Abmahnung Ralph Schneider durch Hämmerling von Leitner-Scharfenberg auf eBay

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Erneut liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) im Namen von Ralph Schneider aus Frechen vor.

Gegenstand der Abmahnung ist auch diesmal der Vorwurf des vermeintlich privaten, tatsächlich aber gewerblichen Handelns im Internet auf der Plattform eBay. 

Ralph Schneider, der unter der Website „www.markenglas.de“ Getränkemerchandiseartikel verkauft und die Anwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg sehen darin eine Wettbewerbsrechtsverletzung. 

Inhalt der Abmahnung

Vorwurf der Abmahnung von Ralph Schneider ist, dass unsere Mandantschaft auf eBay in gewerblichem Umfang verkaufe, sich aber letztlich als Privatverkäufer ausgebe. Aufgrund des Umfanges der Verkaufstätigkeit unseres Mandanten, der von ihm verkauften Artikel und der Aufmachung seiner Auktionen sei dieser als gewerblicher Händler einzustufen. 

Da die gewerbliche Händlereigenschaft für die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg als erwiesen gelte, habe unsere Mandantschaft daher auch entsprechende Pflichtangaben vorzuhalten. Indem diese allerdings als Privatverkäufer auftritt, werden die Pflichtangaben gerade nicht eingehalten. Insbesondere würden in den Angeboten die folgenden Angaben und Hinweise fehlen:

  • eine vollständige Anbieterkennzeichnung (Impressum),
  • die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, 
  • die Informationen, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und dem Kunden zugänglich ist, 
  • Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts,
  • eine Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht, 
  • das Bereithaltung eines Widerrufsformulars sowie
  • Informationen über die OS-Plattform zur Streitbeilegung.

Forderung

Die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber Ralph Schneider. Darin soll sich der Abgemahnte verpflichten, zukünftig die oben genannten Informationspflichten einzuhalten. Wird dagegen verstoßen, droht eine hohe Vertragsstrafe. 

Zudem werden die Kosten der anwaltlichen Beauftragung geltend gemacht. Diese berechnen sich nach dem zugrunde liegenden Gegenstandswert von 30.000 EUR und betragen laut Abmahnung 1.358,86 EUR. 

Rechtliche Einschätzung

Ob ein Verkäufer auf der Plattform eBay als gewerblicher Händler einzustufen ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hierzu hat die Rechtsprechung diverse Kriterien entwickelt, anhand derer letztlich bestimmt werden muss, ob ein Angebot privat oder gewerblich ist. Einige der von den Gerichten entwickelten Kriterien sind die folgenden: 

  • wiederholtes Anbieten gleichartiger Waren 
  • wiederholtes Anbieten von Neuwaren
  • Waren wurden kurz zuvor selbst bei eBay erworben
  • hohe Anzahl an Bewertungen
  • hohe Anzahl von Angeboten innerhalb eines kurzen Zeitraums

Die Kriterien sind nicht abschließend und in einer Gesamtschau zu beurteilen. Selbst wenn einige gegeben sind und andere nicht, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass ein gewerbliches Angebot vorliegt. 

Der Vorwurf in den Abmahnungen von Ralph Schneider durch die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg ist dabei unter Zugrundelegung der oben genannten Kriterien in manchen Fällen recht klar, in anderen hingegen absolut diskussionswürdig. 

Vielmals führt die Abgabe der Unterlassungserklärung dazu, dass die Verkaufstätigkeit auf eBay komplett eingestellt werden muss, weil sonst die Befürchtung besteht, gegen die Erklärung zu verstoßen. Dann wiederum wäre eine hohe Vertragsstrafe fällig. 

Ob die Abgabe der Unterlassungserklärung daher notwendig ist, muss immer anhand der oben genannten Kriterien geprüft und von einem spezialisierten Anwalt ausgewertet werden. Nur so ist sichergestellt, dass die bestmögliche Reaktion auf die Abmahnung erfolgt. 

Was tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für Ralph Schneider erhalten haben, gilt es Ruhe zu bewahren. Auf keinen Fall sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese verpflichtet Sie im Regelfall weiter als Sie es müssten und kommt einem Verkaufsverbot auf der Plattform eBay gleich. Zudem muss bei jedem Wettbewersbrechtsverstoß zunächst im Einzelfall geprüft werden, ob die Vorwürfe überhaupt zutreffen. Ob ein eBay-Account als gewerblich gilt, ist anhand einer Vielzahl von Kriterien zu bestimmen. Daher sollen zunächst auch sämtliche Anhaltspunkte in Betracht gezogen werden. So ist bei den Abmahnungen von Ralph Schneider immer wieder zweifelhaft, ob die abgemahnten Personen tatsächlich die Voraussetzungen der „gewerblichen Tätigkeit“ erfüllen, denn die Grenze zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit beim Verkauf über eBay ist fließend.

Wir raten daher, die Angelegenheit durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen und hier keine überstürzten Entscheidungen zu treffen. 

Kostenlose Ersteinschätzung

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten seit vielen Jahren in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht) und dem Urheberrecht. Unsere Bewertungen sprechen für sich. 

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Ralph Schneider durch die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg erhalten haben, können Sie uns diese gern zukommen lassen oder uns anrufen. Wir nehmen eine kostenlose Ersteinschätzung vor und teilen Ihnen mit, wie Sie am besten reagieren sollten. 

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Besuchen Sie gerne auch unsere Homepage.


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