Facebook soll unsere Mandantin daher einen Schadensersatz von fast 3.000,00 € bezahlen. 

Zusätzlich machen die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff auch die Kosten der Rechtsverfolgung für die Abmahnung geltend. Demnach seien 958,19 € Abmahnkosten angefallen, welche die Knieper Verwaltungs GmbH nun ersetzt verlangen könne. 

Einschätzung

Die urheberrechtlichen Abmahnungen der Anwälte Albrecht Bischoff sind uns seit Jahren bekannt. Auch die Gerichte haben sich bereits hinlänglich mit den Forderungen der Knieper Verwaltungs GmbH auseinandergesetzt (vorher noch nicht in Form der GmbH, sondern durch den Fotografen Volkert Knieper als Urheber persönlich).

Dass die Anwälte Albrecht Bischoff also nicht vor einem Gerichtsprozess zurückschrecken, ist daher bekannt. Aus diesem Grund sollten die Forderungen aber auch ernst genommen werden, denn im schlimmsten Fall droht ein kostspieliger Gerichtsprozess. 

Zwar waren die Abmahnungen von Volkert Knieper bereits oft Gegenstand eines Gerichtsverfahrens, dennoch kann hier keine pauschale Aussage darüber getroffen werden, ob die jeweils vorliegende Abmahnung berechtigt erfolgte. Vielmals sind die Schadensersatzforderungen zu hoch bemessen. Auch die pauschale Zugrundelegung der MFM-Tarife ist im Regelfall diskussionswürdig. Von der Höhe des letztlich geschuldeten Schadensersatzbetrages hängen zudem auch immer die geschuldeten Rechtsanwaltskosten ab.

Was tun?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Rechtsanwälte Albrecht Bischoff im Auftrag der Knieper Verwaltungs GmbH (Marions Kochbuch) erhalten haben, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren. Die gesetzten Fristen sind meist ohne Probleme einzuhalten und geben genügend Spielraum um angemessen zu reagieren. 

Vorschnelles Handeln ist hingegen nicht angebracht und kann teuer zu stehen kommen. Durch geschicktes Verhandeln lassen sich die geforderten Beträge meist merklich reduzieren. Vertrauen Sie daher unserer jahrelangen Erfahrung mit den Rechtsanwälten Albrecht Bischoff. 

Kostenlose Ersteinschätzung

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten seit vielen Jahren in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und dem Urheberrecht. Unsere Bewertungen sprechen für sich. 

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH für die Nutzung eines Fotos der Seite Marions Kochbuch durch die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff erhalten haben, können Sie uns diese gern zukommen lassen oder uns anrufen. Wir nehmen eine kostenlose Ersteinschätzung vor und teilen Ihnen mit, wie Sie am besten reagieren sollten. 

Rufen Sie uns einfach an (040/41167625) oder schreiben Sie uns eine E-Mail (info@rieck-partner.de). 


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