Abmahnung von Majestic wegen Wüstenblume, Feuchtgebiete oder Colonia Dignidad durch Waldorf Frommer?

  • 4 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung der Majestic Filmverleih GmbH durch die Münchner Abmahnkanzlei Waldorf Frommer wegen dem illegalen Download von beispielsweise „Wüstenblume“, „Feuchtgebiete“ oder „Colonia Dignidad – Es gibt kein Zurück“ erhalten?

Machen Sie sich keine Sorgen, wir können Ihnen gut helfen. Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Filesharing-Abmahnungen, gerade mit Waldorf Frommer. Wie Waldorf Frommer haben auch wir unseren Kanzleisitz in München, wir haben täglich mit deren Anwälten zu tun und kennen diese bestens. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung.

Im Folgenden erfahren Sie, was eine solche Waldorf-Frommer-Abmahnung für Sie bedeutet und auf was Sie nun achtgeben müssen. 

  • Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall, es handelt sich hierbei um keine Internetabzocke
  • Nehmen Sie nicht selbstständig Kontakt mit Waldorf Frommer auf, zahlen und unterschreiben Sie nichts
  • Nehmen Sie jetzt Kontakt mit einem erfahrenen Anwalt für Urherber- und Medienrecht auf: nutzen Sie hierzu unsere kostenlose Erstberatung

1. Wer ist Waldorf Frommer und was verlangen sie?

Die Münchner Abmahnkanzlei Waldorf Frommer ist quasi die „marktführende“ Kanzlei in Deutschland, wenn es um Filesharing-Abmahnungen geht. Sie vertritt die Interessen von beispielsweise Majestic, Warner Bros oder 20th Century Fox und verschickt tausende Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen der Werke ihrer Mandantschaft. 

Der Vorwurf des illegalen Taschbörsengeschäfts, der gegen Sie erhoben wurde ist folgendermaßen zustande gekommen: Sie haben sich z. B. Wüstenblume, Feuchtgebiete oder Colonia Dignidad auf Online Portalen wie BitTorrent oder Popcorn Time angesehen. Die Rechte an diesen Filmwerken hat die Berliner Majestic Filmverleih GmbH. Jedoch haben Sie sich die Filme nicht nur online angesehen bzw. gestreamt, sondern auch gleichzeitig einen illegalen Upload des Streitgegenständlichen Werkes vorgenommen und es einer weltweiten Öffentlichkeit durch Ihren Rechner zur Verfügung gestellt, was durch das „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)“ untersagt ist. Daraufhin wurde Ihre IP-Adresse ermittelt und schließlich die Ihnen vorliegende Abmahnung zugestellt. 

Waldorf Frommer verlangt die Zahlung von pauschalen Vergleichsbetragen von in der Regel € 915,- für Filme sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Doch was sollen Sie nun tun? 

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch und erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung, in der wir Ihnen genau erklären, wie die Rechtslage in Ihrem ganz konkretem Fall aussieht, ob es Sinn macht uns einzuschalten und wie wir Ihnen helfen können. 

2. Was passiert, wenn Sie nicht reagieren?

Nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt wurde oder man nicht reagiert hat, kommt es nach Ablauf der Ihnen durch Waldorf Frommer gesetzten Frist zunächst zum gerichtlichen Mahnverfahren.

Was ist ein gerichtliches Mahnverfahren?

Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt einen Mahnbescheid antragsgemäß, wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Daher hat der Anspruchsgegner die Möglichkeit gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels eines mitgelieferten Formulars Widerspruch einzulegen. Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind. Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Urheberrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht, gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen. Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben. Nun ist die Abmahnkanzlei an der Reihe, seinen vermeintlichen Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen. 

Klagen Filesharing-Abmahnkanzleien wirklich?

Generell ist davon auszugehen, dass eine Abmahnkanzlei immer vor Gericht geht, wenn sie der Auffassung ist, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage wehren kann. 

Verjährt eine Filesharing-Abmahnung irgendwann?

Manche Abmahnkanzleien behaupten gerne, dass die Verjährungsfrist für Filesharing-Abmahnungen 10 Jahre betragen würde! Das stimmt allerdings nicht. Die Verjährungsfrist beträgt für Filesharing-Abmahnungen 3 Jahre und beginnt mit dem Erhalt der Abmahnung zu laufen. 

3. Wie können wir Ihnen helfen?

I.

In einer kostenlosen Erstberatung schätzen wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Abmahnung ein und schildern Ihnen unsere Erfolgsaussichten und die Verteidigungsstrategie. Hierbei ist es besonders wichtig, was sich zu dem in der Abmahnung angegebenen Zeitpunkt in Ihrem Haushalt zugetragen hat. Wer hatte alles Zugriff auf das Internet? Wo waren Sie als Anschlussinhaber und was haben Sie gemacht? Haben Sie eine WG oder einen Untermieter? All das sind wichtige Fragen, die es zu klären gilt. Kontaktieren Sie uns jetzt oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

II.

Wir erstellen eine extra für Ihren Fall angefertigte modifizierte Unterlassungserklärung, unter Umständen ist selbst dies nicht nötig. Wichtig: Wenn Sie die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung so abgeben, dann kann dies unter Umständen zu fatalen Folgen führen, die Sie unnötigerweise ein Leben lang binden. Nehmen Sie daher unbedingt Kontakt mit einem erfahrenen und auf Filesharing spezialisierten Anwalt auf.

III.

Wir verhandeln in Ihrem Auftrag mit Waldorf Frommer die zu zahlenden Geldbeträge und verweigern für Sie die Zahlung von überhöhten Forderungen. Unser Ziel ist eine sehr deutliche Reduzierung, im besten Fall zahlen Sie gar nichts.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


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