Arbeitsbedingungen und Nachweispflicht im Arbeitsrecht
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Allgemeine Arbeitsbedingungen: Was zählt dazu?
Zu den Arbeitsbedingungen zählen Bestimmungen zu:
- Entlohnung, auch an Sonn- und Feiertagen, einschließlich Überstunden und Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall
- Urlaub
- Arbeitszeiten und Ruhezeiten
- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Unfallverhütung
- Arbeitsschutzmaßnahmen für beispielsweise Schwangere, Kinder und Jugendliche
- Gleichbehandlung der Geschlechter und andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen
- Kündigungen und dem Schutz der beschäftigten Personen im Fall von Kündigungen
Regelung von Arbeitsbedingungen in Deutschland
Die in Deutschland geltenden Arbeitsbedingungen werden durch Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge bestimmt. Auf europäischer Ebene bestehen ebenfalls Richtlinien zum Schutz von beschäftigten Personen, um die Mindeststandards an Arbeitsbedingungen sicherzustellen, die in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.
Die Bestimmungen über die Arbeitsbedingungen in Deutschland legen die Rechte und Pflichten von beschäftigten Personen und beschäftigenden Unternehmen fest. Insofern regelt § 105 Gewerbeordnung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Abschluss, Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei vereinbaren können, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung entgegenstehen.
Umgesetzt werden die Arbeitsbedingungen durch zahlreiche Gesetze zur Bestimmung der Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise
- Mindestlohngesetz
- Nachweisgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit zahlreichen Arbeitsschutzverordnungen
- Bundesurlaubsgesetz
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- und viele mehr
Das Arbeitszeitgesetz sowie geltende Tarifverträge für bestimmte Branchen legen beispielsweise die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit fest sowie Ausgleichszeiten bei längeren Arbeitszeiten und die Länge der Pausen, um Beschäftigte nicht durch hohe Arbeitszeiten zu belasten und Ruhezeiten zu ermöglichen. Der Mensch ist eben keine Maschine. Das Mindestlohngesetz regelt beispielsweise, wie hoch ein Gehalt mindestens sein muss, um Dumpinglöhne und Ausbeutung der Beschäftigten zu verhindern sowie den Lebensunterhalt der Beschäftigten zu sichern.
Die zahlreichen Arbeitsschutzvorschriften verpflichten den Arbeitgeber zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen und zur Bereitstellung von Schutzvorkehrungen, insbesondere bei gefahrgeneigter Tätigkeit, um die Beschäftigten vor gesundheitlichen, psychischen und physischen Gefahren und Verletzungen zu schützen. § 11 Mutterschutzgesetz (MuSchG) bestimmt beispielsweise für schwangere Frauen, dass der Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen darf, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder es sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.
Das Ziel von Arbeitsbedingungen im Arbeitsrecht
Arbeitsbedingungen im Arbeitsrecht bestehen, um für beschäftigte Personen eine menschengerechte Ausübung ihrer Beschäftigung sicherzustellen. Zur menschengerechten Beschäftigung gehört die Anpassung der Arbeitsgestaltung an den Menschen. Die Maßnahmen und Bestimmungen zur Anpassung der Arbeit an den Menschen haben das primäre Ziel:
- Belastungen bei Beschäftigten abzubauen und zu verhindern
- geeignete Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Beschäftigten sicherzustellen
- auf die Arbeitszufriedenheit und Arbeitsleistung positiv einzuwirken
Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind daher alle rechtlichen und tatsächlichen Umstände, unter denen eine beschäftigte Person ihre Arbeitsleistung erbringt und die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Nachweis- und Informationspflicht
Die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland
Die am 31. Juli 2019 in Kraft getretene EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie des Europäischen Parlaments wurde in deutsches innerstaatliches Recht umgesetzt und gilt seit dem 1. August 2022. Die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und prekäre Arbeitsbedingungen zu verhindern, indem eine transparente und vorhersehbare Beschäftigung gefördert wird. Die europäische Richtlinie und ihre Vorgaben wurden in Deutschland im Teilzeit- und Befristungsgesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor allem durch die Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) umgesetzt.
Änderung des Nachweisgesetzes
Die Pflichten von Arbeitgebern wurden in diesem Zuge durch zahlreiche neue Informations- und Nachweispflichten im Nachweisgesetz erweitert.
§ 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG enthält nun folgende ergänzende Nachweispflichten:
- Angabe der Dauer der Probezeit
- Im Fall von mobilen Arbeitsformen die Angabe, dass der Arbeitsort frei gewählt werden kann
- Vergütung von Überstunden
- Getrennte Darstellung der Bestandteile des Arbeitsentgelts
- Art und Form der Auszahlung des Arbeitsentgelts
- Angabe von vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten
- Bei vereinbarter Schichtarbeit: das Schichtsystem, den Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen
- Bei Arbeit auf Abruf nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden, den Zeitrahmen für die Erbringung der Arbeitsleistung (bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden) und die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat
- Die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
- Angabe eines etwaigen Anspruchs auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildungen
- Bei betrieblicher Altersversorgung über einen Versorgungsträger: Name und Anschrift des Versorgungsträgers
- Die Vorgaben zum Verfahren bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses: mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses und zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
Zu den zwingenden Mindestangaben zählen beispielsweise Name und Anschrift der Vertragsparteien, der Beginn des Arbeitsverhältnisses, Dauer der Probezeit und des Urlaubs. Viel weitreichendere Pflichten hat der Arbeitgeber bei der zukünftigen Angabe des Arbeitsentgelts. Die pauschale Angabe des Bruttogehalts im Arbeitsvertrag allein reicht nicht mehr. Vielmehr sind die konkrete Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts jeweils getrennt zu nennen sowie deren Fälligkeit und die Art der Auszahlung im Arbeitsvertrag anzugeben. In § 2 S. 2 Nr. 14 Nachweisgesetz ist nun beispielsweise eine wichtige und bislang äußerst selten in Arbeitsverträgen enthaltene Informationspflicht über die dreiwöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage nach § 7 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gegen eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ebenfalls gesetzlich geregelt.
Nicht selten fehlen schriftliche Arbeitsverträge, sodass die beschäftigte Person keine konkreten Kenntnisse über die Vertragsbedingungen hat, sondern lediglich mündliche Zusagen. Das neue Nachweisgesetz soll mündliche Arbeitsverträge in Zukunft unterbinden.
Der Arbeitgeber ist seit dem 1. August 2022 gesetzlich verpflichtet, alle in § 2 NachwG aufgezählten wesentlichen Vertragsbedingungen in einer Niederschrift – also einem schriftlichen Arbeitsvertrag und/oder in einem gesonderten Dokument innerhalb bestimmter Fristen, je nach Vertragsbedingung, die entweder einen Tag bis maximal einen Monat betragen – an die beschäftigte Person auszuhändigen. Verstöße gegen die Nachweis- und Informationspflichten werden fortan nach § 4 NachwG mit einer Geldbuße bis 2000 € geahndet. Die Zuständigkeit der Behörde ist Ländersache. Zudem darf eine beschäftigte Person nach § 6 NachwG nicht auf die Informations- und Nachweispflichten verzichten, da von den Bestimmungen im Nachweisgesetz nicht zu Ungunsten der beschäftigten Person abgewichen werden darf.
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Rechtstipps zu "Arbeitsbedingungen" | Seite 4
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04.05.2023 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… eine verhaltensbedingte oder krankheitsbedingte Kündigung. Seien Sie vorsichtig bei Änderungen, die Ihre Arbeitsbedingungen oder den Arbeitsort betreffen. Sie könnten später eher wirksam gekündigt …“ Weiterlesen
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21.03.2023 Rechtsanwalt Dr. Nico Schmied„… . Wenn dies nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber alternative Arbeitsbedingungen schaffen – Stichwort Homeoffice! Sollte eine Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft gekündigt werden, muss sie schnell handeln …“ Weiterlesen
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17.03.2023 Rechtsanwalt Pascal Croset„… der Schwangerschaft gibt es noch weitere Arten von Schutzmaßnahmen, auf die Frauen einen Anspruch haben. Hierzu zählen zum Beispiel Verbot von bestimmten Arbeitsbedingungen, die für Mutter und Kind …“ Weiterlesen
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09.03.2023 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer„… , da die Versetzung eine erhebliche Änderung der Arbeitsbedingungen darstelle. BAG, Urt. v. 22.02.2012 - 5 AZR 765/10: In diesem Fall hatte der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aufgefordert, innerhalb …“ Weiterlesen
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08.05.2023 Rechtsanwältin Anne Lachmund LL.M.„… kannst du oftmals bestimmte Arten von Arbeiten nicht ausführen oder bist auf besondere Arbeitsbedingungen angewiesen. Potenzielle Arbeitgeber scheuen sich vor dem Mehraufwand, sodass sie dich nur zögerlich …“ Weiterlesen
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22.02.2023 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer„… im Arbeitsrecht umfasst verschiedene Bereiche wie Diskriminierung, Belästigung, Arbeitsbedingungen, Korruption und Umweltschutz. Er legt fest, welche Verhaltensweisen akzeptabel sind und welche …“ Weiterlesen
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20.02.2023 Rechtsanwalt Stephan Beume„… “ eine sechsmonatige Probezeit vereinbart werden kann, dürfte jedoch unstrittig sein. Das Europäische Parlament hatte in einem Änderungsantrag 91 zu den Erwägungsgründen der Arbeitsbedingungen-Richtline …“ Weiterlesen
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20.02.2023 Rechtsanwalt Benjamin Grunst„… . Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe droht zum Beispiel grundsätzlich für die Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen …“ Weiterlesen
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02.02.2023 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… an den Arbeitsbedingungen ändert. Wird man in eine andere Abteilung versetzt oder ändern sich Aufgaben oder die Stellenbeschreibung? Falls ja, kann das theoretisch dazu führen, dass der Arbeitgeber in Zukunft leichter …“ Weiterlesen
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12.01.2023 Jochen Jüngst LL.M.„… eines Tantra-Massage-Studios aufgrund des Ausschlusses von Geschlechtsverkehr und der sonstigen Arbeitsbedingungen nicht berührt werde. Denn zum einen sind entgegen der Ausführungen der Klägerin …“ Weiterlesen
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02.01.2023 Rechtsanwältin und Mediatorin Trixi Hoferichter„… von der Möglichkeit Gebrauch machen, dass in der Änderungskündigung enthaltene Angebot unter dem Vorbehalt anzunehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt …“ Weiterlesen
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22.12.2022 Rechtsanwältin Sonja Hebben-Dietz LL.M.„… der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Grundrecht auf gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen – klarstellte, dass dem Arbeitgeber hier sein eigenes Versäumnis, also der fehlende Hinweis …“ Weiterlesen
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02.12.2022 Rechtsanwalt Dr. Christoph von der Seipen„… oder bei der Erbringung von Montage- oder Beratungsleistungen ist zur Bestätigung der Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach italienischem Recht eine elektronische Meldung in italienischer Sprache auf dem Portal …“ Weiterlesen
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06.12.2022 Rechtsanwalt Volkan Ulukaya„… der Bundesrepublik Deutschland einschränkt. Dass der Kläger seinen Anspruch auf das Tarifgehalt verliert und fortan nach den Arbeitsbedingungen am Einsatzort entlohnt wird, hänge mit den Bestimmungen …“ Weiterlesen
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28.11.2022 Rechtsanwalt Bernd Gasteiger LL.M.„… der „Arbeitsbedingungen“ und dem „Schutz der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsvertrags“ nach Art. 153 I Buchst. b, d, II AEUV lediglich die Kompetenz zum Erlass von nicht harmonisierenden Richtlinien …“ Weiterlesen
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08.02.2024 Rechtsanwältin Darja Hannekum LL.M.„Seit dem 1. August 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, strengere Informationsvorgaben bezüglich der Arbeitsbedingungen gegenüber ihren Angestellten einzuhalten. Das bestehende Nachweisgesetz ( NachwG …“ Weiterlesen
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25.11.2022 Rechtsanwältin und Mediatorin Trixi Hoferichter„Zur Umsetzung der Arbeitsbedingungen-Richtlinie wurde mit Wirkung zum 01. August 2022 ein neuer § 111 in der Gewerbeordnung (GewO) eingefügt. Der neue § 111 GewO trifft einerseits eine Regelung …“ Weiterlesen
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03.11.2022 Rechtsanwalt Erwin Bräutigam„Was versteht man unter dem Nachweisgesetz? Die Arbeitsbedingungen müssen für alle Arbeitsverhältnisse schriftlich definiert sein. Dies gilt nach dem Nachweisgesetz schon seit dem 20.07.1995 …“ Weiterlesen
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27.10.2022 Rechtsanwalt Jan Paul Seiter„… von Arbeitsbedingungen Darüber hinaus können auch Arbeitsbedingungen als solche befristet werden. Nach Ablauf der Frist gelten dann wieder die ursprünglichen Arbeitsbedingungen. Ein befristeter …“ Weiterlesen
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21.10.2022 Rechtsanwalt Fabian Kornek„… der entsprechenden Mitarbeiter also ändern, ohne dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG ausgelöst wurde. Veränderung der Arbeitsbedingungen im konkreten Fall Der bezeichnete …“ Weiterlesen
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18.10.2022 Rechtsanwältin Sevil Eskicioglu L.L.M„… einer menschenrechtlichen und umweltfreundlichen Lage im Rahmen der internationalen Lieferketten, um an einer Änderung der Arbeitsbedingungen in Industrieländern mitzuwirken und den Schutz der Menschenrechte …“ Weiterlesen
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09.06.2023 Rechtsanwalt Klaus Uhl„… ist darauf gerichtet festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst oder die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen …“ Weiterlesen