Die Insolvenz der S&K- Gruppe, United Investors und Co – Perspektiven für Betroffene

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von Rechtsanwalt Dr. Stephan Arens

Das Geschäftsmodell der S&K-Gruppe, Immobilien unter Marktwert aus der Insolvenz sowie notleidende Immobilienkredite aufzukaufen und gewinnbringend zu veräußern, erschien vielen Anlegern vielversprechend, insbesondere da eine grundbuchrechtliche Absicherung erfolgen sollte. Zudem lockten hohe Renditen von bis zu 12 % p.a. Durch die Stellung des Insolvenzantrags der Gesellschaften „United Investors" sowie nachfolgend der S & K Gruppe ist es unterdessen zu erheblichen Unsicherheiten der Anleger gekommen. 

Die Ausgangssituation

Im Februar 2013 wurden im  Zuge von umfangreichen Ermittlungsmaßnahmen weit über 100 Objekte der S+K-Gruppe von der Staatsanwaltschaft durchsucht und Vermögenswerte in erheblicher Größenordnung beschlagnahmt. Wie hoch die beschlagnahmten Summen tatsächlich sind und welcher „Vermögenssphäre" (den Gesellschaften oder den handelnden Personen) diese zuzuordnen sind (dazu sogleich), kann zurzeit - vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens - nicht sicher gesagt werden.

Gesellschaftsrechtliche Grundkonzeption

In der Presse ist vielfach von einem „undurchsichtigen" Firmengeflecht die Rede. Im Folgenden soll die Grundkonzeption an Hand des Fonds Deutsche S& K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co KG erläutert werden, um diese für den Anleger transparent zu machen.  

Die Deutsche S& K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co KG ist - wie der Name schon sagt - eine Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co KG. Diese besteht aus einem oder mehreren Kommanditisten und (mindestens) einer Komplementärin. Die Kommanditisten haften den Gläubigern der Gesellschaft nicht persönlich, sondern müssen „nur" die gezeichnete Einlage erbringen. Die Komplementäre haften hingegen mit Ihrem vollen Vermögen.

In der Rechtsform der GmbH & Co KG ist die Komplementärin eine GmbH, so dass „durch die Hintertür" wieder eine Haftungsbeschränkung auf das Vermögen dieser Gesellschaft eingeführt wird. Diese Konstruktion ist rechtlich unbedenklich und seit Jahren anerkannt.

Nach der Konzeption der Gesellschaft sollten die Anleger Kommanditisten (Gesellschafter) der Gesellschaft werden, weitere Kommanditistin war die United Investors Real Estate GmbH.

Nach den Prospekten wurden die Anleger aber nicht direkte Kommanditisten. Vielmehr hat die Gesellschaft, die Deutsche S & K Sachwerte Nr. 2, mit der United Investors Treuhand GmbH einen sog. Treuhandvertrag abgeschlossen. Aufgabe der Treuhänderin war das Sammeln von Investorengeldern und das Verwalten des Kommanditanteils. Diese ist mithin „nach außen" gegenüber den Anlageinteressen aufgetreten.   

Im Folgenden zeichneten die Anleger ihre Beteiligung bei der Deutsche S& K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co KG wie folgt:

Mit seiner Einlage wird der Anleger Kommanditist der KG: Zahlt er z.B. 100.000 € Kommanditeinlage bei einem Gesamt-Kommanditkapital von 30.000.000 €, wird er Kommanditist mit einem Anteil von 0,166 %. Er ist damit Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft (mit allen Rechten und Pflichten). Zunächst gehalten und verwaltet werden die Anteile aber auf Grund des oben genannten Treuhandvertrags durch „United Investors". Hierfür erhielt die Treuhänderin eine Vergütung.

Was passiert mit der Einlage?

Die Einlage der Anleger wurde im Folgenden von der Deutschen S & K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co KG an weitere Gesellschaften (Darlehensnehmer) weitergereicht, die mit dem Kapital Immobilien, insbesondere aus Insolvenzen, unter Marktwert aufkaufen und wieder gewinnbringend verkaufen sollten. Die Darlehensnehmer sollten an die S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co KG einen jährlichen Zins i. H. von 13,25 % (zum Teil zzgl. Bonuszinsen) zahlen. Dieser sollte dann als Rendite (nach gewissen Verrechnungen) an die Anleger ausgeschüttet werden.

Fakt ist, dass das Geschäftskonzept - über die Gründe kann vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens nur spekuliert werden -gescheitert ist. Offenbar konnten nicht hinreichend Gewinne erwirtschaftet werden, um die Nebenkosten und insbesondere die versprochenen recht hohen Renditen aufzubringen. Die Staatsanwaltschaft vermutet ein sog. „Schneeballsystem". Die Gesellschaften haben unterdessen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. 

Und nun - was bedeutet „Insolvenzverfahren"?

Zurzeit stellt sich die Situation wie folgt dar: Über das Vermögen Gesellschafter der „S&K Gruppe" ist eine vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaften angeordnet. Dies bedeutet, dass der Insolvenzverwalter die Vermögensverhältnisse der Gesellschaften prüft und vorhandenes Vermögen sichert. Geschützt werden damit die Interessen aller Gläubiger.

Das Vermögen der Gesellschaften wird zur sog. Insolvenzmasse gezogen und dann - nach Abschluss des Verfahrens - an die Gläubiger gleichmäßig ausgeschüttet.

Diese „Ausschüttung" setzt aber eine Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter voraus. Dieser ist Ansprechpartner der Gläubiger. Zur Wahrung der Rechte sind die geleisteten Einlagen diesem mitzuteilen und formell zur Insolvenztabelle anzumelden.

Auch ist sicherzustellen, dass bei der United Investors die für die Anleger nur treuhänderisch gehaltenen Anteile in die Insolvenzmasse der  United Investors fallen, sondern zuvor ausgesondert werden.

Welche weiteren Ansprüche bestehen?  

Neben den Ansprüchen gegen die jeweiligen Gesellschaften der S&K ist die Kette aller an der Investition Beteiligter durchzuprüfen. Vielfach diskutiert werden Ansprüche gegen das Fondsmanagement selbst, insbesondere die Geschäftsführer. Sollten sich strafbare Handlungen herausstellen, könnten diese u.U. persönlich mit ihrem vollständigen Vermögen haften. Dies kann aber zurzeit nicht sicher prognostiziert werden, da dies wiederum abhängig vom Ausgang des Ermittlungsverfahrens ist.

Neben den unmittelbar der Gesellschaft beteiligten Personen, kommen aber noch weitere Ansprüche in Betracht: So kann etwa eine Haftung von Anlageberatern bestehen, welche über die Risiken der Anlage fehlerhaft oder unzureichend beraten haben. Diesem kommt nämlich eine Pflicht zur umfangreichen Beratung- und Aufklärung zu. Ob diese erfüllt worden sind, kann nur im Einzelfall anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. Letztlich kommen noch eine Vielzahl weitere Anspruchsgegner in Betracht, wie Wirtschaftsprüfer der Gesellschaften oder Gutachter, welche den Vermögensstand der Gesellschaft falsch eingeschätzt haben. Jeder Einzelfall ist daher gesondert zu prüfen.

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