Abmahnung Allplan Deutschland

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Die Allplan Deutschland GmbH mit Sitz in München ist ein bekanntes deutsches Softwareunternehmen, das sich auf die Entwicklung von Planungs- und BIM-Software (Building Information Modeling) für die Architektur-, Ingenieur- und Bauindustrie spezialisiert hat. Ihre Softwareprodukte, wie die gleichnamige Allplan-Software, sind in der Branche bekannt und spielen eine Rolle bei der digitalen Planung und Umsetzung von Bauprojekten.


In den letzten Jahren sind uns mehrere urheberrechtlichen Abmahnungen bekannt geworden, die die Firma Allplan Deutschland GmbH durch die Münchener Anwaltskanzlei Frommer Legal hat aussprechen lassen. Diese Abmahnungen richten sich primär gegen Unternehmen, Architekten sowie Ingenieure, aber auch gegen Privatpersonen, die urheberrechtlich geschützte Software der Allplan Deutschland GmbH, insbesondere das CAD-System Allplan, unerlaubt verwendet, verbreitet oder vervielfältigt haben sollen. Im folgenden Artikel werden das Vorgehen der Allplan Deutschland GmbH und der Kanzlei Frommer Legal sowie die rechtlichen Hintergründe und die Konsequenzen solcher Abmahnungen ausführlich beleuchtet.


1. Hintergrund der Allplan Deutschland GmbH


Die Allplan Deutschland GmbH ist ein Teil der Nemetschek Group, einem der führenden Unternehmen im Bereich der Bau- und Planungssoftware. Allplan bietet Lösungen, die eine effiziente Planung, Visualisierung und Umsetzung von Bauprojekten ermöglichen. Die Softwareprodukte sind hochspezialisiert und kommen sowohl in kleinen Architektur- und Ingenieurbüros als auch bei großen Bauprojekten zum Einsatz. Aufgrund des hohen Nutzwertes und der technologischen Komplexität der Software sind die Lizenzen von Allplan kostenintensiv. Das führt gerade bei kleineren Unternehmen oder Architekturbüros oder Einzelarchitekten dazu, dass nach günstigeren Nutzungsalternativen gesucht wird. Oft wird dabei der urheberrechtliche Schutz übersehen, der die Nutzung der Software Allplan ohne eine entsprechende Lizenz verbietet. Wird die Allplan-Software dennoch ohne Lizenz genutzt, kommt sehr schnell der Verdacht einer Urheberrechtsverletzung auf – dies in den uns bekannten Fällen mit drastischen Konsequenzen für die Inanspruchgenommenen.


2. Rechtliche Grundlagen der Abmahnungen


Die Abmahnungen, die von der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Allplan Deutschland GmbH ausgesprochen werden, stützen sich auf das Urheberrecht. Die unerlaubte Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung von urheberrechtlich geschützter Software stellt einen Verstoß gegen das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) dar.


Das Urheberrecht schützt die Rechte des Schöpfers eines Werkes bzw. den Inhaber der entsprechenden Urheberrechte, in diesem Fall der Allplan-Software, und gibt dem Rechteinhaber die Möglichkeit, gegen Verstöße juristisch vorzugehen. Zu den Urheberrechtsverstößen zählen insbesondere:


  • Unerlaubte Vervielfältigung und Nutzung: Das Installieren und Verwenden der Software ohne gültige Lizenz.


  • Illegale Verbreitung: Das Teilen der Software mit Dritten, beispielsweise durch Internet- Tauschbörsen oder Filesharing-Plattformen wie BitTorrent etc..


  • Unterlizenzierung: Der Verkauf oder die Weitergabe von Lizenzen ohne Zustimmung des Rechteinhabers.


Die Anwaltskanzlei Frommer Legal ist auf das Urheberrecht und auf Abmahnungen spezialisiert und vertritt zahlreiche Unternehmen aus der Medien- und Softwarebranche. Die Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits tausende Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen und ist in diesem Bereich eine der bekanntesten Akteure in Deutschland.


3. Das Abmahnverfahren


Der Abmahnprozess der Allplan Deutschland GmbH folgt in den uns bekannten Fällen einem klar strukturierten Ablauf, der darauf abzielt, die betroffenen Personen und Unternehmen zur Unterlassung der unrechtmäßigen Handlungen sowie zur Zahlungen von Schadensersatz und Begleichung der entstandenen Anwaltskosten (Abmahnkosten) zu bewegen.


Eine typische Abmahnung der Anwälte Frommer Legal im Auftrag von Allplan enthält folgende Bestandteile:


  • Darstellung des Urheberrechtsverstoßes: Die Abmahnung beschreibt in der Regel genau, welche urheberrechtlich geschützte Software in welchem Umfang unerlaubt genutzt oder verbreitet worden sein soll.


  • Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, mit der er sich zu Gunsten Allplan dazu verpflichten soll, die beanstandeten Handlungen in Zukunft zu unterlassen. Gleichzeitig soll für jeden Fall des zukünftigen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung die Zahlung einer hohen Vertragsstrafe an die Firma Allplan Deutschland GmbH versprochen werden.  


  • Schadensersatzforderung: Neben der Unterlassung fordert die Allplan Deutschland GmbH über Frommer Legal in der Regel auch Schadensersatz für die widerrechtliche Nutzung der Software. Die Höhe des Schadensersatzes kann sich nach der Dauer und dem Umfang der Nutzung sowie nach dem wirtschaftlichen Wert der Software richten. Bei den Forderungen geht es mitunter auch um 5-stellige Beträge.


  • Kosten der Abmahnung: Frommer Legal fordert zudem die Erstattung der sogenannten Abmahnkosten, also der Anwaltskosten, die durch die Aussprache der Abmahnung entstanden sein sollen. Diese Kosten orientieren sich am Streitwert, der wiederum im Bereich mehrerer tausend Euro liegt. Auch dabei kommen also schnell weitere 4-stellige Beträge zusammen, die die Empfänger der Abmahnung zusätzlich zum eigentlichen Schadensersatz zahlen sollen.


4. Typische Abmahngründe


Die Abmahnungen der Allplan Deutschland GmbH durch Frommer Legal betreffen in erster Linie Verstöße gegen das Urheberrecht in Bezug auf die Allplan-Software. Typische Abmahngründe sind:


  • Illegale Downloads: Das Herunterladen der Allplan-Software aus nicht autorisierten Quellen wie Tauschbörsen oder illegalen Downloadportalen.


  • Unlizenzierte Nutzung in Unternehmen: Unternehmen, die die Allplan-Software ohne gültige Lizenz nutzen, sei es durch die Installation auf mehr Rechnern als lizenziert oder durch die Verwendung von Raubkopien.


  • Weitergabe von Software: Die unerlaubte Weitergabe von Softwarekopien an Dritte, sei es durch das private Kopieren oder das Teilen innerhalb von Netzwerken.


  • Verstöße gegen Lizenzbedingungen: Auch die Nichteinhaltung von Lizenzbedingungen, wie beispielsweise das Überschreiten der zugelassenen Nutzerzahlen oder die Nutzung der Software für nicht lizenzierte Projekte, kann zu Abmahnungen führen.


5. Konsequenzen einer Abmahnung


Die Abmahnung durch die Allplan Deutschland GmbH kann für die abgemahnten Unternehmen und Privatpersonen erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Zu den direkten Folgen gehören:


  • Hohe Schadensersatzforderungen: Je nach Schwere des Verstoßes und dem kommerziellen Wert der Software können die Schadensersatzforderungen erheblich sein. Unternehmen, die die Software ohne gültige Lizenz nutzen, müssen oft mit fünfstelligen Beträgen rechnen.


  • Anwaltskosten: Die Erstattung der Anwaltskosten von Frommer Legal kann je nach Streitwert ebenfalls eine beträchtliche finanzielle Belastung darstellen.


  • Vertragsstrafe: Falls der Abgemahnte eine (ggf. modifizierte) Unterlassungserklärung abgibt (was leider in vielen Fällen der taktisch sinnvollste Weg ist) und dann in der Folge gegen die Unterlassungserklärung verstößt, muss die vereinbarte Vertragsstrafe zahlen. Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro sind insoweit gängige Praxis, die auch von den Gerichten regelmäßig bestätigt werden.  


Langfristig kann eine solche Abmahnung auch das Ansehen des Unternehmens schädigen und den Ruf in der Branche beeinträchtigen, insbesondere wenn der Verstoß öffentlich bekannt wird.


6. Kritik an der Abmahnpraxis


Die Abmahnpraxis der Allplan Deutschland GmbH in Zusammenarbeit mit Frommer Legal ist nicht unumstritten. Besonders wenn kleinere Unternehmen oder Privatpersonen, die sich der Tragweite ihrer Handlungen möglicherweise gar nicht bewusst waren, können die Abmahnung dazu führen, dass die finanziellen Forderungen existentiell werden. In solchen Fällen, in denen der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung nicht mehr von der Hand gewiesen werden kann, geht es uns als Anwaltskanzlei darum, mit Augenmaß an die Sache heranzugehen und vor allem die finanziellen Folgen für die Abgemahnten mit Fingerspitzengefühl auf ein Minimum zu reduzieren.


7. Reaktion auf eine Abmahnung


Wer eine Abmahnung von Frommer Legal im Auftrag der Allplan Deutschland GmbH erhält, sollte schnell, aber überlegt (!) handeln. Eine nicht fristgerechte oder unzureichende Reaktion kann zu weiteren rechtlichen Schritten führen, darunter einstweilige Verfügungen oder Klagen, die zusätzlich enorme Kosten verursachen.


  • Rechtsanwalt einschalten: Es ist ratsam, einen im Urheberrecht tätigen Anwalt oder sogar einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zu konsultieren. Ihr Anwalt kann dann in Ihrem Interesse prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob die Forderungen angemessen sind.


  • Unterlassungserklärung modifizieren: Die in der Abmahnung enthaltene Unterlassungserklärung sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden. Oft bietet es sich an, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die das Risiko für den Abgemahnten erheblich reduziert. Zur Reduzierung des Risikos zählt einerseits die Einschränkung der Reichweite des Unterlassungsversprechens (also was genau darf in Zukunft nicht mehr gemacht werden) als auch die Höhe der Vertragsstrafe. Beides ist elementar, da die strafbewehrte Unterlassungserklärung mit deren Abgabe zeitlich unbefristet (lebenslänglich) gilt und somit in aller Regel nicht wieder rückgängig gemacht werden kann.


  • Kosten überprüfen: Auch der geforderte Schadensersatz sowie die geltend gemachten Abmahnkosten sollten auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden. In den allermeisten Fällen ist es möglich, die Höhe der Anwaltskosten oder des Schadensersatzes durch geschickte Verhandlungen zu senken. Dabei geht es auch darum, der Gegenseite die einzelfallbezogenen Risiken aufzuzeigen, die sich bei einer streitigen Fortsetzung auch für Allplan ergeben würden.


8. Fazit


Die Abmahnungen der Allplan Deutschland GmbH durch die Kanzlei Frommer Legal stellen ein ernstzunehmendes rechtliches Risiko dar, insbesondere für Unternehmen und Privatpersonen, die urheberrechtlich geschützte Software unerlaubt nutzen oder verbreiten. Die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein und reichen von hohen Schadensersatzforderungen über Anwaltskosten bis hin zu strafbewehrten Unterlassungserklärungen.


Betroffene sollten die Abmahnung keinesfalls ignorieren, sondern schnell professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um gemeinsam die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.


Bei Fragen können Sie sich gern im Rahmen eines kostenlosen und für Sie unverbindlichen Orientierungstelefonats an UNS wenden.

Foto(s): Alexander F. Braeuer


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