Abmahnung der Medius GmbH für Primis GmbH wegen Lilial: Was Sie wissen sollten und wie Sie richtig reagieren
- 2 Minuten Lesezeit
Einleitung
Abmahnungen im Wettbewerbsrecht können für betroffene Unternehmen eine große Herausforderung darstellen. Vor allem, wenn es um den Vertrieb von Produkten mit potenziell bedenklichen Inhaltsstoffen geht. Ein aktueller Fall betrifft die Primis GmbH, vertreten durch die Medius GmbH, Geschäftsführer Rechtsanwalt Christian Behn, die Unternehmen den Verkauf von Kosmetikprodukten mit verbotenen Substanzen vorwirft. Im Folgenden erklären wir die Details des Falles und geben Hinweise, wie Sie im Falle einer solchen Abmahnung vorgehen sollten.
Der Vorwurf: Vertrieb von Kosmetikartikeln mit verbotenem Inhaltsstoff Lilial
Die Primis GmbH wirft unseren Mandanten vor, eine Seife mit dem Stoff Lilial, auch bekannt als Butylphenyl Methylproponial, verkauft zu haben. Lilial ist in der EU verboten, da es als gesundheitsschädlich eingestuft wurde. Die Grundlage für dieses Verbot findet sich in der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, die die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien regelt. Ein Gutachten, das den Nachweis der Substanz in der Seife erbringt, wurde der Abmahnung beigefügt.
Die Forderungen der Primis GmbH
Neben der Aufforderung, den Verkauf der betreffenden Seife einzustellen, verlangt Rechtsanwalt Christian Behn, Medius GmbH, für die Primis GmbH von unseren Mandanten die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Außerdem sollen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.156,20 € netto zuzüglich Testkaufkosten und gesetzlicher Umsatzsteuer übernommen werden. Der Streitwert wurde auf 25.000,00 € festgelegt.
Vorsicht bei vorgefertigten Unterlassungserklärungen
Rechtsanwalt Christian Behn von der Medius GmbH überreicht für die Primis GmbH mit der Abmahnung auch den Entwurf einer vorgefertigten Unterlassungserklärung. Es ist wichtig, bei solchen vorformulierten Unterlassungserklärungen äußerste Vorsicht walten zu lassen. Häufig enthalten solche Erklärungen Verpflichtungen, die weit über das notwendige Maß hinausgehen und unter Umständen zu einer lebenslangen Bindung an die Unterlassung führen können. Wir empfehlen dringend, jede Abmahnung rechtlich überprüfen zu lassen, bevor eine solche Erklärung unterschrieben wird.
Was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie eine Abmahnung von der Primis GmbH oder einem anderen Unternehmen erhalten haben, ist es entscheidend, nicht untätig zu bleiben. Eine unzureichende oder ausbleibende Reaktion kann schnell zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren führen. So schreckt die Primis GmbH nicht davor zurück, durch Rechtsanwalt Christian Behn und die Medius GmbH eine einstweilige Verfügung zu beantragen, wenn z. B. nicht auf die Abmahnung reagiert wird. Lassen Sie sich daher umfassend zu den Themen Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung beraten, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Unsere Empfehlung
Bei Abmahnungen, insbesondere im Wettbewerbsrecht, sollten Sie stets schnell handeln und sich professionell beraten lassen. Wir bieten Ihnen eine kompetente Erstberatung und vertreten Sie bundesweit sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche erste Einschätzung!
Artikel teilen: