Cum-Ex-Verfahren - ​Verurteilung wegen Steuerhinterziehung abwenden!

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Cum-Ex-Geschäfte, bei denen eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer durch mehrere Aktienkäufe und -verkäufe fälschlicherweise mehrfach erstattet wurde, zählen zu den größten Steuerskandalen in Deutschland. In diesen Fällen kam es zu einer gezielten Nutzung von Steuerlücken, um hohe Steuererstattungen zu erzielen, die dem Fiskus großen finanziellen Schaden zugefügt haben. Der Gesetzgeber und die Finanzbehörden bewerten Cum-Ex-Geschäfte als schwere Steuerhinterziehung und gehen in der Regel mit aller Härte gegen die Verantwortlichen vor.

Was sind Cum-Ex-Geschäfte?

Cum-Ex-Geschäfte basieren auf einem Handel mit Aktien rund um den Dividendenstichtag. Durch schnelle Kauf- und Verkaufsstrategien und gezielte Kooperationen zwischen verschiedenen Akteuren – darunter Banken, Fonds und Großanleger – konnte die Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet werden, obwohl sie nur einmal entrichtet worden war. Dieses Schlupfloch im Steuerrecht wurde lange Zeit genutzt, bis der Gesetzgeber es endgültig schloss. Die Rückforderungen und Ermittlungen der Steuerbehörden haben in den letzten Jahren massiv zugenommen, und viele Beteiligte sehen sich nun schweren strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt.

Strafrechtliche Konsequenzen bei Cum-Ex-Fällen

Da Cum-Ex-Geschäfte als vorsätzliche Steuerhinterziehung betrachtet werden, drohen den Verantwortlichen hohe Geldstrafen und in schweren Fällen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Die Höhe der Strafe hängt von der Schadenssumme ab, die durch die Steuerhinterziehung entstanden ist. Da der finanzielle Schaden bei Cum-Ex-Fällen oft immens ist, fällt die Strafbemessung meist entsprechend hoch aus. Darüber hinaus ist bei diesen Fällen eine lange Verjährungsfrist von bis zu 15 Jahren anzusetzen, was bedeutet, dass die Verantwortlichen auch Jahre nach den Geschäften noch mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen.

Die Bedeutung einer rechtlichen Verteidigungsstrategie

Aufgrund der Komplexität der Cum-Ex-Geschäfte und der Vielzahl beteiligter Akteure ist die Verteidigung in solchen Fällen äußerst anspruchsvoll. Die Steuerbehörden und Staatsanwaltschaften arbeiten in Cum-Ex-Fällen eng zusammen und verfügen häufig über umfangreiche Beweismaterialien. Ein erfahrener Strafverteidiger kann in solchen Fällen jedoch prüfen, ob die Vorwürfe rechtskräftig sind und ob die Beweismittel ordnungsgemäß erhoben wurden. Oftmals ist es möglich, durch eine umfassende Analyse der Abläufe und Verantwortlichkeiten eine differenzierte Verteidigung aufzubauen. Zudem ist die Kenntnis über den rechtlichen Status der Cum-Ex-Geschäfte in der fraglichen Zeit ein entscheidender Aspekt der Verteidigungsstrategie.

Unterstützung durch einen spezialisierten Strafverteidiger

Betroffene, die mit einem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften konfrontiert sind, sollten auf jeden Fall rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Ein Strafverteidiger mit Erfahrung im Steuerstrafrecht kann entscheidend dazu beitragen, die Sachlage korrekt zu beurteilen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Hierbei geht es vor allem darum, nachzuweisen, dass die Betroffenen entweder in gutem Glauben gehandelt haben oder die rechtlichen Konsequenzen der Geschäfte nicht vollständig überblicken konnten. Auch Verfahrensfehler oder Unklarheiten bei der Beweiserhebung können zugunsten der Betroffenen ins Feld geführt werden.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Mit seiner langjährigen Erfahrung und umfassenden Expertise im Steuerstrafrecht steht Dr. Bunzel Betroffenen von Cum-Ex-Fällen bundesweit zur Seite. Er unterstützt seine Mandanten durch eine individuelle Verteidigungsstrategie und begleitet sie in allen Phasen des Verfahrens. An seinen Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel bietet er eine diskrete und kompetente Beratung.

Falls Sie von Ermittlungen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften betroffen sind oder eine Erstberatung zu Ihrer rechtlichen Situation wünschen, können Sie sich jederzeit an Dr. Maik Bunzel wenden. Eine kostenfreie Ersteinschätzung hilft Ihnen, den Sachverhalt besser zu verstehen und die nächsten Schritte zu planen. Kontaktieren Sie Dr. Bunzel unter 0151 21 778 788 – auch per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite.

Foto(s): Dr. Maik Bunzel

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