Die Anfechtung der Bundestagswahl

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Die Wahlanfechtung und Wahlprüfungsbeschwerde sind essenzielle Instrumente zur Sicherstellung fairer und rechtskonformer Wahlen. Auch bei der aktuellen Bundestagswahl 2025 werden mit einiger Sicherheit Einwände gegen die Wahl erhoben.

Dieses Mal können auch die vielfach beklagten Probleme bei der Briefwahl für Deutsche im Ausland eine signifikante Verletzung des Wahlrechts darstellen und eine Wahlanfechtung rechtfertigen.


Wahlanfechtung in GG, WahlPrG und BVerfGG geregelt

Die Wahlanfechtung ist ein zentraler Mechanismus zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Bundestagswahl.

Sie dient dazu, Verstöße gegen Wahlvorschriften oder erhebliche Wahlfehler zu untersuchen, die das Wahlergebnis beeinflusst haben könnten. Die gesetzliche Grundlage für die Wahlanfechtung bilden Artikel 41 des Grundgesetzes, das Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG) und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG).


Wahleinspruch

Jede wahlberechtigte Person kann einen sogenannten Wahleinspruch einreichen (§ 2 WahlPrG). Dabei handelt es sich um den ersten Schitt der Wahlprüfung.

Die Anfechtung muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag beim Deutschen Bundestag eingehen.

Die Prüfung erfolgt zunächst durch den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, der eine Empfehlung an das Plenum des Bundestages abgibt. Dieser entscheidet zunächst über die Gültigkeit der Wahl.

In aller Regel werden die Einsprüche zurückgewiesen. Dass der Bundestag seine eigene Wahl für ungültig erklärt, ist naheliegenderweise unwahrscheinlich.


Wahlprüfungsbeschwerde

Gegen die Entscheidung des Bundestages kann eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden (Art. 41 Abs. 2 GG, § 48 BVerfGG). Diese Beschwerde steht in der Regel nur denjenigen Bürgern offen, die bereits eine Wahlanfechtung eingereicht haben und deren Einspruch abgelehnt wurde.

Die Frist beträgt weitere zwei Monate ab Beschlussfassung des Bundestags, auf den Zugang der Entscheidung kommt es nicht an.

Das Bundesverfassungsgericht prüft in einem gerichtlichen Verfahren, ob eine Verletzung des Wahlrechts vorliegt.


Besonderheit 2025: Probleme bei der Briefwahl für Deutsche im Ausland

Ein besonderer Anfechtungsgrund bei der Bundestagswahl ist die verspätete oder fehlende Zustellung von Briefwahlunterlagen an Deutsche im Ausland. In der Vergangenheit kam es allenfalls in Einzelfällen vor, dass Wahlunterlagen entweder nicht oder erst nach dem Wahltag eintrafen, sodass betroffene Wähler ihr Wahlrecht nicht ausüben konnten.

Da das Wahlrecht ein fundamentales demokratisches Prinzip ist, kann eine solche Panne als Wahlfehler gelten, wenn sie in erheblichem Umfang auftritt und das Wahlergebnis möglicherweise beeinflusst.

Bei dieser Wahl soll das aber aufgrund der engen Fristen und schnellen Termine anlässlich der vorgezogenen Neuwahl in größerem Umfang vorgekommen sein. Rein zahlenmäßig könnte ein Einfluss auf die Mandatsverteilung nicht auszuschließen sein.


Rechtsfolge fraglich

Besonders interessant dürfte werden, welche Rechtsfolge an diesen Wahlfehler geknüpft wäre. In der Regel versuchen die Wahlbehörden, bei Fehlern das „richtige“ Ergebnis herzustellen. Eine Wahlwiederholung soll der Ausnahmefall bleiben.

Die einfachste Möglichkeit wäre hier, die Auslandsdeutschen einfach nachwählen zu lassen. Das Problem ist dabei aber, dass die betroffenen Wähler in ihren Wahlkreisen wohl so wenige wären, dass eine geheime Wahl nicht mehr sichergestellt wäre. Wenn es in einem Wahlkreis bspw. nur einen solchen Wähler gibt und dieser seine Stimme nachträglich abgeben darf, kann jeder sehen, bei welcher Partei diese zusätzliche Stimme gelandet ist.

Insofern wäre nicht auszuschließen, dass das BVerfG die gesamte Bundestagswahl für ungültig erklären muss. Eine Alternative wäre noch, den Wahlfehler festzustellen, das Wahlergebnis aber aufrechtzuerhalten, weil der Einfluss auf die Mandatsverteilung nicht als entscheidend eingeschätzt wird. Damit würden dann sicherlich Anregungen an den Gesetzgeber einhergehen, wie er in Zukunft sicherstellen muss, dass solche Probleme nicht mehr vorkommen.


Rechtsanwalt Hummel übernimmt Ihre Wahlanfechtung

Wenn Sie von den Briefwahlproblemen betroffen sind oder die Bundestagswahl aus einem anderen Grund anfechten wollen, kann Ihnen die Kanzlei Abamatus dabei helfen. Rechtsanwalt Thomas Hummel ist auf Staats- und Verfassungsrecht spezialisiert und kann sich auch Ihren Fall gerne anschauen.

Da es bereits jetzt einige Anfragen zu der Thematik gibt, werden die Wahlanfechtungen wahrscheinlich gemeinsam bearbeitet. Dies reduziert die Kosten deutlich, aber mit ca. 1500 Euro plus Mwst. werden Sie wahrscheinlich rechnen müssen. Dies umfasst dann aber beide Verfahrensschritte bis hin zum Bundesverfassungsgericht.

So können Sie zuerst einmal kostenlos und unverbindlich Kontakt aufnehmen:



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