Geblitzt: Frankfurt am Main, A 66,Ludwig-Landmann-Straße 219, FR Norden, aus Ri. Rödelheim- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle Frankfurt am Main macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Dann akzeptieren Sie die drohenden Strafen nicht zu vorschnell. Denn wegen der Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PolIScan Speed werden überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt. Es lohnt sich also, die Messung mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers anzufechten.

Die Arbeitsweise dieses Blitzertyps ist einfach erklärt. Das Gerät sendet ununterbrochen Lasersignale aus, welche die Straße hier auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie zu dem Messsensor zurück. Dadurch werden Daten gewonnen, mit deren Hilfe eine Weg-Zeit- Berechnung durchgeführt wird und das Ergebnis ist dann die gefahrene Geschwindigkeit.

Aber schon die überlange Messstrecke ist eine große Fehlerquelle. Denn sie verursacht ungeplante Signalauffächerungen und damit auch Verzerrungen der Rückstrahlimpulse. Selbstverständlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so massiv und häufig, dass schon allein deswegen etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Sehr häufig befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich und dann hat das Gerät Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Der Messsensor muss außerdem genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Aber sehr oft geschieht die Ausrichtung während des Aufbaus nicht genau genug, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Nach einer Teststudie beträgt die Abweichung wegen dieses Fehlers im Durchschnitt über 10 km/h.Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das Messpersonal oder wurden nicht alle Funktionstests vollständig dokumentiert, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nach.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachtens, auf. Mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter  01792346907 möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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