Eigenbedarf vorgetäuscht? Vermieter muss neue Miethöhe preisgeben!
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Ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 66 S 178/22) bringt Klarheit ins Chaos: Nach einer unberechtigten Eigenbedarfskündigung erkämpft sich ein Mieter nicht nur Schadensersatz, sondern auch das Recht auf die Offenlegung der neuen Miethöhe. Ein Signal mit gewaltiger Strahlkraft für viele Mieter!
Die Ausgangslage: Täuschung oder Zufall?
Ein Vermieter hatte dem Kläger die Wohnung unter dem Vorwand eines Eigenbedarfs gekündigt. Doch die Tochter, für die angeblich Platz geschaffen werden sollte, zog nie ein. Stattdessen wurde die Wohnung teuer weitervermietet. Der ehemalige Mieter ließ sich das nicht gefallen und zog vor Gericht – mit Erfolg.
Was macht dieses Urteil so besonders?
Das Landgericht stellte klar: Wenn Vermieter mit falschen Eigenbedarfskündigungen arbeiten, können sie nicht einfach so weitermachen. Der Kläger hatte Anspruch auf die Offenlegung der Miethöhe, um seine Rechte durchzusetzen – eine klare Ansage an Vermieter, die glauben, sich über das Recht hinwegsetzen zu können.
Warum die neue Miethöhe entscheidend ist
Die Miethöhe war kein Nebendetail, sondern der Schlüssel zur Wahrheit: Wie groß ist der Vorteil, den der Vermieter durch die neue Vermietung erlangt hat? Nur mit dieser Information konnte der Kläger seine Ansprüche beziffern – und damit möglicherweise Schadensersatz in erheblicher Höhe fordern.
Was bedeutet das für Sie als Mieter?
Dieses Urteil zeigt: Niemand muss sich mit einer Kündigung abfinden, die auf falschen Behauptungen basiert. Vermieter, die Mieter aus wirtschaftlichen Motiven verdrängen, können nicht nur zur Verantwortung gezogen werden – sie müssen auch alle relevanten Fakten offenlegen.
Das Fazit: Ein Sieg für alle Mieter
Dieses Urteil ist mehr als ein Einzelfall. Es ist ein Manifest für Gerechtigkeit, ein Aufruf an alle Mieter, für ihre Rechte einzustehen. Und es zeigt: Wer sich wehrt, hat eine echte Chance, zu gewinnen. Lassen Sie sich inspirieren und holen Sie sich zurück, was Ihnen zusteht!Mietrecht
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