d.i.i. Investment GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren

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Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.

Die Holding d.i.i. Deutsche Invest Immobilien befindet sich ebenso im vorläufigen Insolvenzverfahren wie verschiedene Tochtergesellschaften. Nun ist die d.i.i. Investment GmbH hinzugekommen. Sie managt innerhalb der d.i.i.-Gruppe die Fonds und fungiert als Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Fondsgesellschaften. Aufgrund ihrer Eigenschaft als Kapitalverwaltungsgesellschaft konnte der Insolvenzantrag nicht von der d.i.i. selbst, sondern musste von der Finanzaufsicht BaFin gestellt werden.

Die BaFin stellte den Insolvenzantrag am 17. April 2024 und verhängte gleichzeitig ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot über die d.i.i. Investment GmbH. Das Moratorium sei notwendig, um die Vermögenswerte der Gesellschaft bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern, so die Finanzaufsicht.

Die d.i.i. Investment GmbH ist nach Angaben der Bafin aktuell für die Verwaltung 16 Alternativer Investmentfonds (AIF) mit einem Volumen von insgesamt rund 621 Millionen Euro zuständig. Zwei dieser Fonds standen auch privaten Anlegern offen, die 14 anderen Fonds richten sich an semiprofessionelle und professionelle Investoren. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die zahlungsunfähige d.i.i. Investment GmbH oder der Abweisung des Antrags mangels Masse geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht für die Fonds auf die Verwahrstelle über.

Die d.i.i. hat bereits mitgeteilt, dass sie für den Fonds 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG sowie für die dazu gehörenden Objektgesellschaften ebenfalls Insolvenzantrag stellen wird. Ob es bei der Insolvenz dieses Fonds bleibt oder ob noch andere Fondsgesellschaften in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und Insolvenz anmelden müssen, bleibt abzuwarten.

Anleger der d.i.i.-Fonds sollten die Situation aufmerksam verfolgen, da ihnen erhebliche finanzielle Verluste drohen können. Daher sollten sie ihre rechtliche Möglichkeiten frühzeitig nutzen. „Dazu kann auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gehören“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Schadenersatzansprüche können bspw. entstanden sein, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder fehlerhaft waren oder die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß war.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht



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