Achtung beim Linksabbiegen
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Wer links abbiegt, soll sich zwar vor dem Abbiegen zur Mittellinie hin einordnen. Die Mittellinie darf jedoch nicht überfahren werden. Verstößt ein Autofahrer gegen diese Vorgabe, trägt er überwiegend die Schuld an einem dadurch verursachten Unfall.
In dem entsprechenden Fall war der entgegenkommende Fahrer infolge des Überfahrens der Mittellinie in einer Schreckreaktion ausgewichen und hatte die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Der Fahrer, der die Mittellinie überfahren hatte musste 75 % des Schadens an beiden Fahrzeugen tragen.
Rechtsanwalt Roland Tilch
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