Abmahnung wegen Google Fonts - lesen, lachen, lochen.

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Jeder kennt sie mittlerweile, die Google-Fonts-Abmahnungen des Herrn Martin Ismail, vertreten durch RA Kilian Lenard oder wahlweise des Herrn Yu/der Frau Yu, vertreten durch RAAG-Kanzlei (RA Nikoloas Kairis). Und sie nerven... 

Was ich tun würde? 

1. Lesen, lachen, lochen (oder einfach wegwerfen).

2. Google Fonts nur und ausschließlich lokal einbinden (also ggf. Änderungen an der Website unternehmen).

3. Mir überlegen, was die Abmahner tun, wenn keine Reaktion (= Zahlung) erfolgt?

Antwort: NICHTS. Denn die Schreiben sind in einer derart hohen Zahl verschickt worden, dass von vornherein eine Mischkalkulation der Versendung zugrunde lag. Wenn nur 5% der geschätzten weit mehr als 50.000 Angeschriebenen zahlt, kommt ordentlich was zusammen - und nur darauf kommt es den Herrschaften an. Die Abmahnungen dürften aus verschiedensten Gründen rechtsmissbräuchlich sein - und das wissen die Abmahner und deren RAe natürlich auch..

Mittlerweile haben die Abmahner und ihre Anwälte alle Hände voll zu tun, denn es bläst ihnen ein Sturm entgegen. Einige Mittel, die Abgemahnte zum Zwecke der Gegenwehr beschritten haben:

  • Kammerbeschwerden bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer
  • negative Feststellungsklagen, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen
  • Gegenabmahnungen 
  • Einstweilige Verfügungsverfahren auf Unterlassung etc.

Die Abmahner werden mit Ihrer Geschichte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von sich aus nie vor Gericht gehen. Die Aussicht darauf, den Prozess zu verlieren, dürfte für die Herrschaften wenig attraktiv sein. Und es ist ihnen auch klar, dass jedes für sie negative Urteil sofort das Internet und die Phantasie aller anderen in Anspruch genommenen beflügelt - frei nach dem Motto: Da geht noch was. Das Prozes(kosten)risiko liegt also eindeutig bei Herrn Ismail und den Yus. Und das wiederum wissen die Abmahner und deren RAe natürlich ebenfalls.. 

Kurz und knapp: Ich halte die Abmahnwelle für totgeritten und ich würde, wenn ich betroffen wäre, weder einen Cent zahlen, noch überhaupt reagieren (noch einen eigenen Anwalt beauftragen, der ja auch - zurecht - Geld für seine Beratung/sein Tätigwerden verlangt).


Foto(s): Daniel Atzbach


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