Besteuerung von Kapitalerträgen aus ausländischen Anlagen

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1. Einleitung: Relevanz der Besteuerung ausländischer Kapitalerträge

In Zeiten der Globalisierung investieren immer mehr Anleger in ausländische Finanzprodukte. Diese ausländischen Anlagen bieten oft attraktive Renditen und Diversifikationsmöglichkeiten, bringen jedoch auch steuerliche Herausforderungen mit sich. Für deutsche Steuerpflichtige stellt sich die Frage, wie diese Kapitalerträge aus dem Ausland in Deutschland besteuert werden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die steuerlichen Rahmenbedingungen und zeigt auf, was Anleger beachten sollten, um ihre Steuerpflichten korrekt zu erfüllen.


2. Arten von ausländischen Kapitalerträgen

Kapitalerträge aus ausländischen Anlagen können verschiedene Formen annehmen. Zu den häufigsten gehören:


  • Zinsen: Erträge aus Anleihen oder verzinsten Sparprodukten, die von ausländischen Banken oder Unternehmen ausgegeben werden.
  • Dividenden: Ausschüttungen aus Aktien oder Fondsanteilen, die von ausländischen Unternehmen stammen.
  • Kursgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von ausländischen Wertpapieren, wie Aktien, Anleihen oder Investmentfonds.
  • Erträge aus Immobilienfonds: Einkünfte aus Beteiligungen an ausländischen Immobilienfonds oder REITs (Real Estate Investment Trusts).


Jede dieser Ertragsarten unterliegt eigenen steuerlichen Regeln, die im Folgenden näher erläutert werden.

3. Besteuerung ausländischer Kapitalerträge in Deutschland

Grundsätzlich sind Kapitalerträge von deutschen Steuerpflichtigen, egal ob sie aus dem In- oder Ausland stammen, in Deutschland steuerpflichtig. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Abgeltungsteuer: Ausländische Kapitalerträge unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Dieser Steuersatz gilt für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.
  • Anrechnung ausländischer Quellensteuer: In vielen Fällen behalten ausländische Staaten eine Quellensteuer auf Kapitalerträge ein. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, die regeln, wie diese Quellensteuer angerechnet wird. In der Regel kann die im Ausland gezahlte Steuer auf die in Deutschland fällige Abgeltungsteuer angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Allerdings ist die Anrechnung oft auf einen bestimmten Prozentsatz (meist 15 %) begrenzt. Ein über diesen Prozentsatz hinausgehender Teil der Quellensteuer kann unter Umständen nicht vollständig angerechnet werden und geht verloren.
  • Freibeträge und Verlustverrechnung: Wie bei inländischen Kapitalerträgen gilt auch für ausländische Erträge der Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete. Gewinne und Verluste aus ausländischen Kapitalanlagen können miteinander verrechnet werden, wobei Verluste aus bestimmten Anlageformen, wie Aktien, nur mit entsprechenden Gewinnen aus derselben Anlageklasse verrechnet werden dürfen.


4. Besondere Herausforderungen bei der Besteuerung ausländischer Kapitalerträge

Die Besteuerung von Kapitalerträgen aus ausländischen Anlagen bringt einige spezifische Herausforderungen mit sich:


  • Doppelbesteuerung und Freistellungsaufträge: Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sollten Anleger die steuerlichen Regelungen des jeweiligen Herkunftslandes kennen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Freistellungsauftrag im Ausland zu stellen, um die Quellensteuer zu reduzieren oder zu vermeiden. Hierbei ist die Einhaltung der entsprechenden Fristen und Formalitäten entscheidend.
  • Erklärungspflichten: Anleger sind verpflichtet, alle ausländischen Kapitalerträge in ihrer deutschen Steuererklärung anzugeben, auch wenn sie im Ausland bereits versteuert wurden. Hierbei sind nicht nur die Erträge selbst, sondern auch die bereits gezahlten ausländischen Steuern anzugeben, um eine korrekte Anrechnung zu ermöglichen.
  • Komplexität der Steuererklärung: Die Angabe ausländischer Kapitalerträge in der Steuererklärung kann komplex sein, insbesondere wenn mehrere Länder und unterschiedliche Anlageformen betroffen sind. Es ist wichtig, die korrekten Angaben zu machen, um Nachzahlungen und Strafen zu vermeiden.


5. Fazit: Steuerliche Planung und Beratung bei ausländischen Kapitalerträgen

Kapitalerträge aus ausländischen Anlagen bieten attraktive Chancen, erfordern jedoch eine sorgfältige steuerliche Planung. Deutsche Anleger sollten sich über die steuerlichen Regelungen im In- und Ausland informieren, um ihre Steuerpflichten korrekt zu erfüllen und Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer und die korrekte Angabe in der Steuererklärung sind wesentliche Aspekte, die sorgfältig beachtet werden müssen. Aufgrund der Komplexität dieser Themen ist es oft ratsam, sich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, um steuerliche Optimierungen zu nutzen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Eine fundierte Beratung kann dabei helfen, die Vorteile ausländischer Investitionen voll auszuschöpfen und gleichzeitig die steuerlichen Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.

Foto(s): pixabay

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